Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
aneignen
aneignen , proprium facere, zueignen, sich aneignen, sibi vindicare: sie lieszen mich im augenblick gewähren, jedoch mit stiller, nicht ganz verheimlichter hofnung, mich ihren gesinnungen völlig anzueignen. Göthe 31, 40 ; ein vieljähriger freund und angeeigneter. 32, 37; Wallraff, seiner vaterstadt leidenschaftlich angeeignet. 43, 315.