Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Münzschluß
Münzschluß, m. wie Münzabschied vgl. Münzordnung wie ... nach dem ... letzten muͤntz-schluß ... eine durchgehende gleichheit im muͤntz-wesen einzufuͤhren [wäre] 1694 Moser,StaatsR. 31 S. 396 Faksimile biß endlichen ... unser ... kayser und herr denen beeden augspurger und nuͤrnberger muͤntz-schluͤssen ... beygetreten / und damit die hoffnung erwecket / daß auch andere ... creyß die accession annehmen [werden] 1696 Faber,Staatskanzlei I 341 hat V. ... specifice zu sagen, in was vor stücken gegen den müntz schluß und die bisherige müntz-gewohnheit ... gehandelt worden [ist] 1736 Stern,JudSüß 249