Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
anbringen
anbringen
- ›etw. herbringen, mitbringen‹; speziell auch: ›Güter in die Ehe einbringen‹
- ›etw. vorbringen, vorlegen, darlegen, vortragen, mitteilen, kundtun‹; subst.: ›Vortrag, Darlegung (eines Sachverhaltes)‹
- ›etw. melden, rechtsförmlich anzeigen; jn. anzeigen, verklagen‹; subst.: ›Klage, Anzeige‹.
- ausschließlich in subst. Verwendung belegt: ›Anliegen, Gesuch, Ersuchen, Begehren, Forderung von jm. an jn.‹.
- ›jn. zu etw. bewegen, veranlassen, anstiften, jn. dazu bringen, etwas zu tun; etw. (eine Sitte) aufbringen, etw. (eine Regelung) einführen‹.
- ›jm. etw. beibringen, jn. lehren, unterweisen, von etw. überzeugen‹.
- ral. jn. hoch anbringen ›jn. in eine hohe Stellung bringen‹.