Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
müssen
müssen
- ›etw. tun müssen, aufgrund von Zwängen verschiedener Art und Ursache etw., das im Verb genannt ist, zu tun verpflichtet, gezwungen, gehalten sein‹; offen zu 2.
- im Vergleich zu 1 von Verläufen / Geschehen / Handlungen unterschiedlichster Art gesagt, die weniger durch den Zwang, dem ein Handelnder unterliegt, bestimmt sind als durch natürliche, soziale, geschi
- ›etw. dürfen; jm. etw. erlaubt, zulässig, zu tun gestattet sein‹, in verneinenden Sätzen (mittels nicht, kein), auch im abhängigen Satz nach verneinendem Hauptsatz, ferner in Fragesätzen (auch indirek
- in einer Reihe von Fällen steht müssen für ›können‹; ›mögen‹; ›brauchen‹; ›sollen‹; vgl. die Übersetzungsvorschläge in den Belegen.
- charakterisiert einen Satzinhalt als Urteil des Textautors in dem Sinne, daß der Inhalt als zutreffend, sicher, kritisch abwertend, in Distanz gerückt erscheint; Indikator für diese Verwendung ist der
- ›etw. müssen, das inhaltlich aus dem Umtext hervorgeht oder aus dem Weltwissen erschließbar ist, aber syntaktisch durch Elision des Verbinfinitivs (meist eine Richtungsangabe enthaltend) ungenannt ble
- Bestandteil der periphrastischen Verbform, mittels der man die Zukunft eines Geschehens / einer Handlung in Verbindung mit dem Ausdruck ihres sicheren Eintretens (vgl. dazu die Überlappung vor allem m
Etymologie: zu mhd.