Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
ungefähr Adv.
ungefähr Adv.
ungefähr Adv. ‘annähernd, etwa’, Adj. ‘annähernd richtig, nicht ganz genau’ geht auf die präpositionale Fügung mhd. āne gevære (14. Jh.) zurück, die wie mhd. āne geværde, āne vāre zunächst ‘ohne Hinterlist, ohne böse Absicht’ bedeutet (zu mhd. āne ‘ohne’ und mhd. (ge)vāre, gevære, geværde ‘Nachstellung, Hinterlist, Betrug’, s. ohne und Gefahr). Die lautliche Entwicklung der Präposition führt zu frühnhd. on Gefer, ohn Gefehr (Getrenntschreibung bis ins 17. Jh.) und zusammengewachsenem ongefer, ohngefehr (seit dem 16. Jh.). Da sich im Frühnhd. die Formen der Präposition ohne allgemein mit denen des Präfixes un- (s. d.), das in den Mundarten vielfach zu on- geschwächt ist, vermischen und neben mhd. āne gevære, frühnhd. ohngefehr ein weitgehend synonymes mhd. ungeværlīche(n) Adv., spätmhd. ungeverlich Adj., frühnhd. ungeverlich, ungefehrlich Adj. Adv. (Präfixbildung zu mhd. geværlich, s. gefährlich) steht, kommen vom 15. Jh. an Varianten wie frühnhd. ungevar, ungefer(de), ungefehr auf; im 18. Jh., als in vielen Wörtern fälschlich durch ohn- ersetztes un- wiederhergestellt wird, verdrängt ungefähr das historisch richtige ohngefähr aus der Literatursprache. Die Bedeutung des Adverbs erweitert sich im älteren Nhd. von ‘ohne böse Absicht’ zu ‘ohne jede Absicht, zufällig’ (bis 19. Jh.). Der heutige Gebrauch ‘annähernd, etwa’ wird seit dem 15. Jh. üblich (doch vgl. schon one vier ‘etwa’, Straßburg 1362); er beruht auf dem früher im Rechtsverkehr an Zahl- und Maßangaben angefügten Zusatz, möglicherweise auftretende Ungenauigkeiten seien unwillentlich, ohne betrügerische Absicht erfolgt. Seit dem 16. Jh. wird nhd. ohngefähr, ungefähr auch adjektivisch im Sinne von ‘annähernd richtig’, im 17./18. Jh. für ‘zufällig, unbeabsichtigt’ verwendet. Substantivierung begegnet vor allem in der noch jetzt geläufigen adverbiellen Fügung von ungefähr, älter von ohngefähr ‘zufällig, beiläufig’ (frühnhd. von ungevärden, Anfang 16. Jh.); selbständiges Ungefähr, Ohngefähr n. ‘Zufall’ (18. Jh.) findet sich bei Rechtshistorikern des 19. Jhs. und in poetischer Ausdrucksweise.