Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Bevollmächtigte
Bevollmächtigte Kleinschreibung GWB B6,395,19 a im zivilrechtl Bereich: der Interessenvertreter einer Person od Gruppe, auch Anwalt, Prozeßbeauftragter [ Lucidor zu sich selbst: ] Was soll deine Rechtsgelehrsamkeit, wenn du jetzt nicht gleich als Rechtsmann handelst? Siehe dich als einen B-n an, vergiß dich selbst und thue was du für einen andern zu thun schuldig wärst GWB 24,136,19 Wj I 8 Wer ist dVerrät [ betr den in einem Kästchen bei der Weim Regierg niedergelegten Originalbriefw mit Schiller ] daß solches bis zu dem Jahre 1850 daselbst verbleibe, sodann aber den Erben und Erbnehmern oder …