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theil·acker
theilacker , m. ager limitatus, in centurias dimensus Stieler 17 .
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theil·anwendung
theilanwendung , f. sie ( die regeln ) wollen also immer lebendige und doch nur theil-anwendung. Herdee ebr. poesie 2, 299 .
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theil·bar
theilbar , adj. 1 1) sich theilen lassend, divisibilis Stieler 2269 , md. teilbêre ( zu theilend ) Lexer 2, 1415 : die zahl ist durch zwei t…
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theilbar·keit
theilbarkeit , f. divisibility Ludwig 1964 : ihm ist das ferne ziel der theilbarkeit entdeckt. Hagedorn (1729) 52 neudruck; theilbarkeit der…
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theil·baum
theilbaum , m. ein zum uferfall gebautes wehr, auch s. v. a. fachbaum. Jacobsson 7, 533 .
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theil·begriff
theilbegriff , m. ein begriff, der die sache nur einem theile nach erschöpft: so lange läszt sich eine sache zergliedern, als wörter für ihr…
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theil·besitz
theilbesitz , m. besitz nur eines theiles wovon: untheilbar ist die schönheit; der sie ganz besasz zerstört sie lieber, fluchend jedem theil…
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theil·besitzer
theilbesitzer , m. er hatte diesen ort den grafen von Leiningen und andern theilbesitzern abgekauft. Göthe 25, 331 .
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theil·bietung
theilbietung , f. das ausliefern des pflichttheiles an die kinder. statuten der stadt Frankenhausen ( vom j. 1534) 474.
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theil·boden
theilboden , m. grundstücke, die einem einzeln in einer theilung zufallen. Stalder 1, 277 .
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theil·brief
theilbrief , m. theilungsurkunde Heumann opusc. 167 ( vom j. 1393).
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theil·chen
theilchen , n. , demin. zu theil. Stieler 2268 . Steinbach 2, 808 : also sein die feurigen, lüftigen, irrdischen und wässerlichen theilchen …
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theil·eisen
theileisen , n. 1 1) was sich unten im rennherd zusammen setzet, heiszt rein teuleisen ( s. theil 1, f ), welches herter ist denn ander eise…
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the·ilen
theilen , teilen , verb. , eine ableitung von theil: goth. dailjan, ahd. teilan ( aus teiljan) teilen deilen, mhd. teilen, alts. dêljan, nd.…
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the·iler
theiler , m. 1 1) mhd. einer der theilt, partitor Dief. 414 c , distributor, divisor Stieler 2267 : ich wil weinen, daʒ mîn vînt teiler wirt…
Campe
theil·e·rei
Х Die Theilerei , Mz . u. das Theilen; in tadelndem und verächtlichem Sinne.
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theil·faellig
theilfällig , adj. divisibilis, separabilis Stieler 420 .
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theilfasz , n. vasa partitoria, teilfasz. voc. 1482 gg 2 a .
Herder
Theilforderungen , Theilschulden , unter mehren Personen, so daß jeder Theilhaber zunächst nicht in solidum , sondern nur für seinen Theil, …
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theil·frau
theilfrau , f. verwalterin und vertheilerin öffentlicher almosen. schweiz. idiot. 1, 1253. vgl. theilmeister.
Campe
theil·ganze
Das Theilganze , — n, Mz. — n , bei Einigen, ein Ausdruck für gleichartige Theile, wo jeder Theil für sich gewissermaßen wieder ein Ganzes a…
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theilgebend , partic. ( s. theil 4, b, β ): ihr .. theilgebendes ( gegensatz zu theilnehmendes) wesen. Göthe 22, 118 ; der geruch der aufgeb…
Campe
theil·genoss
Der Theilgenoß , — ssen, Mz. — ssen; die — genossinn , eine Person, welche mit Andern des Antheiles an einer Sache genießt.
Campe
theilgenoss·en·schaft
Die Theilgenossenschaft , o. Mz . der Genuß des Antheiles an einer Sache mit Andern. M. Kramer.
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theilgenosz , m. mittheilhaber, gemeindegenosz ( vergl. theiler 3): so sol er es bieten ( zum kaufe anbieten ) sime tailgenossen. weisth. 4,…
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theil·gut
theilgut , n. 1 1) sortitio Stieler 717 : es ist theilgut nicht raubgut. Frank sprichw. 2, 53 a ; der her hat auch deilgüeter ( von deren er…
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theil·haben
theilhaben , n. Ludwig 1965 . s. theil 4, b, α .
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theilhabend , partic. partiarius; theilhabender an der erbschaft, particulo Aler 1890 a . s. das folgende.
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theil·haber
theilhaber , m. einer der theil woran hat ( wofür und für theilnehmer goth. gadaila, ahd. gateilo, mhd. geteile, m. ) Ludwig, s. theilgenosz…
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theilhaber·schaft
theilhaberschaft , f. das theilhaben, genossenschaft von theilhabern, vgl. DWB partnerschaft .