Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
BEVOLLMÄCHTIGTER m
DWB2 BEVOLLMÄCHTIGTER m . DWB2 abl. von DWB2 bevollmächtigen vb. DWB2 jmd., der mit (rechtsgültiger) vollmacht, erlaubnis ausgestattet ist: 1648 dan es hatte der könig daselbst, durch seine bevollmächtigte, denen reichsständen die injurien vnd vnbilligkeiten .. zu gemüth führen lassen Chemnitz schwed. krieg 1,24 b . 1678 (es haben sich) beede theil durch dero abgeordnete und bevollmächtigte sich vor gemeltem unserm oberrath alß commissario in Gochzheim in handlung eingelaßen obrhein. stadtrechte I 760. 1756 derjenige, so die vollmacht ertheilet, wird der gewaltgeber, .. und derjenige, der sie …