Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
kompetent
Kompetenz f. ‘Recht auf Abgaben, Einkünfte, Lebensunterhalt’ (16. Jh.), ‘Zuständigkeit, Fähigkeit, Sachverstand’ (19. Jh.) ist eine Entlehnung aus lat. competentia ‘Zusammentreffen, Symmetrie, Analogie’, mlat. auch ‘Zugehörigkeit, Zuständigkeit’. Die Verwendungen des Substantivs im Lat. und im Dt. (hier zuerst in der Rechtssprache) folgen denen des Verbs lat. competere ‘zusammentreffen, zutreffen, entsprechen, gesetzlich fordern’, mlat. auch ‘angemessen, geeignet sein, zustehen, zukommen’, und dessen Part.adj. competēns (Genitiv competentis) ‘zuständig, geeignet, angemessen’, mlat. auch ‘zuste…