Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
staatswirtschaft f.
staatswirtschaft , f. die verwaltung der einkünfte und ausgaben eines staates, zum unterschiede von der privatwirthschaft. Adelung : zu einer zeit, wo eine gänzlich zerrüttete staatswirthschaft für die verschwendung des hofes keine quellen mehr aufzutreiben ... vermag. Wieland 31, 333 ( gespr. unter vier augen 9); hierauf beruht auch das recht der staatswirthschaft, des finanzwesens und der polizei. Kant 5, 159 ; dasz in dem gesicherten bestande der mittleren und kleinen grundbesitzer zugleich die nährende und erhaltende kraft für das ganze liege, konnte Karl nicht verborgen bleiben, der, wie …