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Gemeinde

mhd. bis spez. · 21 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
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22 in 21 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Gemeinde

Bd. 2, Sp. 549
Die Gemeinde, oder Gemeine, plur. die -n, von dem Bey- und Nebenworte gemein. 1. Mehrere zu einem Zwecke mit einander verbundene Personen. 1) * Überhaupt, von einer jeden Gesellschaft; in welcher allgemeinen Bedeutung es veraltet ist, ungeachtet es in der Deutschen Bibel mehrmahls von verschiedenen größern und kleinern Gesellschaften vorkommt. Im Oberdeutschen wurde es ehedem auch von einer Gesellschaft gebraucht, deren Absicht bloß die Vergnügung war. Der auch schwätzt über Tisch allein Und läst nicht reden sein Gemein, feine Gesellschaft, Narrensch. Bl. 389. Ja von einem jeden Haufen mehrerer Menschen. Wer in der gemeinde munt Mit arger hinderrede kunt, Fabeln der Schwäb. Dichter, Fab. 53. Daher kommt es Sprichw. 21, 16 sogar von den Verdammten in der Hölle vor; der vom Weg der Klugheit irret, der wird bleiben in der Todten Gemeine. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur noch, 2) besonders, von verschiedenen besondern Arten solcher Gesellschaften. (a) Die sämmtlichen Einwohner eines Ortes, so fern sie unter der Aufsicht der Obrigkeit ihres Ortes, zur Beförderung ihrer zeitlichen Wohlfahrt verbunden sind, besonders die Einwohner eines Dorfes; an einigen Orten die Gemeinheit, Nieders. Meenhet, Meente. Die Gemeinde zusammen berufen. In engerer Bedeutung werden in einigen Städten nur die eigentlichen Bürger, und auf den Dörfern nur die eigentlichen Bauern, zur Gemeinde gerechnet. (b) Eine Gesellschaft solcher Menschen, die sich zur Ausübung einer göttlichen Offenbarung verbinden, eine Kirche, und auch hier wieder unter mancherley Einschränkungen. In der Deutschen Bibel wird die ganze Kirche Gottes mehrmahls die Gemeine, die Gemeine Gottes, oder die Gemeine Christi genannt. Oft führen die sämmtlichen durch einen gewissen Lehrbegriff verbundenen Personen dieser Art den Nahmen einer Gemeine; ingleichen die der Aufsicht und Leitung Eines Geistlichen anvertraueten Personen dieser Art, da es denn erzbischöfliche, bischöfliche u. s. f. Gemeinden gibt. Am häufigsten, die unter der Aufsicht Eines Pfarrers oder Predigers zur Beförderung ihrer geistlichen Wohlfahrt verbundenen Personen. 2. Die Versammlung der auf solche Art verbundenen Personen, oder ihrer Abgeordneten, in den letzten Bedeutungen des Wortes. Sie muste zusehen, daß die Heiden in ihr Heiligthum gingen, davon du geboten hast, sie solten nicht in deine Gemeine kommen, Klag. 1, 10. In der Schweiz ist die Landesgemeine die Versammlung der Abgeordneten aus allen Cantons, ein Landtag. 3. Ein Grundstück, welches einer ganzen Gemeinde, d. i. den sämmtlichen Einwohnern eines Ortes gehöret. Cajus wurde beschuldiget, er sey mit seinem Zaune über sein Eigenthum hinaus auf die Gemeine gerücket. An andern Orten die Gemeinheit, Allgemeinheit, das Gemeindegut, im Oberd. Almände, Almeinde, Nieders. Meenhet, Meente, Mahnte, im mittlern Lat. Commune, Communitas, Communio. Anm. Bey dem Notker Kemeine. Bey dem Ottfried ist Gimeinda, und im Isidor Chimeinidh, die Gemeinschaft. Es scheinet gleichgültig zu seyn, ob man dieses Wort Gemeinde oder Gemeine schreibt und spricht; wenigstens ist im Hochdeutschen beydes üblich, welches auch von einigen der folgenden Zusammensetzungen gilt, wo doch Gemeinde bestimmter und deutlicher ist, als Gemein-, welches leicht mit dem Adverbio gemein verwechselt werden kann.
3292 Zeichen · 45 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    gemeindestf.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +5 Parallelbelege

    gemeinde stf. vgl. Gr. 2,245. ahd. gimeinida Graff 2,785. 1. die gemeinschaft. gab er uns gimanidi herti der beini Dieme…

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    gemeindeF.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    gemeinde , F. Vw.: s. gemēnede*

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gemeinde

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Die Gemeinde , oder Gemeine, plur. die -n, von dem Bey- und Nebenworte gemein. 1. Mehrere zu einem Zwecke mit einander v…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gemeinde

    Goethe-Wörterbuch

    Gemeinde von etwa 200 Belegen ein Viertel in der früher üblicheren Parallelform ‘Gemeine’ (relativ oft in Pkt 2), verein…

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gemeinde

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Gemeinde , bürgerl. Genossenschaft mit polit. Bedeutung und privatrechtl. Existenz, neben den Familien der wichtigste Or…

  6. modern
    Dialekt
    Gemeinde

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Ge-meinde s. Gemeine .

  7. Sprichwörter
    Gemeinde

    Wander (Sprichwörter)

    Gemeinde 1. Der der gemeynde dient, hat ein bösen herren (Meister). – Franck, II, 171 a ; Tappius, 169 a ; Gruter, I, 14…

  8. Spezial
    Gemeinde

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|mein|de f. (-,-n) 1 (kleine Verwaltungseinheit) comun (-s) m. 2 (Gemeindehaus) ciasa de comun f. 3 (Gemeinschaft) com…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gemeinde

294 Bildungen · 274 Erstglied · 18 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von gemeinde 3 Analysen

ge- + meinde

gemeinde leitet sich vom Lemma meinde ab mit Präfix ge-.

Alternativen: ge-+meinden+-e gemeinden+-e

Zerlegung von gemeinde 2 Komponenten

gem+einde

gemeinde setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

gemeinde‑ als Erstglied (30 von 274)

Gemeindegut

SHW

Gemeinde-gut Band 2, Spalte 1237-1238

gemeinde als Zweitglied (18 von 18)

Altgemeinde

DRW

alt·gemeinde

Altgemeinde Landgemeinde mit wirtschaftlichem und öffentlichem Charakter Hanssen,AgrhistAbh. I 548

brüdergemeinde

DWB

brueder·gemeinde

brüdergemeinde , f. die herrnhutische genossenschaft: so gibt mein schwager sein vermögen, insofern er es veräuszern kann, der brüdergemeind…

Landesgemeinde

Wander

landes·gemeinde

Landesgemeinde 1. Die Landesgemeinde ist der grösste Landesfürst. – Graf, 488, 41. »Dass die Meyen Landtsgemeind der grösste gwald vnd Landt…

Maiengemeinde

DRW

maien·gemeinde

Maiengemeinde, f. in der Schweiz eine im Frühsommer (Mai) regelmäßig stattfindende Bürgerversammlung zur Regelung öffentlicher Angelegenheit…

Maienlandsgemeinde

DRW

maien·landsgemeinde

Maienlandsgemeinde, f. wie Maigemeinde wir landamman, rat und gemeine landleüt ... craft einer meienlandsgemeind bei einanderen versambt, ur…

Marktgemeinde

DRW

markt·gemeinde

Marktgemeinde, f. die verfaßte Bürgerschaft eines Marktes (V) von dem einstandrecht der befreündten, grundobrigkeiten ... wie auch stat- mar…

Nachgemeinde

DRW

nach·gemeinde

Nachgemeinde, f. nachträglich stattfindende Landesgemeinde (I) zur Erledigung der verbliebenen Aufgaben so ist die n[achgemeinde] über acht …

Nebengemeinde

DRW

neben·gemeinde

Nebengemeinde, f. I Personenverband, der nicht durch eine Verfassung geregelt ist der ordenlichen procedur deß politischen regiments ... rec…

pfarrgemeinde

DWB

pfarr·gemeinde

pfarrgemeinde , pfarrgemeine , f. die zu einer pfarre gehörige gemeinde: pfarr- oder kirchgemeinde. Stieler 882 ; prediger, welcher seine pf…

Reichsgemeinde

DRW

reich·s·gemeinde

Reichsgemeinde, f. Gemeindeland eines früheren Reichshofs (I) in dem Y. in der fryen richsgemeind 1510 Widnau p. 87 eß sollend ... ein jeder…

stadtgemeinde

DWB

stadt·gemeinde

stadtgemeinde , f. gesamte bürgerschaft einer stadt: bürger- oder stadtgemeinde, civitas, populus cum plebe. Stieler 882 ; stadtgemeine ò ge…

Steuergemeinde

DRW

steuer·gemeinde

Steuergemeinde, f. Versammlung der steuerpflichtigen Einwohnerschaft; ua. zur Steuerfestsetzung waß auf fl. 10 und darob gesteüret wirt, daß…

Talgemeinde

DRW

talge·meinde

Talgemeinde, f. (regelmäßige) Versammlung der Talleute (I) eines Tals (II) zur Beratung und zum Beschluss wichtiger Angelegenheiten; idR. un…

Ableitungen von gemeinde (2 von 2)

ungemeinde

Lexer

un-gemeinde stf. ungemeinsamkeit Orl. 4953 ;

urgemeinde

DWB

urgemeinde , f. , gemeinde 7 und ur- C 4 c: die urgemeinden der apostel Gervinus gesch. d. d. dicht. 2, 204 ; D. Fr. Strausz 4, 127 u. o. —