DWB
leih·amt
leihamt , n. von der obrigkeit einer gemeinde gegründetes oder geleitetes leihhaus, versatzamt.
DWB
leih·anstalt
leihanstalt , f. anstalt in der auf faustpfänder geld geliehen wird, leihhaus.
LDWB2
leih·auto
Leih|au|to m. (-s,-s) auto impresté m. , auto da imprëst m.
DWB
leih·bank
leihbank , f. bank in welcher geld geliehen wird.
GWB
leihbank·ordnung
Leihbankordnung Geschäftsbedingungen eines (Lombard-)Bankhauses, das Kredite gegen hinterlegte Pfänder od andere Sicherheiten gibt Wollten S…
FiloSlov
leih·bereich
Leihbereich , m регион , м межбиблиотечного абонемента
FiloSlov
leih·bestellung
Leihbestellung , f требование , ср , абонементное
DWB
leih·bibliothek
leihbibliothek , f. bibliothek als ein kaufmännisches geschäft, in welcher namentlich unterhaltungsbücher verliehen werden: täglich wird das…
Meyers
Leihbibliotheken , Büchersammlungen, die dem größern Publikum zum leihweisen Gebrauch gegen eine bestimmte Zahlung für das einzelne Buch ode…
Campe
leih·buch
○ Das Leihbuch , — es, Mz. — bücher , ein Buch, welches man zum Verleihen für Geld anschafft und hält, dergleichen die Bücher der Bücherverl…
FWB
1. ›Überlassung eines Gutes gegen eine Leistung des Nutzungsberechtigten, Leihvertrag‹; 2. ›das Erscheinen‹ (Beleg nicht sicher interpretier…
FWB
1. ›Recht, ein Grubenfeld zu verleihen‹; 2. ›Amt, das die Grubenlehen verleiht‹
DWB
leihe·brief
leihebrief , m. brief, urkunde über eine verleihung. Lennep lands. 2, 11 ( von 1571); leybrief. 916 ( von 1644); dimin. leyhebriefel. 15 ( v…
FWB
1. ›geborgtes Geld, Darlehen, Geldschuld‹; 2. ›Lehenzins, vom Entleiher jährlich zu zahlende Abgabe für ein erhaltenes Recht; einmalige Gebü…
DWB
leihe·groschen
leihegroschen , m. abgabe von bauerngütern, die bei vorkommenden lehensfällen für die verleihung entrichtet ward. in Obersachsen. Adelung.
Meyers
leihe·gueter
Leihegüter , s. Bauerngut , S. 462.
DWB
lei·hen
leihen , verb. mutuo dare, mutuo sumere. goth. leihvan; alts. ags. lîhan; fries. lîa; ahd. lîhan, mhd. lîhen, prät. lêh, lêch, plur. lihen, …
FWB
1. allgemein und mit den unterschiedlichsten Bezugsgegenständen: ›jm. etw. (z. B. bewegliche Sachen, Räume, Tiere, auch Personen bzw. deren …
DWBQVZ
leihen·er·erich
Leihener, Erich
DWB
lei·her
leiher , m. 1 1) der ein darlehn gibt: liher accomodator, mutuator, collator. voc. inc. theut. m 4 b ; darumb ists klar, das solche leiher .…
FWB
1. ›Verleiher, Person, die jm. etw. (z. B. Geld, bewegliche Habe) ausleiht, für eine begrenzte Zeit zum Gebrauch zur Verfügung stellt‹; 2. ›…
Adelung
leihe·tag
Der Leihetag , des -es, plur. die -e, in den Obersächsischen Bergämter, ein gewisser Tag in der Woche, an welchem die verliehenen Felder bes…
DERW
leihe·zwang
Leihezwang, M., ›Zwang zur Verleihung bzw. Verlehnung eines Gutes‹, Brunner 1897?, s. Leihe, Zwang
DWB
leih·faellig
leihfällig , adj. fällig zum verleihen: werden bei der stadt Gieszen circa 160 stück leihfällige triebviertel anderweit verpachtet. Gieszene…
AWB
leih·fahs
leihfahs st. n. ; zum Erstglied vgl. ?leih. — Graff III,447. leih-fahs: nom. sg. Gl 1,83,6 ( R ). langes ( nicht tonsuriertes? ) Kopfhaar ( …
FiloSlov
leih·frist
Leihfrist , f срок , м , абонементный
FiloSlov
leihfrist·verlaengerung
Leihfristverlängerung , f продление , ср абонементного срока
LDWB2
leih·gabe
Leih|ga|be f. (-,-n) imprëst (-sć) m.
LDWB2
leih·geber
Leih|ge|ber m. (-s,-) imprestadú (-dus) m.
FiloSlov
leih·gebuehr
Leihgebühr , f плата , ж за пользование абонементом