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Billig

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Billig

Bd. 1, Sp. 1019
Billig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Dem Rechte der Natur, oder der im Innern, im Gewissen, empfundenen Verbindlichkeit gemäß; und zwar, 1) in der weitesten Bedeutung, so fern diese Verbindlichkeit allgemein ist, oder erwiesen werden kann, da denn billig in allen den Fällen gebraucht wird, wo wir etwas zu thun, oder zu leiden schuldig sind. Das kann ich billig von dir erwarten. Ich hatte es dir geliehen, es ist billig, daß du mir es wieder gibst. Ich halte es für sehr billig. Das solltest du billig wissen. Sollte ich dich nicht billig strafen? Das ist nicht mehr als billig. Etwas für billig erkennen. 2) In engerer Bedeutung, so fern diese Verbindlichkeit in besondern Umständen empfunden wird, wo sie keine allgemeine Regel leidet, den besondern Umständen nach der innern Empfindung gemäß, da es denn dem, was wir zu thun schuldig sind, entgegen stehet. Es ist billig, daß ich dir diesen Schaden ersetze, ob ich es gleich nicht schuldig bin. Sie kennen die zärtlichen Sorgen eines Vaters, sie werden also die meinigen billig finden. Im gemeinen Leben verlieret sich oft der Begriff der empfundenen Verbindlichkeit, und billig bedeutet alsdann bloß den besondern Umständen gemäß. Eine billige Belohnung, nicht so fern wir uns für verbunden halten, solche zu geben, sondern so fern sie dem Verdienste und dem Vermögen dessen, der sie gibt, angemessen ist. Eine billige Aussteuer. Eine billige Strafe. Ich halte viel auf ein billiges Lob, Gell. Ja zuweilen bedeutet es nur überhaupt so viel wie mäßig, bescheiden. Seine Antwort ist noch billig genug. 3) In der engsten Bedeutung wird dieses Wort im Handel und Wandel häufig gebraucht, für mäßig; besonders[] von der Bestimmung des Werthes einer Waare. Ein billiger Preis, der so wohl dem Werthe der Waare, als auch den übrigen Umständen angemessen ist. Seine Forderungen sind sehr billig. Machen sie es billig mit mir, übertheuern sie mich nicht. Ich will es auf das billigste einrichten. Vielleicht nimmt er es für ein Billiges (für einen billigen Preis) wieder an, Gell. 2. Geneigt, dieser empfundenen Verbindlichkeit gemäß zu handeln, in allen obigen Bedeutungen. Ein billiger Mann. Sey billig gegen die Vorsicht. Er ist sehr billig, mäßig in seinen Forderungen. Anm. 1. Dem Kero scheinet dieses Wort noch nicht bekannt gewesen zu seyn, indem er merito durch piuuruhti übersetzt. Ottfried und Notker gebrauchen für Billigkeit auch noch Ebini. Allein bey dem Willeram kommt schon billih, in dem alten Gedichte auf Carln den Großen bey dem Schilter pillichen, im Schwabenspiegel billich, und bey dem Hornegk pilleich vor. Die erste Hälfte ist das alte Bill, empfundenes Recht, wovon im Oberdeutschen, besonders der Schweiz, noch Unbill, Unbild, Unbilde für Unrecht, Beleidigung, üblich ist. Er klagte ihm den angethanen Unbill, heißt es noch in Walsers Appenzell. Chron. Weil weder Wachter noch Ihre dieses alte Oberdeutsche Wort kannten, so schlägt der letztere eine andere Ableitung vor, die aber jetzt unnöthig wird. Nur die letzte Sylbe ist streitig; indem man gefraget hat, ob sie die Ableitungssylbe lich, oder ig ist. In dem ersten Falle müßte man dieses Wort billlich, oder doch billich schreiben. Siehet man auf die vornehmste Bedeutung dieses Wortes, da es dem Naturrechte gemäß bedeutet, so muß man für die erste Schreibart den Ausspruch thun, zumahl da die Alten dieses Wort beständig billich schreiben. Allein da nicht nur der lange heutige Gebrauch das g eingeführet hat, welches auch durch die allgemeine Aussprache in der Verlängerung des Wortes, wenigstens im Hochdeutschen, unterstützet wird: so muß man das g behalten; zumahl da die Grenzen der Bedeutungen der beyden Ableitungssylben lich und ig sehr oft zusammen fließen. Die Schweden und Dänen schreiben es gleichfalls billig, mit einem g. Anm. 2. Dieses Wort ist von je her am häufigsten von dem empfundenen Rechte, oder dem Rechte der Natur, gebraucht worden, im Gegensatze dessen, was dem gegebenen Rechte oder den eigentlichen Gesetzen gemäß ist. Wenn man daher im gemeinen Leben recht und billig oft zusammen setzet, so ist recht daselbst in der engern Bedeutung, den Gesetzen gemäß, zu nehmen.
4124 Zeichen · 49 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Billig

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Billig , -er, -ste, adj. et adv. 1. Dem Rechte der Natur, oder der im Innern, im Gewissen, empfundenen Verbindlichkeit g…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    billig

    Goethe-Wörterbuch

    billig mit rund 1000 Belegen, wovon nur ein geringer Teil eindeutig die Bed ‘preiswert’ besitzt, zeittypisches Urteilswo…

  3. modern
    Dialekt
    billig

    Bayerisches Wörterbuch · +8 Parallelbelege

    billig Band 2, Spalte 2,822f.

  4. Sprichwörter
    Billig

    Wander (Sprichwörter)

    Billig Was billig und recht, das ist Gott lieb. – Pistor., I, 74; Simrock, 1094. [Zusätze und Ergänzungen] 2. Billig und…

  5. Spezial
    billig

    Deutsch-Ladinisch (Mischí) · +1 Parallelbeleg

    bil|lig I adj. 1 (preiswert) bunmarcé, convegnënt (-nc, -a), a n bun prisc 2 (primitiv) primitif (-s, -iva), scëmpl (-i,…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit billig

44 Bildungen · 30 Erstglied · 7 Zweitglied · 7 Ableitungen

Ableitung von billig

bill + -ig

billig leitet sich vom Lemma bill ab mit Suffix -ig.

billig‑ als Erstglied (30 von 30)

billigen

DWB

bill·igen

billigen , probare, gutheiszen, genehmigen, betont bílligen statt des alten bíllìchen: das ist nicht zu billigen; ich billige dein benehmen …

Billiger

Wander

billi·ger

Billiger 4. Billiger, Herr Schlepitzka! Ein Wort, das Dr. Zelinka, Bürgermeister von Wien, dem gleichzeitigen Stadtpflastermeister zurief un…

billigermaßen

GWB

billiger·massen

billigermaßen wie es einer Sache angemessen ist, nach Gebühr, Verdienst; mit Fug und Recht [ betr ZXen 1139—1142 üb Sebbers’ G-Porträt auf e…

billigermaszen

DWB

billigermaszen , merito: sollten die drei göttlichen personen nicht billigermaszen für die höchste einheit gelten? Göthe 22, 17 .

billigerweise

GWB

billiger·weise

billigerweise auch Getrenntschreibung wie billigermaßen [ betr Anzeige von KuA ] Vielleicht kannst du .. bewirken, daß sie billiger Weise an…

billigeⁿ

Idiotikon

billigeⁿ Band 4, Spalte 1504 billigeⁿ 4,1504

billigflagge

DWB2

billig·flagge

billigflagge f .: 1979 arch. d. gegenwart 49,22424 b . 2001 mannh. morgen (9.4.), IdS‐arch.

Billigheim

PfWB

billig·heim

Billig-heim ON : Dorf im Kr. BZ, Billekäm. Seine Bewohner nennt man scherzweise Billekämmeʳ Bahnebaure, wegen des Bohnenanbaues.

billigkeit

DWB

billig·keit

billigkeit , f. fas, aequitas, moderatio, vilitas: nach recht und billigkeit; ich thue es nach der billigkeit; die billigkeit deiner ansprüc…

Billigkeitshaftung

DERW

billigkeit·s·haftung

Billigkeitshaftung, F., ›Billigkeitsersatz- pflicht, aus Billigkeitsgründen festgelegte Haftung einer wegen fehlender Schuld- fähigkeit nich…

Billigkeitsliebe

GWB

billigkeit·s·liebe

Billigkeitsliebe Wunsch u Bestreben, Billigkeit in richterl Urteilen walten zu lassen in dem festesten Vertrauen zu Ew. HochAdel. Gestrengen…

billiglich

MeckWB

billi·glich

billiglich Adv. billig, dem Rechtsempfinden entsprechend, ä. Spr.: 'byldichliken' (1394) UB. 22, 457.

billiglohn

DWB2

billig·lohn

billiglohn m .: 1992 salzb. nachrichten (5.3.), IdS‐arch. 2003 mannh. morgen (11.10.), IdS‐arch.

billigmäßig

GWB

billig·maessig

billigmäßig auch Getrennt- u Bindestrichschreibung kanzleispr für ‘billig’; iSv angemessen, dem Wert, der Leistung adäquat; nur iZshg mit fi…

billigmäszig

DWB

billigmäszig , ein kanzleiausdruck für das einfache und bessere billig: zu e. fürstl. gn. genädigen recht- und billichmäszigen hülfleistung …

billigtarif

DWB2

billig·tarif

billigtarif m .: 1990 Bahrmann/F. sumpf 90. 2003 n. zürch. ztg. (8./9.11.)B15 b .

billigung

DWB

billig·ung

billigung , f. approbatio: er konnte seine billigung nicht erhalten.

billigungsgepacker

DWB

billigungsgepacker , n. gingritus comprobatorius: ja selber mit der gänselein, des entrichs und der entelein herzhaftem billigungsgepacker. …

billigware

DWB2

billig·ware

billigware f .: 1989 Königsdorf 1989 (1990)68. 2000 salzb. nachrichten (10.10.), IdS‐arch. Harm

billig als Zweitglied (7 von 7)

rechtsbillig

DRW

rechts·billig

rechtsbillig, adj. nach Recht und Billigkeit gebührend dero sich ein oberkeit nit wyter wollte annemen, dann rechtsbillige handlung erfordre…

spottbillig

Pfeifer_etym

spott·billig

Spott m. ‘empfindlich treffender Scherz, Hohn’, ahd. (8. Jh.), mhd. spot, auch ‘Zweifel, Sünde’, asächs. spott, mnd. mnl. nl. spot, afries. …

unbillig

Pfeifer_etym

billig Adj. ‘zu niedrigem Preis erhältlich, angemessen, gerechtfertigt’, ahd. billīh (11. Jh.), mhd. frühnhd. billich ‘angemessen, passend, …

Ableitungen von billig (7 von 7)

bebilligen

MNWB

bebilligen , swv. , trans. , billigen, gutheißen .

mißbilligen

Pfeifer_etym

miß- vornehmlich bis ins 18. Jh. (heute nur noch gelegentlich) produktives Präfix zur Bezeichnung des Verschiedenartigen, Abweichenden, Unri…

Mißbilligung

GWB

Mißbilligung gelegentlich Pl Unmut, Mißfallen; auch iSv (moralische) Entrüstung [ nach der Rückkehr aus der Schweiz ] fand ich mich wieder i…

unbillig

Pfeifer_etym

billig Adj. ‘zu niedrigem Preis erhältlich, angemessen, gerechtfertigt’, ahd. billīh (11. Jh.), mhd. frühnhd. billich ‘angemessen, passend, …

Unbilligen

Campe

Unbilligen , v. intrs . unbillig finden, unbillig nennen. Moerbeek. »Doch wäre auch dieses nicht zu unbilligen .« Wegner. D. Unbilligen. D. …

verbilligen

LDWB2

ver|bil|li|gen vb.tr. lascé do le prisc, smendrí le prisc, arbassé le prisc. ▬ eine Ware verbilligen lascé do le prisc de na marcianzia.