Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schwurgericht n.
schwurgericht , n. gericht, bei dem das urtheil durch ein collegium von laien gefunden wird, die sich durch einen richtereid binden; besonders von dem gericht, das in schweren kriminalfällen das urtheil spricht: er kam vor's schwurgericht, es sprach ihn frei. Vischer auch einer 2, 34 . hierzu zusammensetzungen wie schwurgerichtssaal, -verhandlung.