Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
ordentlich
ordentlich
Orden m. ‘nach bestimmten Regeln lebende religiöse oder weltliche Gemeinschaft, Ehrenzeichen, Auszeichnung’. Ahd. ordina ‘Ordnung, Reihe(nfolge)’ (um 1000), mhd. orden ‘Ordnung, Reihe, Regel, Gesetz, Auftrag, Rang, Stand, verbindliche Regel sowie unter dieser lebende Gemeinschaft’, frühnhd. auch ‘das äußere Zeichen einer Gemeinschaft’ (ursprünglich das Kreuz der Ordensritter), danach überhaupt (von einem Fürsten verliehene) ‘Dekoration, Ehrenzeichen, Auszeichnung’ (15. Jh.), entlehnt aus lat. ōrdo (Genitiv ōrdinis) ‘Reihe(nfolge), Glied, Stand, Ordnung’, mlat. auch ‘Regel’ sowie ‘religiöse, mönchische Gemeinschaft’. – ordentlich Adj. ‘in gehöriger Weise geordnet, vorschriftsgemäß, ordnungsliebend, anständig, tüchtig’, ahd. ordinlīhho Adv. (um 1000), mhd. ordenlich ‘nach der Ordnung, in gehöriger Reihenfolge’, (md. mit eingeschobenem Gleitlaut) ordentlich. außerordentlich Adj. ‘außerhalb der Ordnung, der Reihenfolge, der Regel’, daher auch ‘ungewöhnlich, sich aus dem Übrigen heraushebend’, Übersetzung (Ende 17. Jh.) von lat. extrāōrdinārius.