Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtschaffen part.
rechtschaffen , part. in rechter art beschaffen, richtige beschaffenheit habend ( vgl. oben rechtgeschaffen); ein im 16. jh. häufiges, und danach wol älteres wort, der gegensatz von hd. wanschaffen, niederd. wanschapen ( deformis wanschaffen, wanschapen Dief. 170 b ). für das niederländische verzeichnet Kilian neben der heimischen auch hochdeutsche form: rechtschaffen, rechtschaftigh, rechtschaepen, exactus, accuratus, perfectus, probus. rechtschaffen heiszt 1 1) in seiner art recht und richtig; tüchtig, durchgebildet, vollkommen. 1@a a) von personen und ihrer würde, im gegensatz zu falschem o…