Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Quartierschluß
Quartierschluß, m.
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daß der crays ... mit dem kayserlichen general-commissariat so lang zu keinem quartier-schluß habe schreiten wollen, biß die betrangte ritterschaft ... den unertraͤglichen last unter ihre cantons repartirt habe1677 Moser,StaatsR. 31 S. 367 Faksimile