SHW
Schwur-finger Band 5, Spalte 939-940
SHW
Schwur-gericht Band 5, Spalte 939-940
DWB
schwur·bank
schwurbank , f. bank der geschworenen beim schwurgericht. Auerbach dorfgesch. 4, 168 .
DWB
schwur·bel
schwurbel , schwürbel , m. ( vgl. schwurbeln , schwürbeln , schwirbeln , sich verwirrend drehen, wirbeln ): der schwirbel, schwurbel, das ge…
DWB
schwurbelig , adj. , s. schwurblig.
DWB
schwurbeln , schwürbeln , verb. neben schwirbeln ( sp. 2714): schwirbeln, schwurbeln, schwindlig im kopfe werden, taumeln, in ohnmacht falle…
DWB
schwurblig , schwurbelig , adj. wirbelnd, verwirrt, taumlig, schwindlig ( vergl. das vorhergehende und schwirbelig sp. 2714): es wird einem …
DWB
schwur·bruch
schwurbruch , m. verletzung des eides; hierzu schwurbrüchig, adj.: schwurbrüchig werden, seinen eid verletzen; schwurbrüchigkeit, f. Campe.
Campe
schwur·bruechig
Schwurbrüchig , adj . u. adv . (R.) seinen Schwur, sein durch einen Schwur bekräftigtes Versprechen brechend, nicht erfüllend. Ein schwurbrü…
DRW
schwur·brüchig
schwurbrüchig, adj. eidbrüchig aidtsuergessener, glübdt- vnd schwurbruͤchiger feindt A. Albertinus, Der Kriegßleut Weckuhr I (München 1601) …
DWB
schwur·buehne
schwurbühne , f. erhöhte stelle, auf der ein feierlicher eid, z. b. huldigungseid geleistet wird: die ritterschaft, die geistlichkeit und di…
Idiotikon
schwurfeⁿ Band 9, Spalte 2153 schwurfeⁿ 9,2153
DWB
schwur·finger
schwurfinger , m. die drei finger der rechten hand, die man beim eide aufwärts streckt ( daum, zeige- und mittelfinger ), oder auflegt z. b.…
DWB
schwur·formel
schwurformel , f. : jemandem die schwurformel vorsprechen.
DRW
schwur·frevel
Schwurfrevel, m. Geldstrafe für Schwüre (II) amptmann soll ... strafen ... mit dem schwur- oder spilfrevell, mit gefengknus 1502 WürtLändlRQ…
DWB
schwur·genosse
schwurgenosse , m. einer, der durch gemeinsamen eid mit einem oder mehreren andern sich bindet, besonders im plur.: wo seine ( des kaufmanns…
DWB
schwur·gericht
schwurgericht , n. gericht, bei dem das urtheil durch ein collegium von laien gefunden wird, die sich durch einen richtereid binden; besonde…
LDWB2
schwurgericht·s·verfahren
Schwur|ge|richts|ver|fah|ren n. (-s,-) prozedimënt dla curt d’assisa m.
DWB
schwur·gesell
schwurgesell , m. , wie schwurgenosse: schwurgesellschaft, f.: der groszen schwurgesellschaften ..., welche dem deutschen das privatleben ei…
DWB
schwur·hand
schwurhand , f. die rechte, die bei eid erhoben oder aufgelegt wird ( z. b. auf die bibel ); der meineidige büszte im deutschen recht seine …
DWB
schwurm·eln
schwurmeln , verb. verwirrt sich durcheinander bewegen, taumlig sein u. ähnl.: si warn gleich im schwurmeln, wolten gleich, wo es nit besser…
DWB
schwur·men
schwurmen , schwürmen , verb. sich durcheinander wirrend bewegen, im schwarm fahren, ziellos schweifen, grassari, bacchari u. ähnl., vergl. …
DWB
schwur·richter
schwurrichter , m. laienrichter, der durch den richtereid gebunden ist ( im schwurgericht ).
Meyers
schwur·ringe
Schwurringe , s. Eidringe .
DWB
schwur·schwur
schwurschwur , m. die tautologische composition von eidschwur bezeichnend: einen gedruckten eidschwur (d. h. schwurschwur). J. Paul Hesp. 3,…
DWB
schwur·staender
schwurständer , m. mit religiösen symbolen ( crucifix u. ähnl. ) ausgezeichnetes gestell, auf das beim eide die schwurhand gelegt wurde.
Meyers
schwur·steine
Schwursteine , in den germanischen Ländern Nord- und Westeuropas nicht seltene, vereinzelt daliegende oder auch von Menschenhand aufgerichte…
DWB
schwur·verein
schwurverein , m. , wie schwurgenossenschaft, -gesellschaft: aber dennoch erstarken die Deutschen in zahlreichen schwurvereinen durch handwe…
DWB
schwur·vergessen
schwurvergessen , adj. seines eides uneingedenk, als neue bildung der poetischen sprache bei Campe bezeichnet und belegt: denn Priam hat so …
DWB
schwur·zeuge
schwurzeuge , m. 1 1) zeuge bei einer eidesleistung; so sandten früher bei proceszhandlungen die parteien vertreter, zeugen, wenn von seiten…