Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
mahlzeit f.
mahlzeit , f. zunächst die festgesetzte zeit eines gastmahls; diese bedeutung scheint zumeist noch durch in der verbindung einen zur mahlzeit laden: item man sol auch ainicherlei spillewt oder lotter zu ainicher hochzeit nit herein, noch zu der malzeit laden, noch da essen lassen. Nürnb. pol.-ordn. 79; gemeiniglich hat das wort die bedeutung eines essens zu einer regelmäszigen zeit (morgenmahlzeit, mittagsmahlzeit, abendmahlzeit) angenommen, wobei nur zum theil, wie bei mahl, an eine festliche bewirtung oder eine schmauserei gedacht wird: convivium malzyt, zerung Dief. 149 b ; maalzeit, ein kö…