Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
theilhaber m.
theilhaber , m. einer der theil woran hat ( wofür und für theilnehmer goth. gadaila, ahd. gateilo, mhd. geteile, m. ) Ludwig, s. theilgenosz ( vgl. partner): wasser, was ungemein salzicht schmeckt, und durch viele hanen ( vgl. theilhahn) unter alle theilhaber ( der salzsiederei ) verspreitet wird. Haller tageb. 84 Hirzel; mit genetiv: die sämtlichen theihaber der ganerbschaft. Frisch 2, 368 c ; theilhaber einer manufactur Wieland 30, 88 , einer verlagshandlung Göthe 26, 116 , einer mineralienhandlung Auerbach ges. schriften 3, 294 , eines waarengeschäftes Freytag ges. werke 4, 58 ; die theilha…