Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
ausbitten
ausbitten
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ist vff dyszem tag von ko. mt. auszgebeten eyn vorclerung ader erstreckung der privilegien konig Wentzeslaws1509 GörlitzRatsAnn. I/II 8 Faksimile
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dafern I.R. ... seinen kindern aus erster ehe keine vormuͤnder ausgebeten1649 Kosmann,StettinStatR. 139
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augenschein außbitten1723 WürtLändlRQ. I 540 Faksimile
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welches ... wapen ... sein sohn ... außgebeten ... hat1729 Hoheneck I 3 Faksimile
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den rath ihrer eltern ... durch ein ehrerbietiges ansuchen sich auszubittenBadLR. 1809 Satz 151 Faksimile
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von wegen etzlicher jarrent, so die von der Sittaw in die konigliche cammer solden vorsessen sein, vnd dieselbigen gnanter her P. ausgebeten1512 GörlitzRatsAnn. I/II 234 [hierher?] Faksimile
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wan aber lehen vorledigt und uns heymgefallen angefelle ausgebetten wollen werden1548 Sachsen/Kern,HofO. II 40
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die güter so si ... bei der kai. m. ausgebeten1550 Sachsen/Druffel-Brandi I 548 Faksimile
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ausgebeten lehn. ausbitten eines guthes, einer anwartschafft1738 Hayme 24 Faksimile
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wir ... wollen ... alle poenfelle, so sich zu leib und gutt strecken, ... bei uns niemands ausbitten lassen1610 Prag/CDSiles. 27 S. 249
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eintzige straff oder poenfall außbitten1627 CJBohem. V 2 S. 73 Faksimile
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wenn (ein bruder) sich ausbittet zahlet er nichts1761 SiebbWB. I 307
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die jagdbarkeit gehöre ihnen zu; weshalb sie die publikation des landvogts der jagdbarkeit halber sich ausgebeten haben1743 SchweizId. IV 1853 Faksimile