Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Fehler
Fehler
fehlen Vb. ‘abwesend, nicht vorhanden sein, einen Irrtum, ein Unrecht begehen’, Aus afrz. falir, faillir ‘verfehlen, im Stich lassen, versagen, fehlschlagen, sich irren’ (frz. faillir ‘einen Fehler begehen, sich irren, versagen’), dann auch ‘jmdm. entgehen, mangeln, nötig sein’ (oft unpersönlich afrz. frz. il faut ‘es ist nötig’), das über vlat. *fallīre auf lat. fallere ‘betrügen, täuschen, irreführen’ zurückgeht, wird mhd. vælen, vēlen ‘verfehlen, nicht treffen’ entlehnt, daneben gleichbed. mhd. failieren, fālieren, fallieren mit stärkerer Bewahrung der fremden Form (zu unterscheiden von nhd. fallieren ‘Bankrott machen’, Übernahme des 16. Jhs. von gleichbed. ital. fallire, im 16./17. Jh. auch ‘betrügen’, in diesem Sinne unmittelbar aus dem Lat.). Das zunächst als Turnierausdruck aufgenommene Verb (‘beim Stoß mit der Lanze das Ziel verfehlen’) gilt bereits im Mhd. entsprechend dem afrz. Vorbild auch für ‘sich irren’, für ‘fehlschlagen’ und ‘mangeln, nicht zur Verfügung stehen’. Eine Variante mhd. veilen setzt sich noch in frühnhd. feilen fort, namentlich im Md., wohl beeinflußt durch ebenfalls aus dem Frz. stammendes mnd. fēilen ‘verfehlen, fehlschlagen, mangeln, im Stich lassen’. – Fehl m. ‘Makel, Mangel, Verfehlung’, mhd. væle f., Entlehnung aus afrz. faille ‘Mißerfolg, Irrtum, Mangel’, das über vlat. *fallia auf lat. falla ‘Betrug’ zurückgeht. Maskulines Genus entwickelt sich wohl bei der verkürzten artikellosen Form des Substantivs in den Fügungen mhd. āne væl, sunder væl ‘jeden Irrtum ausschließend, zweifelsfrei, ganz gewiß’, die gleichbed. afrz. sans faille nachbilden (vgl. dagegen mit anderer Auffassung nhd. ohne Fehl ‘makellos’). Wahrscheinlich aus Verb und abhängigem Akkusativ (vgl. einen Fehl gebären bei Luther und danach im älteren Nhd.) sind Bildungen wie fehlgehen, fehlgreifen, fehlschlagen entstanden; diese werden bis ins 19. Jh. häufig getrennt geschrieben (fehl gehen usw.), da das erste Glied einem Adverb ähnelt. Hieraus erklärt sich fehl Adj. Adv. ‘falsch, irrig, ergebnislos’, das seit Ende des 15. Jhs. vielfach nachweisbar ist, heute nur noch in der jungen Wendung fehl am Platz(e) sein ‘unpassend, unangebracht sein’. Der genannte verbale Bildungstyp ermöglicht substantivische Zusammensetzungen, ohne daß in jedem Falle das entsprechende Verb vorausgeht: Fehltritt m. ‘falscher Schritt, Vergehen’ (16. Jh.); Fehlschluß m. ‘falsche Schlußfolgerung’ (16. Jh.); Fehlgeburt f. ‘Abgang einer nicht lebensfähigen Leibesfrucht’ (18. Jh.); Fehlanzeige f. ‘negativer Bescheid’ (um 1900, zuerst soldatensprachlich vom negativen Schießergebnis). Das Kompositionsglied fehl- ist bis in die Gegenwart produktiv, vgl. Fehlentscheidung, Fehlkonstruktion, Fehlleistung, Fehlverhalten, Fehlzündung. – fehlbar Adj. ‘mit Mängeln behaftet, unvollkommen’, schweiz. ‘einer Verfehlung schuldig’ (um 1600), wohl Rückbildung zu unfehlbar Adj. ‘frei von Irrtum, untrüglich’ (16. Jh.). Fehler m. ‘Irrtum, Versehen’, anfangs auch ‘Fehlschuß’ (16. Jh.). verfehlen Vb. ‘nicht erreichen, nicht treffen’, mhd. vervælen ‘fehlen, sich irren, trügen, nicht treffen’; Verfehlung f. ‘Irrtum, Vergehen’ (17. Jh.).