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Prise

mhd. bis spez. · 20 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Prise

Bd. 16, Sp. 353
Prise (franz.), Seebeute einer kriegführenden Macht. Während nach modernem Völkerrecht im Landkrieg das Privateigentum von Angehörigen der in einen Krieg verwickelten Staaten möglichst geschont und nur, insoweit es für Zwecke der Kriegführung brauchbar ist, in Beschlag genommen wird, unterliegt im Seekrieg nicht nur das Eigentum des feindlichen Staates, sondern auch alles feindliche Privateigentum zur See, wofern es nicht durch eine neutrale Flagge gedeckt wird, der Okkupation durch die gegenteilige feindliche Macht, sogen. Seebeuterecht (s. d.), ja sogar, wofern die Kaperei, wie dies im nordamerikanischen Sezessionskriege (1861–65) seitens der Südstaaten geschehen ist, von der kriegführenden Seemacht gestattet wird, durch mit Kaperbriefen versehene Privatfahrzeuge (s. Kaperei). Auch neutrale Privatschiffe, die sich einer Verletzung der Neutralität, namentlich durch den Transport von Kriegskonterbande oder durch Blockadebruch (s. Blockade), schuldig machen, unterliegen der Aufbringung und Wegnahme, sogen. Prisenrecht (s. Frei Schiff, frei Gut und Durchsuchungsrecht). Eine Einigung der Seemächte zur Beseitigung oder doch zur Beschränkung des sogen. Prisenrechts auf Fälle der letztern Art ist trotz wiederholter Anregung nicht zustande gekommen, und auch eine Verordnung des Norddeutschen Bundes vom 18. Juli 1870, wonach französische Handelsschiffe durch die Bundeskriegsmarine nicht aufgebracht werden sollten, abgesehen von solchen Schiffen, die auch, wenn sie einem neutralen Staat angehörig, der Wegnahme unterliegen würden, mußte zurückgezogen werden, da von selten Frankreichs nicht das gleiche Verfahren beobachtet wurde. Ständige oder für die Kriegsdauer besonders eingesetzte Prisengerichte (franz. Conseils de prises, engl. Prize-courts) sind berufen zum Rechtsspruch (Prisenurteil) darüber, ob eine Seebeute zu »kondemnieren«, d. h. als gute P. zu erklären, oder ob sie freizugeben sei. Sehr strittig ist die Frage, ob die Zerstörung einer P. vor Spruch des Prisengerichts zulässig ist. Rußland hat in seinem Kriege mit Japan des öftern aufgebrachte Schiffe nach stattgefundener Durchsuchung vernichtet. Zulässig ist ein derartiges kurzes Verfahren nur, wenn die P. zur Weiterfahrt seeuntüchtig geworden, wenn sie mit Rücksicht auf die Nähe des Feindes nicht durchgebracht werden kann und Gefahr der Wiedernahme durch den Feind besteht, wenn es dem aufbringenden Schiff an Mannschaft zur Besetzung der P. fehlt, kurz, wenn nur durch Vernichtung der Zweck der Aufbringung, d. h. die Schädigung des Feindes sich ermöglichen läßt. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom 3. Mai 1884, betreffend die Prisengerichtsbarkeit, wird der Sitz der Prisengerichte, ihre Zusammensetzung, das Verfahren vor denselben sowie die Verpflichtung andrer Behörden des Reiches oder der Bundesstaaten, in Prisensachen mitzuwirken, durch kaiserliche Verordnung bestimmt. Auf Grund dieses Gesetzes ist z. B. die Verordnung vom 15. Febr. 1889, betreffend die Ausübung der Prisengerichtsbarkeit aus Anlaß der ostafrikanischenBlockade, ergangen, durch die damals ein Prisengericht in Sansibar und ein Oberprisengericht in Berlin eingesetzt wurde. Das Verfahren vor den Prisengerichten ist ein summarisches Reklamationsverfahren, indem die Präsumtion für die Rechtmäßigkeit der Wegnahme (Kaptur) der P. spricht und es dem Reklamanten überlassen bleibt, die Widerrechtlichkeit derselben darzutun. Wird die P. losgesprochen, so hat ihre Rückgabe sowie die Zahlung etwa zugesprochener Entschädigungsgelder zu erfolgen. Im Falle der Verurteilung wird die P. zur guten P. und geht in das Eigentum des Nehmestaates über. Prisengeld heißt die Belohnung, die der Mannschaft und dem Befehlshaber des die Kaptur vollziehenden Schiffes (Kaptor) bewilligt, auch die Loskaufungssumme (Ranzion), gegen die ein gekapertes Schiff freigegeben wird (s. Kaperei). Die besonders durch das Institut für internationales Recht ständig im Flusse gehaltene Bewegung zur Einsetzung internationaler Prisengerichte hat leider noch zu keinem Ergebnis geführt. Vgl. Geßner, Le droit des neutres sur mer (2. Aufl., Berl. 1876); Lawrence, Principles of international law (Lond. 1896); v. Attlmayr, Das internationale Seerecht (Wien 1903–1904, 2 Bde.); Perels, Das internationale Seerecht der Gegenwart (2. Aufl., Berl. 1903); v. Mirbach, Die völkerrechtlichen Grundsätze des Durchsuchungsrechts zur See (das. 1903); Roepcke, Das Seebeuterecht (Leipz. 1904); das vom Institut de droit international ausgearbeitete »Règlement international des prises maritimes« (Brüssel 1888).
4554 Zeichen · 59 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    PRÎSE

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +4 Parallelbelege

    PRÎSE PREIS s. BRÎSE .

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    priseF.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +5 Parallelbelege

    prise , F. Vw.: s. prīse (2)

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Prise

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Die Prise , plur. die -n, aus dem Franz. Prise, und dieß von prendre, nehmen. 1) So viel als man zu einem gewissen Gebra…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Prise

    Goethe-Wörterbuch

    Prise A kleine, mit zwei od drei Fingerspitzen zu greifende Menge (von Schnupftabak); ‘eine P. (nehmen)’: Schnupftabak (…

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Prise

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Prise , frz., Fang, Beute, im Seerecht ein im Kriege von einem Kriegsschiffe oder Kaper weggenommenes feindliches oder a…

  6. modern
    Dialekt
    Prise

    Bayerisches Wörterbuch · +3 Parallelbelege

    Prise Band 3, Spalte 3,403

  7. Sprichwörter
    Prise

    Wander (Sprichwörter)

    Prise 1. Das sind die rächte Prîse, wo-n as Herz gönd. – Sutermeister, 143. In Bezug auf Verweise. 2. Eine Prise gibt ma…

  8. Spezial
    Prise

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Pri|se f. (-,-n) 1 (kleine Menge) preja (-jes) f. , frizia (-ies) f. 2 tuta (tutes) f. ▬ eine Prise Salz na preja de se …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit prise

31 Bildungen · 25 Erstglied · 3 Zweitglied · 3 Ableitungen

prise‑ als Erstglied (25 von 25)

Prise I

SHW

Prise I Band 1, Spalte 1119-1120

Prise II

SHW

Prise II Band 1, Spalte 1119-1120

Prise à partie

Meyers

Prise à partie (franz.), in Frankreich die Bezeichnung für Syndikatsklage (s. Syndikus ).

приседать

RDWB2

prise·dat

приседать , присесть сов. sich setzen, Platz nehmen Присаживайтесь! - Nehmen Sie Platz! я сегодня ни разу не присела идиом. - Ich war heute …

Prise II

RhWB

Prise II -īs, –ī:-, Demin. -sχə(n), –skə nach dem Nhd., doch selten gebraucht, in der WEif völlig fehlend, dafür mdl. Schnauf, Schnüffchen (…

Prise III

RhWB

Prise III -ī:s, Pl. -zə(n) verstreut in Bernk-Wehlen , Gummb-Derschlag , Aach-Stolbg , Düss-Stdt f.: verächtl. gefall-, putzsüchtiges Weib […

Prĭseka

Meyers

Prĭseka , höchster Gipfel im kroatischen Zrínyigebirge, 615 m hoch.

prîselĩk

MNWB

prise·lik

prîselĩk , prîsselĩk , ° -lich (Nd. Jb. 25, 138), prîs-, adj. (Kompar. -er );

prîselôs

Lexer

pris·elos

prîse-lôs adj. ohne prîs. prîselôs entsagen Ulr. Wh. 56 a .

priselouh

AWB

prise·louh

priselouh st. m. , nhd. prießlauch ( vgl. Marzell, Wb. 1,208 ), preislauch; zum Erstglied vgl. Frings, Germ. Rom. II,127 f. u. Hildebrandt, …

priselouh*

EWA

pfriselouh*, priselouh*AWB m. a-St., Gl. 3, 403,17 (in 2 Hss., zwischen 1180/1190 und An- fang des 13. Jh.s, beide [rhein-]frk.). 564,18 (in…

prisengericht

DWB

prisen·gericht

prisengericht , n. ein gericht, welches bestimmt ist, die ausübung des priesenrechtes im seekriege ( s. prise 1) völkerrechtsgemäsz zu regul…

prīsē²nig

WWB

prīs-ē²nig Adj. einig im Preis. Se woän’n sik in koate Sīt prīsennich ( Dor Wl).

Prīsenikkel

WWB

Prīse-nikkel m. im Essen wählerische Person ( Enr He).

Prisenmaker

MeckWB

prisen·maker

Prisenmaker m. Preismacher; hochstehende Ähren machen, d. h. drücken den Preis des Roggens, weil sie leer sind (1887) Ha Red .

присест

RDWB2

pris·est

присест в / за один присест идиом. - in einem Zug; im Nu; auf der Stelle; in einem Stück idiom. ; auf einen Rutsch idiom. , umg. прочитать к…

priseⁿvoll

Idiotikon

priseⁿvoll Band 1, Spalte 783 priseⁿvoll 1,783

prise als Zweitglied (3 von 3)

Contenentprise

Wander

Contenentprise Eine Contenentprise nehmen. D.h. die Sache eine Weile überlegen.

Ableitungen von prise (3 von 3)

geprîse

BMZ

geprîse swv. was ich prîse. wie selten ich daʒ wîp geprîse Iw. 203. swaʒ er manheit ie begie, die wolde sie geprîsen nie Wigal. 2190. daʒ ge…

unprîse

BMZ

unprîse swv. tadele. wie zimt helede lügene? ich wil unprîsen daʒ Nib. Z. 312,1 3 . in A steht umbrîsen. daʒ ichʒ in ( dtv. plur. ) iht unpr…

verprîse

BMZ

verprîse swv. reflex. preisend sich verirren? seinen preis verscherzen? sich vergeblich abmühen zu preisen? dannoch gewende ich mînen sin kû…