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Regierung

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Regierung

Bd. 3, Sp. 1025
Die Regierung, plur. die -en, von dem Zeitworte regieren. 1. Von der Handlung des Regierens; ohne Plural. So wohl im eigentlichsten Verstande, die Richtung einer Bewegung auf einen Endzweck. Die Regierung eines Wagens. Als auch im engern, die Bestimmung der jedesmahligen so wohl leidentlichen als thätigen Veränderungen eines Dinges. Die göttliche Regierung aller Dinge. Sich der göttlichen Regierung überlassen. In noch engerer Bedeutung, die Bestimmung des Verhaltens durch allgemeine Vorschriften und mit denselben verknüpfte Bewegungsgründe und Strafübel; wo es zuweilen auch von solchen gebraucht wird, welche diese Bestimmung im Nahmen anderer handhaben. So legt man in den Städten den Bürgemeistern eine Regierung bey. Am üblichsten ist es im engsten Verstande von der Ausübung der Macht und Gewalt, die gemeinschaftliche Wohlfahrt in einem Staate zu erhalten. Wenn der Prinz die Regierung antreten, erlangen wird. Die Regierung niederlegen. Nach der Regierung trachten. Sich die Regierung anmaßen. Jemanden der Regierung entsetzen. Statt der R. A. die Regierung führen, gebraucht man jetzt lieber das Zeitwort regieren. 2. Mit näherer Beziehung auf die Zeit, da und wie lange eine Person die oberste und höchste Gewalt in einem Staate bekleidet; wo auch der Plural Statt findet. Unter der Regierung des Kaisers Otto, des Herzogs Heinrich, des Grafen Johann. Zwey Regierungen überleben, zwey nach einander in einem und eben demselben Staate regierende Herren. 3. Ein zur Handhabung der obersten fürstlichen Gewalt in einem Lande oder in einer Provinz niedergesetztes Collegium, die Landesregierung, welches in Grafschaften die Kanzelley genannt wird. Die churfürstl. Sächsische Regierung zu Dresden. Die Magdeburgische Regierung u. s. f. Bey der Regierung klagen. Sich an die Regierung wenden. Daher der Regierungs-Advocat, Regierungs-Präsident u. s. f. Ehedem handhabeten diese Collegia im Nahmen des Landesherren die ganze höchste Gewalt in einem Staate oder in einer Provinz. Seitdem aber nach und nach die Verwaltung der Geschäfte mehr getheilet, und für manche Arten besondere und zum Theil höhere Collegia errichtet worden, so ist diesen größten Theils nur die Verwaltung der Justiz übrig geblieben. 4. Der Ort, wo und aus welchem andere Dinge regieret werden. 1) So wird das Gebäude, das Zimmer, in welchem sich ein Regierungs-Collegium versammelt und seine Sitzungen hält, sehr häufig gleichfalls die Regierung genannt. Auf die Regierung gehen. 2) Bey den Glockenspielen führet derjenige Ort auf dem Thurme, wo die Drahte von eisernen Winkelhaken herum geführet werden, bis sie weiter oben die Glocken anziehen, den Nahmen so wohl der Regierung, als auch der Regierungskammer.
2693 Zeichen · 43 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Regierung

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Die Regierung , plur. die -en, von dem Zeitworte regieren. 1. Von der Handlung des Regierens; ohne Plural. So wohl im ei…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Regierung

    Goethe-Wörterbuch

    Regierung auch abgekürzt ‘Reg.’, ‘Regier.’; ‘Regirung’ A(FfA I 26,777,9) 1 polit, staatliche Obrigkeit a (Art der) Macht…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Regierung

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Regierung , die Lenkung u. Verwaltung eines Staats durch die höchste Staatsgewalt; die Gesammtheit der Staatsbehörden au…

  4. modern
    Dialekt
    Regierung

    Elsässisches Wb. · +4 Parallelbelege

    Regierung , Regieri n g [Rekièrik Olti. Mü. ; –kiarik Ndrenzen; –kìarù Obhergh. NBreis. ; Rèkierù M. ; Rèχîrù Str. Be…

  5. Sprichwörter
    Regierung

    Wander (Sprichwörter)

    Regierung 1. Das ist eine heylose Regierung, do der Herr mit der Frawen Rock geputzt ist. – Lehmann, 679, 220. 2. Freund…

  6. Spezial
    Regierung

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Re|gie|rung f. (-,-en) govern (-s) m. ▬ an der Regierung sein ester al govern.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit regierung

146 Bildungen · 131 Erstglied · 14 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von regierung 2 Analysen

regier + -ung

regierung leitet sich vom Lemma regier ab mit Suffix -ung.

Alternativen: regin+-er+-ung

Zerlegung von regierung 2 Komponenten

regie+rung

regierung setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

regierung‑ als Erstglied (30 von 131)

Regierungsabschied

DRW

regierung·s·abschied

Regierungsabschied, m. durch eine Regierung (III) erlassene Rechtsverordnung bdv.: Regierungserkenntnis die partheyen sollen die ins kuͤnfft…

Regierungsakte

GWB

regierung·s·akte

Regierungsakte Schreibung variierend pl für ein Konvolut schriftlicher Unterlagen beim Weimarer od Eisenacher Landeskollegium für Polizei- u…

Regierungsamt

DRW

regierung·samt

Regierungsamt, n. Amtsstelle in einer Regierungsbehörde durch geruͤhr haͤßiger und eigennuͤtziger gesellen, welche bey e.l. sich arglistiger…

Regierungsanschlag

DRW

regierung·s·anschlag

Regierungsanschlag, m. Vorhaben einer Regierung (III) daß diejenigen boͤse regenten ... seyen, die in ihren regirungs-anschlaͤgen gott aus d…

Regierungsanstalt

DRW

regierung·s·anstalt

Regierungsanstalt, f. Tätigkeit einer Regierung (III) fernere verordnungen und regierungs-anstalten 1685 Struve,PfälzKHist. 694 Faksimile ma…

Regierungsantretung

DRW

regierung·s·antretung

Regierungsantretung, f. wie Regierungantritt gebrauch ..., daß bei neuer regierungs-antretung ein jeder unterthan seiner von gott vorgesatzt…

regierungsantritt

DWB

regierung·s·antritt

regierungsantritt , m. antritt der regierung: unverweilt nach ihrem ( der königin ) regierungsantritt erschien Sforza Attendolo an ihrem hof…

regierungsart

DWB

regierung·sart

regierungsart , f. art zu regieren: ( der sultan ) hatte seinen hofstaat so eingeschult, dasz alles wie ein uhrwerk ging, und er des geistes…

Regierungsartikel

DRW

regierung·s·artikel

Regierungsartikel, m. Verwaltungsordnung einer Regierung (III) eß soll der cantzler ... [die anfallenden Sachen] nach inhalt seiner bestallu…

Regierungsassessor

GWB

regierung·s·assessor

Regierungsassessor auch Bindestrichschr, einmal abgekürzt ‘R.Ass.’ einem Landeskollegium angehörender examinierter Jurist auf der untersten …

Regierungsaudienzstube

DRW

Regierungsaudienzstube, f. Amts- und Anhörungsraum einer Regierung (III) ob ... gedachtes consistorium ... in der grossen regierungs audient…

Regierungsbausekretär

Meyers

Regierungsbausekretär , technischer Subalternbeamter bei einer Regierung etc. (vgl. Bauamt).

Regierungsbediente

DRW

regierung·s·bediente

Regierungsbediente, m. bei einer Regierung (III) beschäftigte Person unterschiedlichen Ranges vgl. Kanzleibediente (I) diesen unsern pommers…

regierungsbezirk

DWB

regierung·s·bezirk

regierungsbezirk , m. bezirk eines landes, der einer einzelnen regierungsbehörde unterstellt ist: in Preuszen ist jede provinz in regierungs…

Regierungsbrief

DRW

regierung·s·brief

Regierungsbrief, m. durch eine Regierung (III) ausgestellter Entlaßschein so oft auch einer oder eine aus der Pfaltz gen Oppenheim zeucht, a…

regierung als Zweitglied (14 von 14)

gesammtregierung

DWB

gesammt·regierung

gesammtregierung , f. oder sammtregierung, die von mehreren fürsten oder mächten für ein land gemeinschaftlich aufgestellte regierung. ebend…

landesregierung

DWB

landes·regierung

landesregierung , f. regierung eines landes und die gesamtheit der mitglieder einer solchen: stellte wegen abwesenheit des rechtmäszigen reg…

Oberamtsregierung

Adelung

oberamt·s·regierung

Die Oberamtsregierung , plur. die -en, in einigen Gegenden, ein Nahme des höchsten Regierungs-Collegii in der Provinz.

Ordensregierung

DRW

orden·s·regierung

Ordensregierung, f. Leitung(sgremium) eines Ritterordens, beim Johanniterorden in Sonnenburg in der Neumark auch als Gerichtsinstanz für Joh…

Pfarrregierung

DRW

pfarr·regierung

Pfarrregierung, f. wie Pfarrverwaltung (I) vgl. Kirchenregierung (I) ewer ... schrift belangend die pfarrregirung zu C. 1560 BlWürtKG. 1 (18…

reichsregierung

DWB

reich·s·regierung

reichsregierung , f. 1 1) regierung eines reiches, als thätigkeit: ich weisz wie schwer mich die reichsregierung ankommen ist. Zinkgref apop…

Samtregierung

DRW

samt·regierung

Samtregierung, f. gesamte Obrigkeit, hier einer Stadt vgl. Regierung (III) bürgermeister, sammtrath, achtzehnmanne, altermann der gemeinheit…

Schulregierung

DRW

schul·regierung

Schulregierung, Schulenregierung, f. Leitung einer Schule (I); Tätigkeit als Schulmeister (I) bdv.: Schulregiment sollen zu der schulregieru…

staatsregierung

DWB

staats·regierung

staatsregierung , f. ' die oberste leitung aller staatsangelegenheiten, sowohl der inneren, als der äuszeren '. Krünitz encykl. 164, 723 ; s…

stadtregierung

DWB

stadt·regierung

stadtregierung , f. : stadtregirung, governo, reggenza della città, it. politia, forma di governo cittadino, democratico ò oligarchico. Kram…

Stiftsregierung

Adelung

stift·s·regierung

Die Stiftsregierung , plur. die -en, in verschiedenen protestantischen Ländern, eine Regierung, d. i. ein Collegium von Regierungsräthen, in…

Strukturregierung

DRW

struktur·regierung

Strukturregierung, f. Leitung des Strukturamts [es soll unsern thum-capitul hiemit befohlen seyn, die] structur-regierung aufzusuchen und ..…

Ableitungen von regierung (1 von 1)

regierunge

Lexer

regierunge stf. regierung Gr.w. 3,433.