Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
staatswirt m.
staatswirt , m. der den staat wie ein kluger hauswirt leitet: er ( Klopstock ) läszt ihm ( Friedrich dem groszen ) nur gerechtigkeit wiederfahren als glücklichem taktiker und als klugem staatswirthe. Matthisson schriften 3, 198 ; er ( Cajus Gracchus ) entwickelte nach allen seiten hin eine ganz auszerordentliche thätigkeit, als agitator, als verwalter, als staatswirth, überall controlirend, eingreifend, überwachend und anregend. Beckers weltgesch. 3 (1861) s. 208.