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Beute

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Beute

Bd. 2, Sp. 783
Beute (lat. Praeda, franz. Butin, engl. Booty), die bewegliche Sache, die im Kriege durch die feindliche Macht dem Staat oder einem Staatsangehörigen abgenommen wird. Die Frage, welche Gegenstände als B. angesehen werden können, wird von den Lehrern des Völkerrechts verschieden beantwortet, und auch die völkerrechtliche Praxis, die freilich jetzt eine weit humanere ist als in frühern Zeiten, ist hier noch nicht zum Abschluß gelangt. Unzweifelhaft gehört das gesamte Kriegsmaterial der feindlichen Macht zu den Gegenständen, die der Erbeutung unterliegen, also Munition, Waffen, Kriegskassen, Proviant, Transportmittel u. dgl. Was dagegen das mit dem Kriegszweck nicht zusammenhängende Privateigentum anbetrifft, so besteht ein Unterschied zwischen Land- und Seekrieg. Denn während das Privateigentum der Untertanen des feindlichen Staates im Landkrieg der Regel nach respektiert werden soll (s. Kriegsrecht), ist dieser Satz im Seekrieg noch nicht zu allgemeiner Anerkennung gelangt (s. Prise). Aber auch im Landkrieg bedürfen einzelne Fragen noch der Entscheidung durch die Gesetzgebung der Kulturstaaten, so namentlich die Frage, ob das bewegliche Eigentum der kämpfenden Soldaten dem Sieger preisgegeben ist und von dem letztern einem Gefallenen, Gefangenen oder Wehrlosen abgenommen werden kann; ebenso die Frage, ob Nahrungsmittel nicht bloß im Wege der Requisition durch die kriegführende Macht gegen Empfangsbescheinigung, sondern in dringenden Fällen auch unmittelbar von den einzelnen Soldaten zu ihrem Unterhalt in Feindesland entnommen werden können. Das moderne Völkerrecht verneint diese Fragen sämtlich; den Anforderungen desselben in dieser Hinsicht nähern sich in hohem Maße die Kriegsartikel für das deutsche Heer vom 31. Okt. 1872, die (Art. 30–32) im Anschluß an das deutsche Militärstrafgesetzbuch (§ 128 ff.) folgendes bestimmen: »Eigenmächtiges Beute machen ist dem Soldaten verboten. Übertretungen dieses Verbots werden mit Arrest oder mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu drei Jahren, nach Umständen unter gleichzeitiger Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, bestraft.« Ausdrücklich wird erklärt, daß Hab und Gut des feindlichen Landes unter dem besondern Schutz des Gesetzes stehen, und verordnet: »Wer im Feld in der Absicht rechtswidriger Zueignung eine Sache der Landeseinwohner offen wegnimmt oder denselben abnötigt oder des eignen Vorteils wegen unbefugt Requisitionen vornimmt, wird wegen Plünderung mit Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes und Gefängnis bis zu fünf Jahren, in schwereren Fällen mit Zuchthaus von zehn Jahren bis zu lebenslänglicher Dauer oder mit dem Tode bestraft. Als Plünderung ist es nicht anzusehen, wenn die Aneignung nur auf Lebensmittel, Heilmittel, Bekleidungsgegenstände, Feuerungsmittel, Furage oder Transportmittel sich erstreckt und nicht außer Verhältnis zu dem vorhandenen Bedürfnis steht.« Übrigens wird auch die rechtmäßige B., abgesehen von Gegenständen der letztern Art, nicht Eigentum des einzelnen erbeutenden Soldaten, sondern gehört vielmehr dem Kriegsherrn; doch erhält der Soldat, resp. der betreffende Truppenteil, namentlich bei der Erbeutung von Geschützen und Pferden, ein sogen. Beutegeld. Nach dem Dienstreglement für das österreichische Heer vom 9. Aug. 1873 ist das dem Feind abgenommene Kriegsmaterial und Staatsgut an die Truppen-Divisionskommandanten abzuliefern, die darüber nach den Weisungen des Armeekommandos verfügen. Für die Kriege der Vertragsmächte der Haager Landkriegskonvention untereinander ist das Beuterecht grundsätzlich ausgeschlossen. Vgl. Bluntschli, Das moderne Kriegsrecht (2. Aufl., Nördling. 1874).
3650 Zeichen · 34 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    1. Beute

    Adelung (1793–1801) · +10 Parallelbelege

    1. Die Beute , plur. inus. dasjenige was dem Feinde im Kriege an beweglichen Gütern abgenommen wird. Beute machen, dem F…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Beute

    Goethe-Wörterbuch

    Beute ganz überwiegend in Dichtung u kunstwiss Schriften 1 durch Krieg od Kampf, auch durch Raub od Diebstahl gewaltsam,…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Beute

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09) · +1 Parallelbeleg

    Beute (lat. Praeda , franz. Butin , engl. Booty ), die bewegliche Sache, die im Kriege durch die feindliche Macht dem St…

  4. modern
    Dialekt
    Beute

    Bayerisches Wörterbuch · +7 Parallelbelege

    Beute Band 2, Spalte 2,419f.

  5. Sprichwörter
    Beute

    Wander (Sprichwörter)

    Beute 1. Es theilet oft einer die Beut' aus, eh' der Sieg erobert ist. – Henisch, 354. 2. Keine Beut' ohne Streit. 3. Ma…

  6. Spezial
    Beute

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Beu|te f. (-) 1 (Fang) preda (-des) f. 2 (Diebesgut) patüc arobé m. 3 ‹fig› (Opfer) vitima (-mes) f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit beute

159 Bildungen · 147 Erstglied · 12 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von beute

be- + ute

beute leitet sich vom Lemma ute ab mit Präfix be-.

beute‑ als Erstglied (30 von 147)

Beutebesitz

GWB

beute·besitz

Beutebesitz errungene Kriegsbeute Achill droht; wird wegen Briseis nicht streiten, seinen übrigen B. aber fest behaupten 41 1 ,267,13 Ilias …

beutegut

DWB2

beute·gut

beutegut n .: 1555 Fronsperger kriegß regiment 25 b . 2004 n. zürch. ztg. (15.6.)B5 b .

Beutel I

SHW

Beutel I Band 1, Spalte 755-756

Beutel II

SHW

Beutel II Band 1, Spalte 757-758

beutel

FWB

1. ›tragbarer Beutel aus Stoff, Leder o. ä. für unterschiedliche Zwecke‹.; 2. ›Geldbeutel‹; Spezialisierung zu 1.; 3. ›Kasse einer Gemeinde …

Beutelgeld

SHW

Beutel-geld Band 1, Spalte 757-758

Beutelsack

SHW

Beutel-sack Band 1, Spalte 757-758

beutelarm

DWB

beutel·arm

beutelarm , m. in der müle, ein langer stab zur befestigung des mehlbeutels.

beutelausleerer

DWB

beutelausleerer , m. expilator crumenae. Stieler 1107 .

beutelausleerung

DWB

beutel·ausleerung

beutelausleerung , f. alle eintritte in grosze veränderungen und neue reiche waren von jeher mit beutelausleerungen verknüpft. J. Paul dämm.…

Beutelbilch

Meyers

beutel·bilch

Beutelbilch ( Phascologale v. d. Hoev .), Gattung aus der Familie der Beutelmarder ( Dasyuridae ), kleine Tiere mit gedrungenem Leib, spitze…

Beutelbrod

RhWB

beutel·brod

Beutel-brod bīləlbrōăt Siegld n.: Brot aus gebeuteltem Mehl. — Sonst ‘gebeutelt Brod’.

Beutelbuch

FiloSlov

beutel·buch

Beutelbuch , n переплёт: , м средневековый книжный ~ в виде мешка

beutelchen

DWB

beutel·chen

beutelchen , n. sacculus: in diesem beutelchen sind hundert louisdor. Lessing 1, 551 .

Beutelchesholz

RhWB

Beutelches-holz bøgəlχəsholts Sieg-ODollend Rhönd Ägid n.: Hartriegel; die Beeren stehn zueinander wie Hodensäcke; auch haben sie je ein Kor…

Beuteldachs

Meyers

beutel·dachs

Beuteldachs ( Bandikut , Perameles Geoffr .), Gattung aus der Familie der Beuteldachse ( Peramelidae ), gedrungen gebaute Tiere mit stark zu…

Beuteldachse

Meyers

Beuteldachse ( Peramelidae ), Familie der Beuteltiere (s. d.).

beuteldrescher

DWB

beutel·drescher

beuteldrescher , m. excussor marsupii: da liesz er mit dem ablasz etliche beuteldrescher ausgehen. Luther 8, 245 b ; kein beuteltrescher, ko…

beutelechzend

DWB

beutelechzend , praedam appetens: gefräszige thiere, die beutelechzende rachen aufsperren. Fr. Müller 1, 367 .

beutelein

DWB

beute·lein

beutelein , n. sacculus: des glaubens secklin habe zwei beutlin. Luther 3, 279 b .

Beuteler

RhWBN

beute·ler

Beuteler Pl.: Neckn. für die von Eusk-OGartzem , Schleid-Strempt .

Bēutelfáß

Adelung

beutel·fass

Das Bēutelfáß , des -sses, plur. die -fässer, ein oben mit Leder eingefaßtes Faß, welches wie ein Beutel zugezogen werden kann, dergleichen …

beute als Zweitglied (12 von 12)

ausbeute

DWB

aus·beute

ausbeute , praeda, spolium, fructus, lucrum, beute, ertrag: und es war der ubrigen ausbeute, die das kriegsvolk geraubet hatte, sechsmal hun…

bienbeute

DWB

bien·beute

bienbeute , f. alveus, was einfaches beute sp. 1750: der ber friszt höng aus den binpeuten. H. Sachs II. 2, 109 b . s. bienenbeute.

bienenbeute

DWB

bienen·beute

bienenbeute , f. alveus, bienenstock, ist, wenn in beute, piutta das wort biene selbst gelegen sein sollte, pleonastisch gebildet. den Slave…

klotzbeute

DWB

klotz·beute

klotzbeute , f. bienenhaus das aus einem ausgehöhlten klotze besteht, unterschieden von bretbeute. Adelung.

Oberbeute

Adelung

ober·beute

Die Oberbeute , plur. die -n, in der Bienenzucht, die oberste Hälfte einer Beute, oder eines hölzernen Bienenstockes, zum Unterschiede von d…

Salzbeute

DRW

salz·beute

Salzbeute, f. zu 2Beute (II) Tausch, Verteilung des Salzes soll ein jder der kleinen gylde, so woll die freye saltzbeute alß ander kauffmans…

Stollenbeute

Adelung

stollen·beute

Die Stollenbeute , plur. die -n, eine Beute an dem Gelenke des Vorderfußes, welche sich die Pferde im Liegen mit den Stollen des Hufeisens v…

unterbeute

DWB

unter·beute

unterbeute , f. , die unterste hälfte des hölzernen bienenstockes Krünitz 199, 330 ; s. beute alveus 2, zur verwandtschaft Falk-Torp 130, 14…

waldbeute

DWB

wald·beute

waldbeute , f. , vgl. beute theil 1, 1750. 1 1) die in einen waldbaum eingehauene muldenartige öffnung für die waldbienen. Overbeck bienenwb…