Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
aufbrechen
aufbrechen
- ›etw. (einen Brief, ein Siegel) öffnen‹
- ›etw. (js. Grenzzeichen, Einfriedungen) abbrechen, einreißen, ausgraben‹
- ›etw. (z. B. ein Haus, einen Opferstock, ein Türschloß) mit Gewalt aufbrechen‹; offen zu 4
- ›(bei jm.) einbrechen, mit Gewalt eindringen; etw. (z. B. eine Stadt) einnehmen, besetzen‹; Synekdoche zu 3.
- ›etw. (Landstücke, Wiesen) umbrechen, pflügen (und sie dadurch zu Kulturland machen)‹
- in der Wendung den berg aufbrechen ›mit der Weinlese beginnen‹.
- ›aufspringen, sich lösen (z. B. von Fesseln)‹.
- ›sich öffnen, aufgehen, auftun‹, von sehr unterschiedlichen Bezugsgegenständen gesagt; hierher wohl ›sich brüsten‹ als metaphorische Verwendungsweise (Dietz, Wb. Luther 1, 125)
- ›entstehen, ausbrechen‹.
- ›offenkundig werden‹; resultativ zu 9.
- ›(ein Urteil) eröffnen, bekannt geben‹.
- ›aufbrechen, abziehen‹; vereinzelt: ›(zu etw.) aufbrechen, sich (zu etw.) anschicken‹.
- ›(Geld) von jm. aufnehmen, ausleihen‹.
- ›jn. (Soldaten, Kriegsvolk) mobil machen, in Sold nehmen‹.