Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
gewaltig
gewaltig
Gewalt f. ‘rohe Kraft, Wucht, Macht, Zwang’, ahd. giwalt (8. Jh.), mhd. gewalt, asächs. giwald, mnd. gewelde, gewalt, mnl. ghewelt, nl. geweld, aengl. geweald wie auch anord. vald, schwed. våld (germ. *(ga-)wald-) gehören als Abstraktbildungen (mit unterschiedlichem Genus) zu dem unter walten (s. d.) behandelten Verb. Diesem folgend gilt in alter Zeit vorwiegend die Bedeutung ‘Macht, Herrschaft, Vollmacht’. – gewaltig Adj. ‘mächtig, groß, eindrucksvoll’, ahd. giwaltīg (um 800), mhd. gewaltec, gewaltic, geweltic ‘mächtig’. bewältigen Vb. ‘in seine Gewalt bekommen, mit etw. fertig werden, meistern’ (14. Jh.), heute vielfach ‘geistig verarbeiten, verstehend überwinden’. Zuvor mhd. gewaltigen, geweltigen ‘Gewalt antun, überwältigen, etw. seiner Macht unterwerfen’; zu spätmhd. waltec, weltec ‘mächtig, gewaltig’. In der Negation unbewältigt Part.adj. ‘nicht reflektiert, unverarbeitet; verdrängt’ (unbewältigte Vergangenheit, 1955). überwältigen Vb. ‘besiegen, wehrlos machen, beeindrucken’ (15. Jh.). vergewaltigen Vb. ‘mit einer Frau gegen ihren Willen schlafen, gewaltsam zu etw. zwingen’, spätmhd. vergewaltigen, vergeweltigen. gewaltsam Adj. ‘durch Macht, (rohe) Kraft erzwungen’ (15. Jh.). Gewaltakt m. ‘rohe, brutale Handlung, Aktion mit viel Kraftaufwand’ (19. Jh.). Gewalthaber m. (15. Jh.) ‘wer Macht hat, Herrscher’, in älterer Rechtssprache auch ‘wer Vollmacht hat, Stellvertreter’. Gewaltherrschaft f., Verdeutschung (18. Jh.) von Despotie. gewalttätig Adj. ‘rohe Kraft anwendend, brutal’ (Ende 16. Jh., von Gewalttat, 1. Hälfte 16. Jh.).