Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regierungsbrief
Regierungsbrief, m.
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so oft auch einer oder eine aus der Pfaltz gen Oppenheim zeucht, allda burger oder burgerin werden will, solle dem oder derselbigen ein regirungsbriff und erlassung der leibeigenschafft ... gegeben werden1578 OppenhUB. 557