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Wirtschaft

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Wirtschaft

Bd. 20, Sp. 688
Wirtschaft ist jede auf die Befriedigung von Bedürfnissen, demgemäß auf Erzeugung und Verwendung von Gütern dauernd gerichtete Tätigkeit des Menschen. Dieselbe gewinnt vorzüglich dadurch eine Bedeutung, daß der Mensch die Gegenstände der Außenwelt auf ihre Brauchbarkeit für die Bedürfnisbefriedigung zu prüfen und zu vergleichen, daß er ferner auf Grund gesammelter Erfahrungen auf die Zukunft zu schließen und demgemäß bei allen wirtschaftlichen Handlungen an der Hand vernünftiger Erwägungen einen vorhandene Kräfte, Mittel und Bedürfnisse berücksichtigenden Wahlentscheid zu treffen vermag. Namentlich handelt es sich darum, zu bewirken, daß unsre wirtschaftlichen Kräfte gleichen Schritt halten mit den mit steigender Kultur erfahrungsgemäß wachsenden Bedürfnissen. Hieraus erwächst für den Menschen die unabweisliche Forderung, nach dem Grundsatze der Wirtschaftlichkeit, d. h. immer so zu wirtschaften, daß mit gegebenen Kräften möglichst viel geleistet und ein bestimmter Zweck mit möglichst geringen Opfern erreicht werde. Hieraus ergeben sich bestimmte Regeln für die Wirtschaftlichkeit der Produktion und Konsumtion (s. d.). Es gibt so viel Wirtschaften, als Wirtschaftssubjekte ihre Bedürfnisse selbständig befriedigen. Dieselben weisen je nach Art, Zahl und rechtlicher Stellung der wirtschaftenden Persönlichkeiten, nach Art der Gegenstände, auf welche die wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist, große Verschiedenheiten auf. Diese Tatsache gibt Veranlassung zur Unterscheidung von Wirtschaftsarten. Je nachdem der Zweck der W. die Erzeugung oder der Verbrauch von Gütern ist, werden Erwerbs und Verbrauchs wirtschaften unterschieden. Für das Leben der Gesamtheit sind die erstern die wichtigern und werden demgemäß von der Wissenschaft besonders berücksichtigt. Unter ihnen unterscheiden wir: die Einzel- (Individual-) W., deren Träger eine einzelne Person ist, die nur für sich und ihre Familie sorgt, und die W. von Gemeinschaften (Gemein- oder Gesamtwirtsch ast). Die W. von Gemeinschaften kann auf freiem Vertrag beruhen, der jederzeit wieder lösbar ist, sogen. freie Gemeinwirtschaften, die entweder wirtschaftliche Zwecke verfolgen, wie die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. Genossenschaften, S. 572), die Handelsgesellschaft (s. d.) u. a., oder gemeinnützigen und wohltätigen Aufgaben dienen. Oder die Gemeinschaft, bez. die ihren Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeit beruht auf Zwang. Der Einzelne gehört der Gemeinschaft an auf Grund seiner Geburt, Niederlassung, auf Grund von Besitzverhältnissen u. dgl. und hat demgemäß an der Lösung der Aufgaben der Gemeinschaft, insbes. anderen Lasten, sich zu beteiligen. Solche Zwangsgemeinwirtschaften sind in erster Linie der Staat, dann die Gemeinden, ferner Gemeinschaften, die bestimmte einzelne Zwecke verfolgen, wie Deichverbände, Meliorationsgenossenschaften, Zünfte, Zwangsinnungen etc. In diesen Zwangsgemeinschaften herrscht nicht immer der Grundsatz von freier Leistung und Gegenleistung; denn Vorteile und Leistungen werden meist einseitig durch eine zwingende Gewalt, nicht auf dem Wege freien Wettbewerbes bemessen und geregelt. Dann sind zu unterscheiden: die Privatwirtschaft, die auf dem Boden des Privatrechts steht, und durch die der Private (physische oder juristische Persönlichkeit) seine Sonderbedürfnisse befriedigt, und die W. des öffentlichen Rechts, die im wesentlichen sich mit dem Begriff der Zwangsgemeinwirtschaft deckt, namentlich die Finanzwirtschaft des Staates und der andern öffentlich-rechtlichen Korporationen. Als Volkswirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit der durch Tauschverkehr und Arbeitsteilung verbundenen Wirtschaften eines Volkes. Dann spricht man noch von Weltwirtschaft, worunter die internationalen Handels- und Verkehrsbeziehungen verstanden zu werden pflegen (vgl. Volkswirtschaftslehre). Als Wirtschaftspflege, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftspolizei bezeichnet man beschränkende und fördernde Tätigkeiten der öffentlichen Gewalt, die sich unmittelbar auf wirtschaftliche Gebiete beziehen. Über Natural- und Geldwirtschaft s. Geld, S. 514. Vgl. May, Die W. in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (Berl. 1901); Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft (6. Aufl., Tübing. 1907); Lindeman, Urbegriffe der Wirtschaftswissenschaft (Dresd. 1904); E. Hahn, Die Wirtschaft der Welt am Ausgang des 19. Jahrhunderts (Heidelb. 1900) und Das Alter der wirtschaftlichen Kultur der Menschheit (das. 1905); Oppel, Natur und Arbeit, eine allgemeine Wirtschaftskunde (Leipz. 1904, 2 Bde.); auch die Literatur zum Artikel »Welthandel und Weltverkehr« (in der Textbeilage) und die von Calwer u. d. T. »Das Wirtschaftsjahr« herausgegebenen Jahresberichte über den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt (Jena 1902 ff.).
4748 Zeichen · 62 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    wirtschaftstf.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +3 Parallelbelege

    wirtschaft stf. 1. bewirthung, alles was zur bewirthung dient. daʒ si ir wol wæren diensthaft von der sîner wirtschaft J…

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    wirtschaftf.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege

    wirtschaft , f. herkunft und form. nominale ableitung zu wirt in den deutschen teilen des wg.: ahd. wirtscaf, wirtscaft,…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Wirtschaft

    Goethe-Wörterbuch

    Wirtschaft [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Wirtschaft

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Wirtschaft ist jede auf die Befriedigung von Bedürfnissen, demgemäß auf Erzeugung und Verwendung von Gütern dauernd geri…

  5. modern
    Dialekt
    Wirtschaft

    Elsässisches Wb. · +6 Parallelbelege

    Wirtschaft [Wertàft Su. Habsh. ] f. Wirtschaft, Wirtshaus. Das is t im Deüf e l si n W. von der Unordnung und dem Unfri…

  6. Spezial
    Wirtschaft

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Wirt|schaft f. (-,-en) 1 (Ökonomie) economia (-ies) f. 2 (Wirtschaftssystem) economia (-ies) f. , sistem economich m. 3 …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit wirtschaft

216 Bildungen · 167 Erstglied · 37 Zweitglied · 12 Ableitungen

Ableitung von wirtschaft

wirt + -schaft

wirtschaft leitet sich vom Lemma wirt ab mit Suffix -schaft.

wirtschaft‑ als Erstglied (30 von 167)

wirtschaften

DWB

wirt·schaften

wirtschaften , vb. intr. mhd., ahd. wirtscheften, wirtskeften, aus vorahd. wirtscaftjan; as. wirtscapôn in uuirscapondis epulantis van Helte…

wirtschafter

DWB

wirt·schafter

wirtschafter , m. , alleinstehend: wirtschaffter conviva ein wirtschafft gesel, ein mitesser, ein mitgenosz voc. predic. 1482, sowie Diefenb…

wirtschafterin

DWB

wirtschaft·erin

wirtschafterin , f. , s. wirtschafter. seit dem 18. jh. neben haushälterin, vgl. teil 4, 2, sp. 675. 1 1) als berufsbezeichnung, in ausgedeh…

wirtschafterisch

DWB

wirtschafte·risch

wirtschafterisch , adj. , in abweisendem sinne für wirtschaftlich, nach wirtschafter 2; vgl. wirtschafterin 2: sie musz ihre wirthschafteris…

wirtschaftgezouwe

Lexer

wirtschaft·gezouwe

wirtschaft-gezouwe stn. was zur wirtschaft gehört. sô hân wir leider wênig gerûmet unser wirtschaftgezouwe Germ. 10. 320,142. 321,195.

wirtschaftigkeit

DWB

wirtschaftigkeit , f. , ' gastfreundschaft ', ein versuch, wirtschaft im ursprünglichen sinne zu verstehen, doch ohne rückhalt an einem adj.…

wirtschaftler

DWB

wirtschaft·ler

wirtschaftler , m. , mann der wirtschaft; wer sich mit der wirtschaft theoretisch oder praktisch beschäftigt. nach wirtschaft II C; s. wirts…

wirtschaftlich

DWB

wirtschaft·lich

wirtschaftlich , adj. und adv. wohl einmalig nach wirtschaft I A ' gastmahl, fest ', etwa ' gesellschaftlich ': sie ( die jungfrau ) ward zu…

wirtschaftlichkeit

DWB

wirtschaftlich·keit

wirtschaftlichkeit , f. 1 1) zu wirtschaftlich 1, ' kunst und tugend einer guten verwaltung von haus und besitz, sparsamkeit ', vgl. Adelung…

wirtschaftsamt

DWB

wirtschaft·samt

wirtschaftsamt , n. , verwaltungsstelle eines gröszeren gutes, vgl. compos.-typ 4: der junge schreiber, Nicodem Zeidler, burggrafenamts schr…

Wirtschaftsarchiv

Meyers

wirtschaft·s·archiv

Wirtschaftsarchiv , eine Anstalt, die sich die Sammlung, dauernde Aufbewahrung und wissenschaftliche Erschließung des bei der privaten Wirts…

wirtschaftsart

DWB

wirtschaft·sart

wirtschaftsart , f. , speziell zu compos.-typ 4 von der bewirtschaftung eines ackergutes, der bodenflächen u. ä.: Herzberg war, ..., ein lei…

wirtschaftsbeamte

DWB

wirtschaft·s·beamte

wirtschaftsbeamte , m. , berufsbezeichnung für den angestellten bei der verwaltung gröszerer güter; vornehmlich im osten, vgl. wirtschaftsam…

wirtschaftsbedarf

DWB

wirtschaft·s·bedarf

wirtschaftsbedarf , m. : holz für den eigenen wirthschaftsbedarf ( des privatwaldbesitzers ) Bernhardt gesch. d. waldeigentums (1872) 2, 284…

wirtschaftsbeirat

DWB

wirtschaft·s·beirat

wirtschaftsbeirat , n. , wirtschaftspolitische einrichtung der nachkriegszeit: als Brüning im spätherbst des jahres 1931 einen wirtschaftsbe…

wirtschaft als Zweitglied (30 von 37)

Abfallwirtschaft

RDWB1

Abfallwirtschaft f (Lakune) экономика, при которой масса вещей и продуктов выбрасывают на помойку

Besenwirtschaft

RDWB1

Besenwirtschaft f (Lakune) auch Straußwirtschaft ресторанчик, открытый только в определённые сезоны и являющийся одновременно винным погребк…

Misswirtschaft

RDWB1

Misswirtschaft f бесхозяйственность

Straußenwirtschaft

RDWB1

Straußenwirtschaft f харчевня, открывающаяся только по определенным дням (напр., только по праздникам)

Vetternwirtschaft

RDWB1

Vetternwirtschaft f auch Nepotismus; "Nepotismus" wird aber seltener gebraucht, nur von Menschen mit gehobener Bildung семейственность ~ bet…

Amtswirtschaft

DRW

amts·wirtschaft

Amtswirtschaft bedürfnisse so lediglich zur amtswirtschaft gebrauchet werden 1764 Rabe,PreußG. I 3 S. 66 Faksimile

gewirtschaft

Lexer

ge-wirt-schaft stf. s. v. a. wirtschaft Msh. 3,29 a .

Münzhauswirtschaft

DRW

münzhaus·wirtschaft

Münzhauswirtschaft, f. Betrieb einer Münze (IV) [anläßlich der Reform der] münzhauswirtschaft [wird der Münzherr der Münze] vorgestellt 1579…

Pfennigwirtschaft

DRW

pfennig·wirtschaft

Pfennigwirtschaft, f. "Wirtschaft, die nach Detailpreisen schenkt?" SchwäbWB. I 1036 [zwei Gastherbergen wurden verpflichtet] der landstraß …

Radwirtschaft

DRW

rad·wirtschaft

Radwirtschaft, f. Behörde zur Bewirtschaftung des Eisenerzbergbaues an seiten deß innernbergs zur wuͤrcklichen commissions-vollziehung ersch…

Rechenwirtschaft

DRW

rechen·wirtschaft

Rechenwirtschaft, f. Amt, Dienststelle, verantwortlich für den Eisenerzbergbaues vgl. Radwirtschaft an seiten deß innernbergs zur wuͤrcklich…

Schildwirtschaft

DRW

schildwirt·schaft

Schildwirtschaft, f. wie Schildwirtshaus; meton. der gewerbliche Betrieb eines Schildwirtshauses schenckstatt und würtshäußer betr. befinden…

Schlieffwirtschaft

Idiotikon

Schlieffwirtschaft Band 16, Spalte 1659 Schlieffwirtschaft 16,1659

stadtwirtschaft

DWB

stadtwirt·schaft

stadtwirtschaft , f. 1 1) wirtschaft, wirtshaus in der stadt ( s. das vorhergehende ). Krünitz encykl. 168, 96 . 2 2) stadtwirtschafft, haus…

Tafernwirtschaft

DRW

tafernwirt·schaft

Tafernwirtschaft, f. wie Taferne (I)? der vogt des genannten dinghoffs hat die tafern-wirthschaft und weinschenken in dem genannten dorff ..…

Tafërne(n)wirtschaft

Idiotikon

Tafërne(n)wirtschaft Band 16, Spalte 1659 Tafërne(n)wirtschaft 16,1659

Ableitungen von wirtschaft (12 von 12)

bewirtschaften

DWB

bewirtschaften , administrare, ein gut in haus und feld bewirtschaften.

erwirtschaften

DWB

erwirtschaften , administranda re familiari lucrari: viel oder wenig erwirtschaften; geld erwirtschaften; das erwirtschafte getreid. Wallens…

gewirtschaft

Lexer

ge-wirt-schaft stf. s. v. a. wirtschaft Msh. 3,29 a .

Gewirtschafte

PfWB

Ge-wirtschafte n. : ' eifriges Wirtschaften im Haushalt '. Was hosche wirre for e Gewertschaft? [ RO-Bistschd ]; vgl. Getues 1 a α .

gewirtschaften

MeckWB

gewirtschaften herumwirtschaften: dat is 'n Gejaukel un Gewirtschaften wääst von der Wilden Jagd Wi Sternb .

Misswirtschaft

LDWB2

Miss|wirt|schaft f. (-,-en) (schlechte Regierung) malgovern (-s) m. , stlet govern m. , stleta aministraziun f.

unwirtschaft

DWB

unwirtschaft , f. , schlechte wirtschaft (un IV B). vgl. misz-, verlustwirtschaft. ' die u. für die schlechte wirthschaft hat noch kein bürg…

unwirtschaftlich

DWB

unwirtschaftlich , adj. adv. , nicht wirtschaftlich. unwirthschäftlich Anzengruber 1, 39 . im sinne von unwirtschaft: F. hatte zu seinen bis…

urwirtschaft

DWB

urwirtschaft (ur- C 4 c) Spengler untergang des abendl. 2, 597 . —

verwirtschaften

DWB

verwirtschaften , vb. , durch wirtschaften verbrauchen: was sie beide ehegemächt mit einander verwürthschaften qu. a. d. j. 1703 bei Fischer…

wirtschafte

BMZ

wirtschafte swv. halte ein gastmahl, schmause. ahd. wirtscaftju Graff 1,933. convivare wirtschaften Diefenb. gl. 79. der hiute mit der heili…