Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wirtschaftlich adj. und adv.
wirtschaftlich , adj. und adv. wohl einmalig nach wirtschaft I A ' gastmahl, fest ', etwa ' gesellschaftlich ': sie ( die jungfrau ) ward zum tantze und zu wirtschafftlichen ehren vorgezogen W. Bütner epit. hist. (1596) 25 b . — seit der 1. hälfte des 18. jhs. nach wirtschaft II A ' art und weise, kunst des wirtschaftens ' und wirtschaft II B ' hauswesen ' allmählich schärfer ausgeprägt. 1 1) haushälterisch, sparsam; dem wesen eines guten wirtes und einer guten wirtschaft gemäsz. im wechsel mit wirtlich 2: qui rei familiari servit Steinbach (1734) 2, 999 ; adj. rei familiaris curam habens; adv…