Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Münzschluß
Münzschluß, m.
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wie ... nach dem ... letzten muͤntz-schluß ... eine durchgehende gleichheit im muͤntz-wesen einzufuͤhren [wäre]1694 Moser,StaatsR. 31 S. 396 Faksimile
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biß endlichen ... unser ... kayser und herr denen beeden augspurger und nuͤrnberger muͤntz-schluͤssen ... beygetreten / und damit die hoffnung erwecket / daß auch andere ... creyß die accession annehmen [werden]1696 Faber,Staatskanzlei I 341
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hat V. ... specifice zu sagen, in was vor stücken gegen den müntz schluß und die bisherige müntz-gewohnheit ... gehandelt worden [ist]1736 Stern,JudSüß 249