Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Satz m.
Satz m.
Satz m. ‘das Festgesetzte, Ausspruch, Sprung’ (seit mhd. Zeit), ‘sprachliche, in sich abgeschlossene, nach bestimmten grammatischen Regeln konstruierte Einheit’ (17. Jh.), ‘eine bestimmte zusammengehörende Menge oder Anzahl’ (vgl. ein Satz Schüsseln, 18. Jh.), ‘Niederschlag’ (vgl. Bodensatz, 18. Jh.), fachsprachlich in der Musik ‘in sich geschlossener Teil eines mehrteiligen Musikstücks’ (vgl. ein langsamer Satz, der zweite Satz, 18. Jh.) und in der Drucktechnik ‘das Setzen eines Textes in Lettern’ (18. Jh.). Ahd. -saz (nur in Zusammensetzungen ab 900), mhd. saz, satz ‘Ort, wo etw. hingesetzt ist oder liegt, Lage, Stellung, Einsatz, Pfand, das Festgesetzte, Bestimmung, Verordnung, Vertrag, Testament, festgesetzter Preis, Ausspruch, Entschluß, Sprung’ ist eine Abstraktbildung zu dem unter setzen (s. d.) behandelten Verb und steht daher im Ablaut zu sitzen (s. d.). – Satzung f. ‘festgelegte Bestimmung, Statut’, mhd. satzunge ‘(Fest)setzung, gesetzliche Bestimmung, Vertrag, Taxierung, Übergabe eines Pfandes, Pfand’.