Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verborgen verb.
verborgen , verb. ausleihen, im älteren oberdeutsch nicht nachgewiesen, zuerst bei Stieler 166 ; im nd. schon früher belegt Schiller-Lübben 5, 321 . ver gibt dem einfachen zeitwort die bedeutung ' ausleihen ', und während dasselbe ' auf borg geben und nehmen ' bedeutet, kann verborgen nur im erstern sinne stehen; wie das einfache zeitwort, wird das zusammengesetzte nur von beweglichen gegenständen gebraucht, mutuare, credere: ich habe mein gelt verborget, pecunia mihi in nominibus est. Stieler 166 ; getreide verborgen. Adelung versuch 4, 1385 ; ich verborge nie geld. Kotzebue theater (1840) 3,…