Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hintersasse m.
hintersasse , hintersässe , m. schutzverwandter, mhd. hindersæʒe, die mitteldeutsche form hindersâʒe, mit einer ungewiss wann eingetretenen vocalkürzung hindersasse ( Haltaus 916 f. ) hat in der schriftsprache nachher den sieg über die erstere davon getragen, die noch im 16. jahrh. sehr gewöhnlich in oberdeutschen quellen erscheint. Das wort bedeutet 1 1) einen der hinter einem herrn ( vgl. hinter II, 1, d sp. 1489) in dessen schutze angesessen ist, als diener, zuzüger, unterthan, zinspflichtiger: der hindersäsz, ein frömbder, der sich in unser statt und landschaft gesetzt hat, incola. Maaler …