MNWB
afhü̑ren , ~hûren , swv. , abmieten, abpachten .
MeckWBN
Wossidia MeckWB anhüren 4. sich anhören: ehr hüürt dat so an sie versteht es so Sta Stargard@Zippelow Zipp .
DWB
anschüren , trudere, incitare, stimulare, zumal vom feuer gebraucht; die kohlen zusammenschieben, dasz es heller brenne, vom ahd. scurian, s…
DWB
auf·schueren
aufschüren , excitare, in die höhe schüren, die flamme, den zorn, die leidenschaft aufschüren. gewöhnlicher anschüren.
DWB
aus·schueren
ausschüren , bergmännisch, die schlacken aus dem ofen ziehen.
Adelung
aust·hueren
* Austhüren , verb. reg. act. bey den Windmüllern, die Thüren oder dünnen Breter aus den Mühlflügeln nehmen.
DWB
eint·hueren
einthüren , oder die flügel einthüren heiszt den windmüllern schindelthüren in die flügel setzen, damit der wind desto stärker einfasse.
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ent·hueren
enthü̑ren , swv. , entmieten, aus der Miete, Pacht eines anderen entziehen.
MNWB
inhü̑ren , swv. , 1. i. tô c. D. p. , auch refl. sik i. tô sich einmieten bei. 2. i. van c. D. p. heuern, mieten (SL).
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insch·ueren
inschü̑ren , swv. , in die Scheune bringen, aufspeichern.
MeckWBN
ow·er·hueren
Wossidia œwerhüren überhören Müll. Reut. 8 b .
DWB
schu·eren
schüren , verb. das feuer durch stören mit dem schüreisen anfachen. ein ausschlieszlich hd. wort, mhd. schürn Lexer handwb. 2, 829 f., vgl. …
MNWB
under·hueren
underhü̂ren ( -huiren ), swv. : 1. jemdn. heimlich verpflichten, anheuern, „ Niemandt sall denn anderen synn knecht vnderhuiren noch darumb …
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unter·schueren
unterschüren , trennbares v. ; mhd. underschüren. zu den formen s. schüren th. 9, 2034. a) feuer unter etwas anschüren: einen gesellen ..., …
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vor·hueren
vorhü̑ren , swv. ( Prät. vorhü̑rde; Part. prät. vorhü̑ret -hü̑rt), vermieten, verpachten; als Mieter annehmen; refl. sik v. sich verdingen ,…
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vort·hueren
°vōrthü̑ren verpachten, weiterverpachten (Oldendorp Schr. 107).
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zuschüren , v. , ein feuer durch schüren anfachen. die th. 9, 2034 vermiszte bedeutung ' schaufeln ' findet sich bei Sebiz : man umgrabe sie…