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Schluß

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Herder
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Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

Schluß

Bd. 5, Sp. 98
Schluß, Schlüsse, nennt man in der Logik die Verknüpfung mehrer Urtheile zu einer Einheit, in welcher die Richtigkeit od. Falschheit des einen durch das andere bestimmt wird. Der S. als Denkobject ist ein vermitteltes Urtheil; an jedem Schlusse sind zu unterscheiden: die Vordersätze (Prämissen), die den Grund enthaltenden Urtheile und der S.satz (Conclusion). nämlich das aus den Vordersätzen abgeleitete Urtheil, ferner der Stoff, den die Urtheile bilden. und die Form, die Art und Weise ihrer Verknüpfung und Ableitung. Die kant'sche Eintheilung der Schlüsse in solche des Verstandes, der Urtheilskraft u. Vernunft ist als unhaltbar mit Recht aufgegeben, dagegen theilt man die Schlüsse entweder mit Rücksicht auf ihre Darstellung oder auf ihre Gültigkeit ein. Hinsichtlich der Darstellung unterscheidet man I. einfache Schlüsse, Monosyllogismen. u. zwar a) unmittelbare od. Folgerungen (Gleichheits-, Entgegensetzungs-, Unterordnungs-, Umkehrungs- und Modalitätsschlüsse); b) mittelbare (vollständige in gewöhnlicher Form: kategorische, hypothetische, disjunctive; vermischte: hypothetisch-disjunctive Dilemmata, dann S.figuren: 4 für die kategorischen; andere für die hypothetischen u. disjunctiven Schlüsse, endlich d) unvollständige Schlüsse oder Enthymeme); II. zusammengesetzte Schlüsse und zwar vollständig zusammengesetzte (Pro- und Episyllogismen) u. unvollständig zusammengesetzte (Epichereme, reine u. vermischte Soriten od. Kettenschlüsse). Rücksichtlich der Gültigkeit ist ein S. entweder a) wahr. wenn er sowohl formal als material richtig ist d.h. wenn nicht nur aus der regelrechten Anzahl und Stellung der Begriffe und Sätze ein richtiger S.satz folgt. worüber die formale Logik entscheidet, sondern wenn auch die angenommenen Vordersätze überhaupt Wahrheiten enthalten u. der S.satz nothwendig aus denselben hervorgeht, worüber die formale Logik nicht zu Gericht sitzen kann; oder der S. ist b) wahrscheinlich, wenn seine Obersätze keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit haben. Die Wahrscheinlichkeitsschlüsse kommen überall vor, wo immer aus Erfahrungssätzen ein S. gezogen werden soll, spielen deßhalb auch die Hauptrolle in der Wissenschaft wie im Leben und werden unterschieden als Inductions- und Analogieschlüsse und Hypothesen; endlich ist der S. III. falsch, sei es weil er den formalen Gesetzen nicht entspricht oder aus falschen Vordersätzen gezogen wird oder aus beiden Gründen zusammen. Will der Redende täuschen, so wird der Fehl-S. (Paralogismus) zum Trug-S. oder Sophisma, von welchem Aristoteles 2 Arten. nämlich sophismata in dictione (Wortspiele) u. extra dictionem (Gedankentrug, Widersinn) unterschied. Die Alten hatten mehre Sophismen, die sie für unauflösbar hielten, z.B. das sophisma pigrum, den sog. Krokodil-S. u.s.f., allein dieselben lassen sich insgesammt durch genauere Prüfung des Mittelbegriffes aufdecken.
2872 Zeichen · 47 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Schluß

    Deutsches Rechtswörterbuch

    Schluß, m. I Beschluss vgl. schließen (VII) I 1 allgemein: nach Überlegung, Beratung und/oder Abstimmung festgelegte (ve…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Schluß

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Schluß , Schlüsse , nennt man in der Logik die Verknüpfung mehrer Urtheile zu einer Einheit, in welcher die Richtigkeit …

  3. modern
    Dialekt
    Schluß

    Südhessisches Wörterbuch

    Schluß Band 5, Spalte 489-490

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit schluß

60 Bildungen · 30 Erstglied · 30 Zweitglied · 0 Ableitungen

schluß‑ als Erstglied (30 von 30)

Schlußartikel

DRW

schluß·artikel

Schlußartikel, m. I Artikel eines Beschlusses [Flugschrift:] schluß articul der boͤhaimbischen directoren zu Prag: grewel- unnd abschewliche…

Schlußbier

DRW

schluß·bier

Schlußbier, n. Gabe an Bauhandwerker anlässlich der Fertigstellung eines Bauwerks, insb. des Gewölbes vgl. Grundbier (II), Schloßrecht (II),…

Schlußbitte

DRW

schluß·bitte

Schlußbitte, f. abschließender Antrag des Klägers im Prozess so ist in mißhandlungen, welche auff peinliche straff in rechtfaͤrtigung gezoge…

Schlußeröffnung

DRW

schluß·er·öffnung

Schlußeröffnung, f. abschließende Stellungnahme des Angeklagten vor Gericht vor uns sitzet ein ansehlicher mann, der soll ... den schluß sei…

Schlußgatter

DRW

schluß·gatter

Schlußgatter, m. Gatter am Ein- oder Ausgang einer Straße durch eine Alm sey billich, daß er [herr landtsekhellmeister] ... die schlußgätter…

Schlußgeld

DRW

schluß·geld

Schlußgeld, n. I Gebühr, die ein Handwerker zu zahlen hat, wenn er eine offizielle Versammlung seines Handwerks oder seiner Zunft einberuft …

Schlußgerhabschaft'reitung

DRW

Schlußgerhabschaft'reitung, f. Schlußrechnung eines Vormunds bei der Beendigung seiner Gerhabschaft da unvogtpare pupillen verhanten, denen …

schlußmäßig

DRW

schluß·mäßig

schlußmäßig, adv., adj. I einem Beschluss entsprechend, vereinbarungsgemäß so ist ... zu schluß gekommen, den ober-commissarium B. zu instru…

Schlußrechnung

DRW

schluß·rechnung

Schlußrechnung, f. abschließende Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben am Ende eines Zeitabschnittes, besonders eines Geschäftsjahres oder …

Schlußrecht

DRW

schluß·recht

Schlußrecht, n. Gebühr an das städtische Gericht für den gefassten Beschluss? burger, der in wetdehaft wird, den daz gerethe nit begnaden wi…

Schlußrede

DRW

schluß·rede

Schlußrede, f. I letzte (mündliche oder schriftliche) Stellungnahme einer Streitpartei in einem Gerichtsverfahren bdv.: Schloßrede, Schluß (…

Schlußreitung

DRW

schluß·reitung

Schlußreitung, f. wie Schlußrechnung vormundern oder gerhaben gebiert, das sie iren popillen ... ir schlußraitung vor der obrigkait ... thue…

Schlußsatz

DRW

schluß·satz

Schlußsatz, m. I wie Schlußrede (I) zuuor ehe vnd die partheyen jr beweysung vnd schlußsatz thun, ... sollen sich richter guͤtlicher vnderha…

Schlußschrift

DRW

schluß·schrift

Schlußschrift, f. I letztes, schriftlich verfasstes Vorbringen einer Streitpartei in einem Gerichtsverfahren; auch als nach der Duplik folge…

Schlußwein

DRW

schluß·wein

Schlußwein, m. Weinreichnis an die Handwerker bei Fertigstellung eines Bauwerks bzw. des Gewölbes; auch: Feierlichkeit aus diesem Anlass vgl…

Schlußwort

DRW

schluß·wort

Schlußwort, n. I wie Schlußrede (I) vor ablegung der stimb hat ein jedtr weder rath vnd richter zu wissen vnd zu beobachten ... das die absc…

Schlußzettel

Herder

schluß·zettel

Schlußzettel , Schlußnote , heißt die vom Mäckler (Sensal) ausgestellte Bescheinigung über einen durch ihn vermittelten Waarenkauf und hat g…

schluß als Zweitglied (30 von 30)

Abschluß

DRW

Abschluß I Beschluß wenn ... ein quartiergeber diesem abschlusse zuwider handlen sollte 1801 Tirol/ÖW. III 225 Faksimile II wie neuhochdeuts…

Aufschluß

DRW

auf·schluß

Aufschluß Kassensturz und Abrechnung daß zollgefäll ... bei den ufschlussen zur cammer geliefert werden 1614 ZGO. 49 (1895) 38 Probst,Germer…

Ausschluß

DRW

aus·schluß

Ausschluß Nichtzulassung vgl. Ausschließung außschlůß des clegers 1523 Köbel,GO. 37v Faksimile

Marktschluß

DRW

markt·schluß

Marktschluß, m. I zu Markt (VI) rechtsgültiger Abschluß eines Kaufvertrages als Voraussetzung für die Ausübung des Näherrechts vgl. Kaufschl…

Mastbeschluß

DRW

Mastbeschluß, m. rechtsverbindliche Entscheidung über die Mast (II) 1597 Scharff,Frankf.2. S. 187

Münzschluß

DRW

Münzschluß, m. wie Münzabschied vgl. Münzordnung wie ... nach dem ... letzten muͤntz-schluß ... eine durchgehende gleichheit im muͤntz-wesen…

Nachschluß

DRW

nach·schluß

Nachschluß, m. ein letztes Parteivorbringen im Prozeß vgl. Nachrede (I) [Abfolge von Prozeßvorbringungen:] replick ... duplick ... rechtsatz…

Originaleinschluß

DRW

Originaleinschluß, m. zu Einschluß (IV) einer Akte beigelegtes originales Schriftstück wiederzurücksendung des lateinischen originaleinschlu…

Präliminarschluß

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präliminar·schluß

Präliminarschluß, m. vorläufig abgefaßter oder übergebener Beschluß bdv.: Präliminarabschied, Präliminarrezeß, Präliminarvergleich gleichwie…

Quartierschluß

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quartier·schluß

Quartierschluß, m. Beschluß über die Einquartierung von Soldaten daß der crays ... mit dem kayserlichen general-commissariat so lang zu kein…

Ratsbeschluß

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Ratsbeschluß, m. Entscheidung, Vereinbarung, Verordnung eines Ratsgremiums vgl. Ratsansage, Ratsansagezettel, Ratsbefehl, Ratsbeliebung, Rat…

Ratschluß

DRW

rat·schluß

Ratschluß, m. I Beschluss eines beratenden Gremiums, insb. eines städtischen Rats (V 2), auch das einzelne Votum bei einem Beschluss bdv.: R…

Rechtsbeschluß

DRW

Rechtsbeschluß, m. Urteil [dass vor einem Schiedsgericht] vnser beider parthyen klegten mit antwurten nach widerred vnd rechtbeschluß schrif…

Rechtschluß

DRW

recht·schluß

Rechtschluß, m. I nur für Luxemburg belegt: Gerichtsbeschluß von einem rechtschlos gebür inen gerichten von jeder partheien acht groiss 1594…

Reichsbeschluß

DRW

Reichsbeschluß, m. rechtsverbindlicher Beschluß des Reichs (II) vgl. Reichsabschied sie werden demjenigen, so mit gemeinem reichs-beschluß v…

Reichsdeputationshauptschluß

DRW

Reichsdeputationshauptschluß, m. am 25. 2. 1803 gefaßter Beschluß der (außerordentlichen) Reichsdeputation über die Säkularisation der geist…

Reichsmünzschluß

DRW

reich·s·münzschluß

Reichsmünzschluß, m. Reichsabschied in Münzangelegenheiten als man dergleichen mit nachgeleb- und exequirung der alt- und neuen reichs- und …

Reichsschluß

DRW

reich·s·schluß

Reichsschluß, m. Reichsgutachten, das durch die kaiserliche Ratifizierung Gesetzeskraft erlangt und in den abschließenden Reichsabschied auf…

Reichstagsbeschluß

DRW

Reichstagsbeschluß, m. wie Reichsabschied; auch für Schweden krafft vor sich habender wichtiger reichs- und krayßtagesbeschlusse 1607 ActaBr…

Reichstagsschluß

DRW

reichstag·s·schluß

Reichstagsschluß, m. wie Reichabschied weilen dieses attentat [eine katholische meß zu halten] wider den religions-prager-frieden, jüngsten …

Rezeßschluß

DRW

Rezeßschluß, m. wie Rezeß (I) von dato dieses recessus-schlusses an 1649 RAbsch. III 626 Faksimile

Schiedsschluß

DRW

schied·s·schluß

Schiedsschluß, m. wie Schied (I) bdv.: Schiedsspruch schieds- sive willkuͤrlicher richterschluß, arbitrium, laudum 1691 Stieler 1843 Faksimi…

Staatsschluß

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staats·schluß

Staatsschluß, m. Entscheidung, Beschluss eines Staatsregenten in welchem staat viel gouverneurs zubefinden, ... wird man selten einigkeit an…

Synodalschluß

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synodal·schluß

Synodalschluß, m. (abschließender) Beschluss einer Synode (II) bdv.: Synodalbeliebung vgl. Schluß (I 1 a) synodalschluß, welcher nach der im…

Torschluß

DRW

tor·schluß

Torschluß, m. (allabendliches) Schließen der ¹Tore (I), insb. der Stadttore; auch die Zeit der Schließung bdv.: Torschließen, Torsperren bei…