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Borgen

ahd. bis spez. · 24 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
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36 in 24 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Borgen

Bd. 1, Sp. 1126
Borgen, verb. reg. act. eine bewegliche Sache als ein Darlehen nehmen, und als ein Darlehen geben. 1. Als ein Darlehen nehmen. 1) Eine Sache als ein Darlehen nehmen, um sie wieder zu geben, entlehnen. Etwas von einem borgen. Ein Kleid, einen Hut, Getreide von jemanden borgen. Geld borgen, es als ein Darlehen aufnehmen. Geborgtes Geld. Etwas auf eines andern Nahmen borgen. Er borget bey allen Leuten, nimmt bey allen Leuten Geld auf. Ein geborgter Meister, bey den Handwerkern, ein Obermeister, der in einem außerordentlichen Falle nur auf kurze Zeit erwählet wird. 2) Eine Waare nehmen, um den Werth derselben in einer gewissen Zeit in Gelde zu erstatten, auf Borg, auf Credit kaufen. Waaren borgen, sie nicht gleich bezahlen. 2. Als ein Darlehen geben. 1) Einem eine Sache als ein Darlehen geben, sie ihm leihen. Einem ein Pferd, sein Kleid, Getreide borgen. Einem Geld borgen. 2) Eine Waare geben, so daß der Werth derselben erst nach einer gewissen Zeit bezahlet werde, auf Borg, auf Credit geben; verborgen. Einem Waaren borgen. Ich borge nicht, ich gebe keine Waaren ohne bare Bezahlung weg. Sprichw. Lange geborgt ist nicht geschenkt. Anm. In beyden jetzt angeführten Hauptbedeutungen lautet dieses Wort im Nieders. gleichfalls borgen, im Engl. to borrow, im Angels. borgian, im Holländ borghen, im Dän. borge, im Schwed. borga. Borgen oder entlehnen, kommt in dem Schwabenspiegel vor. Bey ältern Oberdeutschen Schriftstellern wird es sich in dieser Bedeutung wohl nicht leicht finden. Dagegen kommt es bey ihnen in andern Bedeutungen desto häufiger vor. Z. B. 1) Für sich hüthen. Ze porgene ist, man muß sich hüthen, Kero. Piporakemes, wir wollen uns hüthen, ebend. Der iro ne borget, der sich nicht vor ihr hüthet, Notk. 2) Sich erinnern. UUer mag iro giborgen, wer mag sich ihrer erinnern? Notker. 3) Ansehen, achten. Niemannis ne borgist, du siehet keines Person an, Notker. 4) Versagen, welche Bedeutung bey dem Ottfried B. 2, Kap. 22, und Kap. 18, vorkommt. 5) Bürge werden, versprechen, gut sagen; welche Bedeutung dieses Wort ehedem im Niedersächsischen hatte, wie aus dem Bremisch-Nieders. Wörterb. und Ölrichs Gloss. ad Stat. Bremens. erhellet. S. Bürge. 6) Harren, warten, welche Bedeutung es noch in Baiern hat. Das ich der rede gegen ir so lange borge Das ist des schuld si ist so guot, Graf Werner von Homberg. Aus diesen zum Theil sehr verschiedenen Bedeutungen erhellet, daß bergen, borgen, und Bürge genau verwandt sind; ob sich gleich die Grade dieser Verwandtschaft nicht so leicht werden bestimmen lassen. Gottsched, Herr Stosch, die Verfasser der Greifswald. krit. Versuche, und des Hamb. gemeinnützigen Magazins haben den Unterschied zwischen borgen, so fern es als ein Darlehen nehmen oder geben bedeutet, und zwischen leihen und lehnen[] fest zu setzen sucht, aber sich dabey um die Erforschung der ersten eigentlichen Bedeutung unbekümmert gelassen, ohne welche doch jener unmöglich bestimmet werden kann. Der Sprachgebrauch entscheidet hier nichts, weil derselbe von keinem andern Unterschiede etwas weiß, als daß borgen mehr der Sprache des Umganges, als der edlern und höhern Schreibart angemessen ist. Das Hauptwort der Borger, derjenige, welcher von einem andern borget, kommt zwar Es. 24, 2, vor, allein im Hochdeutschen ist es nur in der R. A. üblich: ein Borger muß auf den Zahler denken. Im Nieders. bedeutet Borge, und Borgmann einen Gläubiger.
3396 Zeichen · 72 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 8.–11. Jh.
    Althochdeutsch
    borgênsw. v.

    Althochdeutsches Wörterbuch · +4 Parallelbelege

    borgên sw. v. , mhd. nhd. mnd. mnl. borgen; afries. borga; ae. borgian; an. borga. — Graff III, 176. porakee: 3. sg. con…

  2. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    borgenswv.

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +8 Parallelbelege

    borgen swv. BMZ mit gen. worauf acht haben j.Tit.; mit einem (dat.) in bezug auf etw. (gen.) nachsicht haben, ihn (dat.)…

  3. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    borgensw. V.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +6 Parallelbelege

    borgen , sw. V. nhd. borgen, ausleihen, Frist geben, Kredit geben, entleihen, in Schuld geraten (V.), Schulden aufnehmen…

  4. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Borgen

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Borgen , verb. reg. act. eine bewegliche Sache als ein Darlehen nehmen, und als ein Darlehen geben. 1. Als ein Darlehen …

  5. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    borgen

    Goethe-Wörterbuch

    borgen von etwa 130 Belegen gut die Hälfte in Vers- u Prosadichtungen; häufig subst u PartPrät attr; 100 Belege in 1 u 2…

  6. modern
    Dialekt
    borgen

    Bayerisches Wörterbuch · +5 Parallelbelege

    borgen Band 2, Spalte 2,1682f.

  7. Sprichwörter
    Borgen

    Wander (Sprichwörter)

    Borgen 1. Borg das halb, so wirst nit betrogen. Lat. : Summa cape, et medium habebis. ( Sutor, 33. ) 2. Borg vil, vnd la…

  8. Spezial
    borgen

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    bor|gen I vb.tr. 1 (leihen, verleihen) impresté (imprësta), dé a d’imprëst 2 (entleihen) tó a d’imprëst, se impresté II …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit borgen

40 Bildungen · 4 Erstglied · 29 Zweitglied · 7 Ableitungen

Zerlegung von borgen 2 Komponenten

bor+gen

borgen setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

borgen‑ als Erstglied (4 von 4)

borgenskip 4

KöblerAfries

borgenskip 4 , st. F. (i) nhd. Bürgschaft ne. bail (N.) Hw.: s. borgskip; vgl. mnd. börgenschop Q.: AA 204 E.: s. borga, *-skip (2) L.: Hh 1…

borgênto

AWB

borgênto adv. part. prs. — Graff III, 176 s. v. borgên. borg-endo: Np 119,2; -ente: Npw 119,2. mit Gen. d. Pers.: schonend, schützend, besch…

Borgentreich

Meyers

borgent·reich

Borgentreich , Stadt im preuß. Regbez. Minden, Kreis Warburg, in der Warburger Börde, hat eine evang. und eine kath. Kirche, Amtsgericht und…

borgen als Zweitglied (29 von 29)

geborgen

KöblerMnd

*ge·borgen

*geborgen , (Part. Prät.=)Adj. Vw.: s. un- E.: s. ge, bergen W.: s. nhd. geborgen, (Part. Prät.=)Adj., geborgen, DW-?

vörborgen?

KöblerMnd

*vörborgen? , Adj. Vw.: s. un- E.: s. vörbergen

abborgen

DWB

abborgen , mutuari, entlehnen: geld abborgen; einem einen armseligen einfall abborgen.

afborgen

MNWB

afborgen , swv. , von jem. borgen.

altverborgen

MWB

alt·verborgen

altverborgen Part.-Adj. ‘alt und verborgen’, im Sinne der Typologie der im Alten Testament vorgebildeten Ereignisse: wir jungen namen den we…

anborgen

DWB

anborgen , an sich borgen: angeborgte acten und gekaufte bücher. J. Paul flegelj. 1, 38 .

aneborgen

KöblerMhd

ane·borgen

aneborgen , sw. V. nhd. „anborgen“, in Acht (F.) (2) nehmen Q.: Teichn (1350-1365) (FB ane borgen) E.: s. ane, borgen W.: nhd. (ält.) anborg…

aufborgen

DWB

auf·borgen

aufborgen , pecuniam foenore accipere, geld aufnehmen: wann ich in schulden gar besteck, vil porg ich auf und zeuch hinwegk. Schwarzenberg 1…

ausborgen

DWB

aus·borgen

ausborgen , foenori dare, ausleihen, mhd. ûʒ borgen. Walth. 80, 17 .

beborgen

Lexer

beb·orgen

be-borgen swv. BMZ cavere , fürs mhd. nicht zu belegen.

bīborgen

KöblerMnd

bīborgen , sw. V. Vw.: s. bībörgen

enwecborgen

KöblerMhd

enwec·borgen

enwecborgen , sw. V. nhd. verleihen Q.: Cranc (1347-1359) (wecborgen) (FB enwec borgen) E.: s. enwec, borgen W.: nhd. DW2- L.: FB 90 (enwec …

erborgen

DWB

erb·orgen

erborgen , was borgen: erborgtes geld, erborgtes gut, erborgte worte, voces alienae; dieser prächtige vortrag schickt sich besonders an gewi…

Geborgen

Campe

geb·orgen

Geborgen , — er, — ste , adj . u. adv . eigentlich das Mittelwort der vergangenen Zeit des Aussagewortes borgen , in Sicherheit, in gute Ver…

inborgen

MNWB

(inborgen) , swv. , nur Part. prät. , 1. adj. , übernommen, entlehnt, ên ingeborget wōrt ein Lehnwort. 2. subst. , ingeborgete, n. , Entlieh…

sûborgen

MNWB

sub·orgen

sûborgen , swv. , Mutterschweine verschneiden , kastrieren (SL).

sūborgen

KöblerMnd

sūborgen , sw. V. nhd. Mutterschwein verschneiden, kastrieren E.: s. sūborch L.: MndHwb 3, 580 (sûborgen), Lü 389b (suborgen)

Ungeborgen

Campe

ungeb·orgen

Ungeborgen , — geborgt, — geborsten, — gebörtelt, — gebortet, — gebrachet, — gebracht, — gebrannt, — gebraten , adj . u. adv . nicht geborge…

unverborgen

DWB

unver·borgen

unverborgen , part. adj. adv., gs. zu verborgen ( th. 12, 104 ff. ) ; mhd. unverborgen, mnd. unvorborgen, mnl. nl. onverborgen. selten mit u…

²unvorborgen

MNWB

2 unvorborgen , -verborgen , adj. : nicht geliehen, eigen, „ Vortmer scal he hebben vyf mark Lubesscher pennynghe vnuerborghen ” (Meckl. Ub.…

unvörborgen

KöblerMnd

unvörborgen , Adj. nhd. „unverborgen“, nicht verborgen, bekannt Hw.: vgl. mhd. unverborgen (1), mnl. onverborgen E.: s. unvörborgen* (1) W.:…

upborgen

MNWB

upborgen , svw.: 1. ausborgen, ausleihen, „ de koning averst hadde up einen bestemmeden termin tho betalen, gelt upgeborget van den Lubschen…

verborgen

DWB

verb·orgen

verborgen , verb. ausleihen, im älteren oberdeutsch nicht nachgewiesen, zuerst bei Stieler 166 ; im nd. schon früher belegt Schiller-Lübben …

vorborgen

DWB

vor·borgen

vorborgen , verb. , für einen andern eine schuld eingehen: für- sive vorborgen, alieno nomine debita contrahere, transferre nomen ab aliquo,…

vörborgen

KöblerMnd

vörborgen , (Part. Prät.=)Adj. nhd. verborgen (Adj.), versteckt angebracht, nicht gleich auffindbar, verdeckt, zugedeckt, heimlich, geheim, …

ūtborgen

KöblerMnd

ūtborgen , sw. V. nhd. „ausborgen“, durch Bürgschaftsleistung lösen und befreien (aus der Gefangenschaft), gegen Bürgschaft geben oder lasse…

ūzborgen

KöblerMhd

ūzborgen , sw. V. nhd. ausborgen, gewinnen, durch Geld auslösen, erlangen, freikaufen ÜG.: lat. eximere Gl Hw.: s. ūzgeborgen, ūzbürgen; vgl…

ūzgeborgen

KöblerMhd

ūzgeborgen , sw. V. nhd. „ausborgen“, auf Sicherheit entlehnen, erlangen Hw.: s. ūzborgen Q.: Walth (1190-1229) E.: s. ūz, geborgen W.: nhd.…

Ableitungen von borgen (7 von 7)

beborgen

Lexer

be-borgen swv. BMZ cavere , fürs mhd. nicht zu belegen.

entborgen

DWB

entborgen , mutuari, entleihen, abborgen: aus dem jesuiten ist folgendes entborget. Praetorius winterq. 401 ; die dem Athenäos entborgte, ab…

erborgen

DWB

erborgen , was borgen: erborgtes geld, erborgtes gut, erborgte worte, voces alienae; dieser prächtige vortrag schickt sich besonders an gewi…

Geborgen

Campe

Geborgen , — er, — ste , adj . u. adv . eigentlich das Mittelwort der vergangenen Zeit des Aussagewortes borgen , in Sicherheit, in gute Ver…

verborgen

DWB

verborgen , verb. ausleihen, im älteren oberdeutsch nicht nachgewiesen, zuerst bei Stieler 166 ; im nd. schon früher belegt Schiller-Lübben …

verborgene

DWB

verborgene , f. die verborgenheit, das geheimnis, selten: sie machen listige anschlege wider dein volck, und ratschlahen wider deine verborg…

verborgenlich

DWB

verborgenlich , adj. und adv. zu verborgen, mhd. verborgenlich: wie unspüric, wie unbekant sine ( gottes ) wege sint gebant! sines gerihtes …