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Handlung

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Handlung

Bd. 2, Sp. 955
Die Handlung, plur. die -en, von dem Zeitworte handeln. 1. In dessen ersten Bedeutung, dasjenige Geschäft, da man Waaren um Gewinnes willen kaufet und verkaufet. 1) Eigentlich, und ohne Plural, als ein Collectivum, von mehrern einzelnen dahin gehörigen Geschäften, wo es in der anständigen Sprechart vor dem Worte Handel gern den Vorzug hat. Ein Land in welchem die Handlung blühet. Die Handlung nach Frankreich, nach Ostindien. Die Handlung erlernen. Sich der Handlung widmen. Statt der zusammen gesetzten Weinhandlung, Lederhandlung, Kornhandlung u. s. f. sagt man lieber Weinhandel, Lederhandel u. s. f. 2) Ein Kaufmann, wo es doch nur von ansehnlichen großen Kaufleuten gebraucht wird, und zunächst den ganzen Umfang ihrer Handlungsgeschäfte bezeichnet; ein Handelshaus. Die Richtersche Handlung in Leipzig. In der Fregischen Handlung Diener seyn. In diesem Verstande sagt man auch eine Weinhandlung, Seidenhandlung, Spezereyhandlung u. s. f. Zuweilen bezeichnet es auch das Recht zu handeln mit den vorräthigen Waaren und Bequemlichkeiten, wo es auch von geringern Anstalten dieser Art gebraucht werden kann.[] Eine Handlung verkaufen, an sich kaufen. Eine Handlung anlegen, errichten. 2. In weiterer Bedeutung, eine durch Vorstellung bewirkte äußere eigene Veränderung, eine Bewegung des Leibes, welche von dem Willen herrühret. In diesem Verstande gebraucht man es in den bildenden Künsten, für das Franz. Action, von der Stellung und Anordnung des Körpers und seiner Theile, besonders des Gesichtes, wenn sie dem Gegenstande gemäß ausgedruckt sind. 3. In den Schauspielen ist die Handlung ein Theil des Drama, welcher eine Reihe von Veränderungen in sich fasset, welche zusammen genommen ein Ganzes ausmachen; nach dem Latein. Actus, Ital. Atto, Franz. Acte. Man nennet eine solche Handlung auch einen Aufzug, weil bey jeder neuen Handlung gemeiniglich auch der Vorhang aufgezogen wird. In den Schauspielen des 15ten und 16ten Jahrhundertes findet man dafür die Ausdrücke Geschichte, Übung und Wirkung gebraucht. In engerer Bedeutung ist in einem Schauspiele die Handlung, das aus allen zusammen gehörigen Veränderungen entstehende Ganze; und in diesem Verstande verlangt man, daß in einem Schauspiele nur Eine Handlung seyn soll. 4. In der weitesten Bedeutung, eine jede aus einer Vorstellung herrührende eigene Veränderung, die Anwendung seiner Kraft; wo es ein sehr allgemeiner Ausdruck ist, der in den neuern Zeiten vorzüglich üblich geworden. Äußere Handlungen, solche Bewegungen des Leibes. Innere Handlungen, Gedanken der Seele. Freye Handlungen, welche aus freyer Wahl geschehen. Eine gute, eine böse Handlung. In noch weiterer Bedeutung haben einige alle leidentliche Veränderungen mit unter dem Nahmen der Handlungen begreifen wollen. Allein, dadurch wird das Bild, welches in diesem Worte lieget, zu sehr aus den Augen gesetzet und verunstaltet; indem Handel so wohl Thätigkeit als Vorsatz mit einschließet. Allenfalls ließen sich noch die ohne unser Bewußtseyn und Vorsatz erfolgenden eigenen Veränderungen, z. B. die Verdauung, hierher rechnen, und mit dem Nahmen der natürlichen Handlungen belegen, weil sie wirklich thätig sind, obgleich der Antheil, den unsere Seele daran nimmt, uns noch unbekannt ist. Anm. In der zweyten, dritten und vierten Bedeutung des Zeitwortes wird es im Hochdeutschen nur in den Zusammensetzungen Unterhandlung, Behandlung, Abhandlung, Verhandlung, Friedenshandlung u. s. f. gebraucht. Ob si mih eine gerne siht Was bedarf ich gueter handelunge me, d. i. guter Begegnung, Behandlung, Reinmar der Alte. In der ersten Bedeutung gebraucht man es zwar auch in eben denjenigen Zusammensetzungen, welche man auch mit Handel macht; Handlungsbedienter, Handlungsbuch, Handlungsrecht u. s. f. indessen sind sie doch im täglichen Umgange mit dem erstern Worte häufiger.
3809 Zeichen · 59 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 8.–11. Jh.
    Altenglisch
    handlungst. F. (ō)

    Köbler Ae. Wörterbuch

    handlung , st. F. (ō) nhd. Handeln Hw.: vgl. ahd. hantalunga*, afries. handlinge E.: s. hand (1) L.: Hall/Meritt 169a

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Handlung

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Die Handlung , plur. die -en, von dem Zeitworte handeln. 1. In dessen ersten Bedeutung, dasjenige Geschäft, da man Waare…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Handlung

    Goethe-Wörterbuch

    Handlung je einmal Kleinschr 39,124,17 u abgekürzt ‘Handl.’ 42 2 ,419,31 Volksb histInh Schema . Von rund 550 Belegen di…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Handlung

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Handlung (von Hand), franz. und engl. action , ital. azione vom lat. actio , heißt allgemein zum Unterschied von der Thä…

  5. modern
    Dialekt
    Handlungf.

    Mecklenburgisches Wb. · +3 Parallelbelege

    Handlung ä. Handelinge f. Handlung 1. Unterhandlung, Verhandlung: 'in vrůntschop unde in guder handelinge' (Schö 1397) U…

  6. Sprichwörter
    Handlung

    Wander (Sprichwörter)

    Handlung 1. Gute Handlung lohnt sich selbst. Engl. : Good actions carry their warrant with them. ( Bohn II, 363. ) 2. Gu…

  7. Spezial
    Handlungf

    Dt.-Russ. phil. Termini · +9 Parallelbelege

    Handlung , f действие , ср

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit handlung

205 Bildungen · 106 Erstglied · 93 Zweitglied · 6 Ableitungen

Ableitung von handlung

handlen + -ung

handlung leitet sich vom Lemma handlen ab mit Suffix -ung, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Zerlegung von handlung 2 Komponenten

hand+lung

handlung setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

handlung‑ als Erstglied (30 von 106)

handlungen

DWBQVZ

hand·lungen

handlungen: handlungen des landtags im herzogthum Bayern vom jahre 1514. erste verhandlung. aus einer gleichzeitigen handschrift. o. o. 1803…

handlungsart

DWB

handlung·sart

handlungsart , f. art zu verfahren, zu handeln: Egmont hatte .. den monarchen aufgefordert .. ihm die handlungsart zu bestimmen, wodurch man…

Handlungsausdruck

Campe

handlung·s·ausdruck

Der Handlungsausdruck , des — es, Mz. die — ausdrücke , ein in der Handlung oder dem Handel gewöhnlicher Ausdruck.

Handlungsbediente

Campe

handlung·s·bediente

Der Handlungsbediente , der Handlungsbrief , (R.) das Handlungsbuch, der Handlungsdiener , (R.) s. Handelsbediente 

handlungsbedienter

DWB

handlung·s·bedienter

handlungsbedienter , m. diener einer kaufhandlung: Moses Mendelssohn war jüdischer religion und handlungsbedienter bei einem kaufmann. Hebel…

handlungsbeflissener

DWB

handlungsbeflissener , m. kaufmann: ein junger handlungsbeflissener. Heine werke 1, 26 .

handlungsbuch

DWB

handlung·s·buch

handlungsbuch , n. buch das über den geschäftsgang einer kaufhandlung geführt wird. gewöhnlich im plur.: die handlungsbücher des kaufmanns N…

handlungsbursche

DWB

handlung·s·bursche

handlungsbursche , m. bursche, lehrling einer kaufhandlung: der handlungsbursche, der dich hier anmeldete. Engel 12, 323 ; ach, der handlung…

handlungscompagnie

DWB

handlung·s·compagnie

handlungscompagnie , f. : nun sollen wir auch sogar handlungskompagnien ohne nationalunterstützung errichten? Möser patr. phant. 1 (1798) s.…

Handlungsdienst

GWB

handlung·s·dienst

Handlungsdienst Anstellungsverhältnis in einem Geschäft, Handelsunternehmen [ Buchinhaltsverz ] 10. Fremde in Handlungs — Handwercks oder an…

Handlungseinheit

DERW

handlung·seinheit

Handlungseinheit, F., ›Handlung bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, natürliche zu einer rechtlich-soz…

handlungserfahrung

DWB

handlung·s·erfahrung

handlungserfahrung , f. erfahrung die im kaufmannsgewerbe erlangt wird: anstalten, welche die längere handlungserfahrung als dienliche mitte…

handlungsfach

DWB

handlung·s·fach

handlungsfach , n. gewerbe des kaufmanns. allgem. litt. zeitg. 1840 s. 268; junge leute, die sich dem handlungsfache widmen.

handlungsfähigkeit

DWB

handlung·s·faehigkeit

handlungsfähigkeit , f. : wahnsinnige und unmündige haben mit den juristischen personen die ähnlichkeit, dasz sie rechtsfähig sind, daneben …

Handlungsform

FiloSlov

handlung·s·form

Handlungsform , f залог , м → FiloSlov Genus verbi, n → FiloSlov Handlungsart, f

Handlungsfreiheit

Campe

handlung·s·freiheit

Die Handlungsfreiheit , d. Mz . ungew. 1) Die Freiheit zu handeln, zu wirken, seine Thätigkeit frei zu äußern. 2) Die Freiheit Handel zu tre…

handlungsfreund

DWB

handlung·s·freund

handlungsfreund , m. der mit einer kaufhandlung in verbindung steht, geschäftsfreund ( vgl. handelsfreund): das vermögen und der gewinst des…

handlung als Zweitglied (30 von 93)

Verhandlung

RDWB1

Verhandlung f переговоры (судебный) процесс

abhandlung

DWB

abhandlung , f. tractatio. unterhandlung, pers. reiseb. 1, 14; bei Gryphius , Hoffmannswaldau, Günther und noch bei späteren der act eines s…

Bèrghandlung

Adelung

berg·handlung

Die Bèrghandlung , plur. die -en, in einigen Gegenden, z. B. zu Hannover und Wolfenbüttel, eine Handlung, welche die Bedürfnisse für die Ber…

buchhandlung

DWB

buch·handlung

buchhandlung , f. 1 1) mercatura libraria, buchhandel. 2 2) taberna libraria, buchladen.

haupthandlung

DWB

haupt·handlung

haupthandlung , f. 1 1) hauptsächliche handlung, nach handlung 4, sp. 406: in einem gemälde musz nur eine haupthandlung und eine hauptfigur …

Malefizhandlung

DRW

malefiz·handlung

Malefizhandlung, f. I wie Malefizhandel (I) was aber malafiz-handlungen furfallen, die sollen durch ainen lantrichter gstrafft ... werden 15…

Markthandlung

DRW

markt·handlung

Markthandlung, f. Erwerbsgeschäft auf dem Markt (I), Handel 1618 OÖsterr./ÖW. XIII 440 eine frau ... die ... neben ihm [ihrem mann] einen of…

Mishandlung

Wander

mis·handlung

Mishandlung 1. Auff zweyfache Misshandlung gehöret zweyfache Straffe. – Lehmann, II, 31, 54; Petri, II, 27. Lat. : Ad facinus duplex, non su…

Mißhandlung

Adelung

miss·handlung

Die Mißhandlung , plur. die -en, das Verbale des vorigen Zeitwortes. 1) In dessen mittlern Bedeutung, eine jede, dem Gesetze zuwider laufend…

Mißhandlung

DRW

Mißhandlung, f. I Straftat, Missetat (I) daz ër vmb die begangen missetat in der echt v̈nsers hern vnd in dem ewigen flüch sein sol, hintz d…

Moderationshandlung

DRW

moderation·s·handlung

Moderationshandlung, f. Verfahren zur Festsetzung der Moderation (II) soll diese moderations-handlung auff maß und form ... jetziger zeit au…

Münzhandlung

DRW

Münzhandlung, f. I wie Münzhandel mit betruglicher falscher muntz umbgangen und hin und wider verschoben, falscher munzhandlung verwandt 15.…

nebenhandlung

DWB

neben·handlung

nebenhandlung , f. gegensatz zu haupthandlung Erberg 530 a , sodann wie nebenhandel Stieler 756 : dasz oftmals auch einigen handelsdienern v…

Notdurftshandlung

DRW

notdurft·s·handlung

Notdurftshandlung, f. Einrede, Erwiderung, Geltendmachung von Gegenrechten wie es in denen fählen zu halden, wo die revisiones über mündlich…

opferhandlung

DWB

opfer·handlung

opferhandlung , f. : feierliche kampfspiele und opferhandlungen anstellen. Heilmann Thucyd. 649 , vgl. 29. 218.

Originalhandlung

DRW

original·handlung

Originalhandlung, f. originale Akte zu einem Rechtsvorgang darauff die original-handlung durch den registrator bringen lassen, dieselb unß z…

Pachthandlung

DRW

pacht·handlung

Pachthandlung, f. Abschluß eines Pachtkontraktes, meton. auch der Vertrag selbst vgl. Pachtung (I) welcher ... eine andere pacht- oder triff…

Partikulierhandlung

DRW

partikulier·handlung

Partikulierhandlung, f. Verhandlung über ein Teilgebiet weil daruͤber [stift Oßnabruͤck] particulier-handlung unter den interessenten, vermo…

Partitahandlung

DRW

partita·handlung

Partitahandlung, f. betrügerisches Geschäft vgl. Partite weilen bey denen contracten ... allerley schein und unzimliche partidæ-handlungen, …

Ableitungen von handlung (6 von 6)

behandlung

DWB

behandlung , f. tractatio, unterhandlung: von einem erzürnten feinde, welcher sogar von keiner behandelung hören wolte. Lohenst. Arm. 1, 58 …

ERHANDLUNG

DWB2

ERHANDLUNG f. abl. von erhandeln vb. 1 erwerbung: 1626 die criminal unnd fiscal sachen, alss in erhandlung wissentlich gestohlenen gutts, ki…

Mißhandlung

Adelung

Die Mißhandlung , plur. die -en, das Verbale des vorigen Zeitwortes. 1) In dessen mittlern Bedeutung, eine jede, dem Gesetze zuwider laufend…

urhandlung

DWB

-handlung Novalis 3, 119 M.; R. Wagner 4, 39 ; Windelband gesch. d. n. philos. 2 4 , 214 ,

verhandlung

DWB

verhandlung , f. handlung, besprechung, auseinandersetzung in reden. substantivbildung zu verhandeln. 1 1) im anschlusse an nr. 1 des zeitwo…

verhandlungen

DWBQVZ

verhandlungen: verhandlungen über Thomas von Absberg und seine fehden gegen den schwäbischen bund 1519 bis 1530. hg. v. J. Baader. Tübingen …