gültig,
giltig,
adj. form und verbreitung. abgeleitet von dem verbalabstractum 1gülte,
f.; das wort ist nur auf hd. gebiet heimisch. seit dem 17.
jh. ins schwed. gedrungen als giltig Hellquist
et. ordb. 187
a;
als gyldig
auch ins norw.-dän. entlehnt Falk-Torp 1, 363.
[] 11)
seit anfang des 14.
jh. bezeugt, zunächst als gültig (1319)
bei J. A. v. Brandis
gesch. d. landeshauptleute v. Tirol (1850) 34
und guldiger (1324)
urkdb. d. stiftes Klosterneuburg 210
Zeibig; gultig (1356)
bei Fischer
schwäb. 6, 2079.
etwas älter ist das compositum hôchgültic Hugo von Trimberg 431; 13489
u. ö.; Nicolaus von Straszburg
bei Pfeiffer
myst. 1, 269,
das aber eine selbständige weiterbildung des ältern adj. hôchgülte,
s. Lexer 1, 1315,
sein kann. die formen ohne umlaut reichen bis ins 16.
jh.: hochgultigst Thurneisser
magn. alchym. (1583) 45; gultig Scherdiger
novae novi orbis historiae (1591) 422,
vereinzelt bis ins 17.
jh. Micrälius
altes Pommerland 3, 574;
mit medialem dental: guldiger (1324)
s. oben; bes. md.: guldegeme (
rheinfrk. 15.
jh.)
weist. 4, 623; guldig (1483)
urkundenb. v. Freiberg i. Sa. 2, 370, 30; güldigen (1618)
acta publica verhandlungen d. schles. fürsten 1, 58
Palm; güldig Harsdörffer
frauenzimmer gesprächsp. (1641) 2, 19.
in der folge steht gültig
als die hauptform des worts bis in die gegenwart durch. 22)
neben den formen mit -ü-
und -u-
stehen seit dem 16.
jh., häufiger seit dem 17.
jh. solche mit -i-,
ein vereinzeltes frühes giltig (1319)
bei J. A. v. Brandis
landeshauptl. v. Tirol (1850) 44
neben mehrfachem gültig
im gleichen urkundenstück; bair.-österr.: giltig Huberinus
christl. ritter (1558) d 7
b; Guarinonius
grewel der verwüstung (1610) 225; giltige v. Ayrenhoff
w. (1814) 2, 248;
mundartlich gilti Schmeller-Fr. 1, 910;
alem. bes. schwäb. in nachgiltig S. Frank
chron. zeytbuch (1531) 121; Thurneisser
erkl. d. archidoken (1575)
vorr. 3,
vgl. auch giltigkeit Dannhawer
catechismusmilch (1657) 5, 825; giltig Wachter (1737) 590; Uhland
ged. (1898) 1, 69;
mundartlich neben gültig Fischer
schwäb. 3, 918;
auch neben geltig Staub-Tobler 2, 290;
bes. ausgedehnt sind die -i-
formen bei md. autoren: nachgiltig Aler (1727) 1432
a; giltig Göthe II 5, 1, 169
W.; giltige
M. I. Schmidt
gesch. d. Deutschen (1778) 4, 89; giltigsten Görres
ges. schriften (1854) 1, 419;
im östl. md. giltig S. v. Birken
verm. Donaustrand (1684) 221,
vgl. giltigkeit O. Ludwig
ges. schr. (1891) 2, 361.
vor allem obersächs.: giltig Ludwig
teutschengl. lex. (1716) 820; Reiske
Demosthenis und Äschinis reden (1784) 1, 362; O. Peschel
völkerkde (1874) 15; giltigen (
dat. sg.) Treitschke
histor. u. polit. aufsätze (1886) 1, 107; giltigkeit H. Lotze
mikrokosmos (1856) 1, 28; Rich. Wagner
ges. schr. u. dicht. (1897) 9, 72
und schles.: giltig (1621)
acta publica 4, 130
Palm; giltige G. Freytag
ges. w. (1886) 17, 17; giltigkeit Lohenstein
Arm. 2, 697
a; Holtei
erzähl. schr. 3, 98,
doch auch sonst auf norddt. boden: giltigmachung Jagemann (1799) 522; giltigkeit Immermann 5, 93
Hempel; Mommsen
röm. gesch. (1874) 2, 143. 33)
neben gültig
und giltig
steht in gleicher bedeutung älteres, aber sehr viel selteneres geltig;
schon bei Wolfram von Eschenbach geltic
Willehalm 279, 12;
schweiz. geltig, glichgeltig Staub-Tobler 2, 281,
els. in zinsgeltigen (
n. pl.) (1339)
weist. 4, 186,
fränkisch in nichtsgeltig Melissus
psalm. T 2
a,
schles. in geringgeltig Butschky
kanzlei 168. 44)
auf grund der bildungsart, der anfänglichen bedeutung (
s. unten A)
und der früheren und überwiegenderen bezeugung erweist sich gültig
gegenüber giltig
als die grundform, die auch nach dem eindringen von giltig
in die schriftsprache stets die vorherrschende blieb. giltig
kann nach seiner vorwiegenden bezeugung im entrundungsgebiet (
bair. alem. md.)
als entrundung eines ursprünglichen gültig
oder auch als ableitung von gilte (
s. o. sp. 1075)
angesprochen werden. da aber das ursprünglich vom subst. gülte, gilte
abgeleitete adjectiv im laufe seiner bedeutungsentwicklung immer mehr, vor allem seit dem 17.
jh., unter den einflusz des verbums gelten
geriet, ist wahrscheinlicher, dasz das vordringen des verbalen bedeutungsgehalts auch die angleichung der form an die -i-
formen des verbs nach sich gezogen hat, zumal gerade im 17.
jh. die form giltig
häufiger wird. bedeutung und gebrauch. von gültig
lassen zwei gruppen erkennen, von denen die eine (A)
durchweg an das subst. gülte
anknüpft, die andere [] (B)
nur auf das verb bezogen wird und mit dessen gebrauch parallel geht. auch von dieser seite her wird die frage einer zwiefachen herkunft des worts, vom nomen und vom verb, aufgeworfen, insbesondere da giltig
in einwandfreier verknüpfung mit dem substantiv zu fehlen scheint, in dem verbalen bereich B
schon früh, nach vereinzelter, unsicherer bezeugung zu anfang des 14.
jh., seit dem 16.
jh. auftritt. doch überwiegt auch in B
die form gültig.
in jedem fall ist zu bemerken, dasz der bedeutungsgehalt des adjectivs gültig
in seiner entwickelung wesentlich stärker vom verbum gelten
als vom subst. gülte
bestimmt wird. AA.
zu gülte,
f.; seit dem 14.
jh. bezeugt und schriftsprachlich bis ins 17.
jh. reichend. A@11) '
zinspflichtig',
zu gülte A 3 '
abgabe': der hof ... get von uns zu lehen und ist auch gultig (1356)
bei Fischer
schwäb. 6, 2079; (
die klöster) nomend des adels kinder ab denen orten am meisten, zu welchen sie glegne güeter und gült hattend, damit inen dieselben dester basz geschirmpt und dester gültiger wesind J. v. Watt
dt. histor. schr. 1, 424,
schon mit anklang an gültig A 2;
vgl. auch zinsgültig: freies lediges eigen ..., das nicht borchthaftig sei noch zinszgültig (1401)
mon. Boica 25, 171. A@22) '
einträglich',
vgl.gülte A 4
und gelten 4 c: die nunnen ... wurden ze rat mit sampt uns (
dem bürgermeister), daz sie die einen (
badestuben) fuder (
fürder) liezzen gen, so wurd deu ander dester guldiger (1324)
urkdb. d. st. Klosterneuburg 209
Zeibig; der kucks (
teil einer bergwerksgrube) ist ... guldig (
vorher: gewinnhaftig) wurden (1483)
urkdb. v. Freiberg i. Sa. 2, 370, 30. A@33) '
ertragreich', '
vollwertig', '
ausgereift', '
gehaltvoll',
zu gülte B: der pluger sal dienen dem pfaltzgraven ... bit wizeme silber, guldegeme korne (15.
jh.)
weist. 4, 623; wo ... die mühle auch wohl zugerichtet und ganghaftig und das getreide güldig ist, mag man einen müller annehmen
haushaltg. in vorwerken 155; das getreid behalten, bisz es gültig oder werth wirdt
caritatem exspectare Henisch (1616) 1777;
im gleichen sinne auch: recht reife und gültige melonen (1772)
bei Staub-Tobler 2, 290.
bergmännisch von erzen, häufig componiert weisz-, rotgültig: weisz- und rothgültig oder gülden ertz heisset deszwegen nicht gültig oder gülden, dasz es gold führe, sondern dasz es reichhaltig sei und die kuxe viel gelten Minerophilus
neues ... bergwerckslexikon (1730) 319; (
beim schmelzverfahren) sollen der schichtmeister und schmeltzer zu guldigem ertze hart blei, glet (
bleioxyd) und stein nicht sparen (
c. 1500)
urkdb. v. Freiberg i. Sa. 2, 491, 23; ertz (
im gegensatz zur tauben oder leeren bergart) heist, was gut und gültig ist und metall füret Mathesius
Sarepta (1578) 28
a; rothgültigerz ein reiches silbererz, das nebst silber schwefel, antimon und arsenik enthält Scheuchenstuel
österr. berg- u. hüttenspr. (1856) 198.
z. t. vermischt mit güldig '
goldhaltig',
vgl. rotgüldig
teil 8, 1309;
s. auch güldig
und güldisch
oben sp. 1070.
kostbar von der qualität des stoffes; von metallen: (
sie haben die) ducaten ... des silbers, das zu schwer und wenig gultig were, nichts geachtet A. Scherdiger
novae novi orbis historiae (1591) 422; metallen, aus einem in das andere verwandelt, ... besser und gültiger ... werden Prätorius
wünschelruthen 204;
sonst: carmesingefärbte tücher, welche an der farb gültiger als das tuech selbsten
bei Schmeller-Fr. 1, 910; gültig thewre weiherfisch
pisces lacustres pretiosi Henisch (1616) 1777.
in diesem sinne wohl auch noch zu verstehen: wie uns betrug geschicht gar leicht mit edlen steinen, die manchem, der sie sicht, recht, ächt und gültig scheinen C. Knittel
poet. sinnenfrüchte 165.
häufig in dieser bedeutung componiert s. hochgültig
teil 4, 2, 1622, geringgültig
teil 4, 1, 2, 3703, ringgültig
teil 8, 1010, nachgültig
teil 7, 66; kein solches vögelein, das doch ein unnutz noch gültiges (
zu lesen nachgültiges) vögelein ist, ohn den willen gottes auf die erden fället Widmann
Fausts leben 52
Keller. in kreuzung mit der verwendung [] A 5: derhalben zu gleicher weis wie ein gering gültig pferd, welchs zu vilem geprauch dienstlich sein mag, disem fürzusetzen ist, das vil kostet und weniger ist zu geprauchen Fischart 3, 241
Hauffen. A@44)
übertragen, '
wertvoll'
im geistlich-sittlichen bereich, vgl. auch gelten 7 c: daz hochgültig wirdig verdienen unsers herren
myst. 1, 269
Pf.; (
Christi) gültige, glückhafte ... seelige höllenfarth G. Treuer
dt. Dädalus 1, 327.
anders: nim weg die eitelkeit von allen unsern werken, was wird dir übrig sein und gültig zu vermerken? Logau
sämtl. sinnged. 458
Eitner; mehrdeutig, da auch nach B 3 b
deutbar: was einer recht und gut, der ander vor nit gultig achten will J. Mechtel
Limburger chr. 17
Knetsch; dein grosses almusen, hilf und stewer der armen leut ..., das ist giltig und in grossem ansehen vor gott Huberinus
christl. ritter (1558) d 7
b. A@55) '
wert',
d. h. einem bestimmten geldwert entsprechend, doch vgl. auch gelten 7 b
β: für einen kopfpecher von silber fünfzig pfund Perner gültig (1319) A. v. Brandis
gesch. d. hauptl. v. Tirol 34; brachte ichs an mich und darzu nicht einmal um halb geld, was es gültig war Grimmelshausen
Simplicissimus 262
ndr.; mit einem schönen creutz ... über 200 luis d'or giltig S. v. Birken
verm. Donaustrand (1684) 221. BB.
der weitaus überwiegende gebrauch von gültig, giltig
entspricht dem des verbums gelten,
seit dem 14.
jh., vom 17.
jh. ab fast ausschlieszlich so verwandt, bes. im übertragenen gebrauch. gültig '
geltend, durch satzung',
legitimus, oder '
allgemeine anerkennung, geltung besitzend',
probatus, usualis; entsprechend dem bedeutungswandel von gelten,
s. d. 7
ff., teil 4, 1, 2, 3075
ff. B@11)
von der münze. B@1@aa)
von dem wertgehalt (
vgl.gelten 7 a
α): ein pfenning ..., wie gultig der ist, den sol er ver guet haben (15.
jh.)
tirol. weist. 1, 324, 19; mit einem schnöden ducaten ..., der am korn oder gewicht den andern guten nicht gleich gültig geachtet Kirchhof
wendunmuth 351
Österley. B@1@bb)
von der landschaftlich verschieden geltenden währung (
vgl.gelten 7 a
β): einwächselung der in Hungarn güldigen sorten (1618)
acta publ. 1, 58
Palm; kupferne pfenninge ..., die ... bei frembden nicht gultig waren J. Micrälius
altes Pommerl. (1640) 3, 574; nimm diesen säckel, jeder griff giebt dir des golds zehn wichtge stück, im lande gültig, wo du weilst Tieck
schr. (1828) 3, 133. B@22)
von satzungen, bestimmungen, vereinbarungen rechtlicher art (
vgl.gelten 9 e), '
rechtskräftig', '
rechtsgültig'. B@2@aa)
zuerst von schriftstücken, bes. von testamenten: ich ... will, das dises mein letstes testament allein giltig sei nach den rechten eines testaments (1319) J. A. v. Brandis
gesch. d. landeshauptl. v. Tirol 44; ein gültig testament Ramler
fabell. (1783) 1, 96; auch im neueren recht noch ist das testament gültig R. v. Jhering
geist d. röm. rechts 136; ständische ausschnittsobligationen wurden ... gegen andere gültige staatscreditpapiere ... verwechselt Nicolai
reise d. Deutschl. u. d. Schweiz 3, 317; was gültig ist als pasz, durch dieses tor zu kommen Fr. Rückert
w. (1867) 8, 617; ein indossament ist gültig, wenn der indossant ... seinen namen auf die rückseite des wechsels ... schreibt
allgem. dt. wechselordg. art. 12; (
er) bedarf ... eines giltigen legitimationsscheines
handwb. d. staatswiss.2 4, 489;
in der umgangssprache bes. von fahrscheinen und eintrittskarten (
vgl. gültigkeitsdauer). B@2@bb)
von durch das rechtsverfahren als gültig
bestätigten vorgängen, einrichtungen, bes. in wendungen wie für gültig erkennen, erklären: die handlungen der reichsstände solten vor gültig erkennet ... werden Zesen
gekrönte maj. (1661) 158; eine auszergerichtliche schenkung für gültig erkennen J. Möser
sämtl. w. 1, 201; ich halte dafür, der wucherer seie unter den gültigen sachen, weil
[] den menschen vonnöthen ist, dasz sie einander geld leihen B. Schupp
schr. 721;
bes. von der ehe, s. auch ungültig
und gültigkeit 1: aus gültiger ehe entsprossen A. v. Arnim
w. 8, 307
Gr.; die ehe ... für gültig ... erklären Ranke
dtsche gesch. im zeitalter d. ref. (1867) 3, 95. B@2@cc)
innerhalb des gerichtlichen verfahrens selbst; im ersten beleg bereits uneigentlich: (
den papst wählen) durch menschen urteil ..., die alle falsch seind und nichts gültig noch werth Paracelsus
op. (1616) 2, 593; das recht, das uns gesetze giebt, ... und giltig urtheil spricht Uhland
ged. (1898) 1, 69; zu einem gültigen richterspruch gehöre auch, dasz der richter keinen willkürlichkeiten raum gebe Ranke
sämtl. w. 40/41, 290; weil keine rechtmäszig- und giltige verantwortung ... anzutreffen, wurden wir sämtlich relegirt Grimmelshausen
simplic. Haspelhannsz (1684) 81; drum könte ich ... schweren, dasz ich ihn für keinen gültigen zeugen erkennen kan H. Lindenborn
Diogenes 1, 357; sie sind minorenn, ich kann ihre aussage nicht als gültig annehmen Nestroy
ges. w. (1890) 2, 57; ihr Engelländer streckt die räuberhände nach diesem Frankreich aus, wo ihr nicht recht noch gültgen anspruch habt auf so viel erde als eines pferdes huf bedeckt Schiller
w. 13, 233
G.; in dieser function weiter lebendig, wie die übertragungen zeigen (
s. 3). B@2@dd)
vom gesetz, der rechtsordnung: ... des Oppius gesätz ist abgebracht, das aber von stund an der kaiser gültig macht D. C. v. Lohenstein
Ibrahim sultan 36; gesetze, ... welche noch bis dato ... insgemein die gültigsten Leibniz
dt. schr. 1, 273; er kannte das dort gültig lübsche recht J. H. Voss
antisymbol. (1824) 2, 179; eine ideale gesetzgebung für alle zeiten und alle fälle gültig Savigny
v. beruf unserer zeit (1814) 7; es darf nicht sein: kein ansehn in Venedig vermag ein gültiges gesetz zu ändern (
a decree established)
Shakespeare (1797) 4, 118. B@2@ee)
von verträgen u. ähnl.: darumb er denselben (
d. i. accord) nicht so in allem gültig sein lassen B. Ph. v. Chemnitz
schwed. krieg 2, 210
b; diesen vertrag als gültig anzuerkennen Ranke
sämtl. w. 4, 27; der fremde ... konnte keine gültige geschäfte ... geltend machen Niebuhr
röm. gesch. 1, 391. B@2@ff)
im öffentlichen leben: z. b. das jetzt gültige metermasz Fr. L. Jahn
w. (1884) 2, 6; nach dem bis 1760 gültigen schulplan Justi
Winckelmann 1 (1866) 23. B@33)
in übertragenem gebrauch nach gelegentlicher verwendung im 16.
jh. (
s. oben Paracelsus 2, 593),
ausgebildet seit dem 18.
jh., im engeren anschlusz an B 2,
mit oft noch wörtlichem anklang an diese rechtssprachliche verwendung (gültiges gesetz, urteil, gültiger richter, zeuge
u. ä.). B@3@aa)
geltung nach dem wert innerhalb einer logischen gedankenfolge oder eines bestimmten geistigen zusammenhangs, vgl. gelten 9 c
δ;
die relative gültigkeit ist dabei zuweilen besonders hervorgehoben: (
das wort) absolut ... dem blosz comparativ oder in besonderer rücksicht gültigen entgegensetzen Kant 3, 253
akadem. ausg.; nach den gesetzen der sinnenwelt und des in ihr gültigen mechanischen systems ganz richtig Jung-Stilling
sämtl. schr. 6, 391; nun ist das, was von übertragung der geistigen empfindungen auf thierische gesagt worden, auch ... von übertragung der thierischen auf die geistige gültig Schiller 1, 164
G.; dem willen ... kommt so wenig ein beharren als ein vergehen zu, da dieses in der zeit allein gültige bestimmungen sind Schopenhauer
w. 1, 369
Gr.; so hat man sich gewöhnt, dem nur dramatisch giltigen absoluten wert beizulegen Treitschke
hist. u. pol. aufs. 1 (1886) 107;
demgegenüber allgemein gültig (
vgl. auch die zss. allgemeingültig
teil 1, 234): die allgemeine gültige ordnung Hegel
w. (1832) 2, 280; ich mag keinen despotismus,
[] auch nicht den der allgemein gültigen principien G. Forster
sämtl. schr. (1843) 8, 99; damit seine wissenschaftlichen bestimmungen einen universelleren und allgemein gültigeren werth erhalten H. Steffens
was ich erlebte (1841) 3, 253; in den allgemein gültigen gesetzen der kunst O. Jahn
Mozart 4, 144; eine aufgabe, welche ... noch zu keiner allgemein giltigen lösung geführt ist Laistner
nebelsagen 4;
ähnlich: giebt es dabei (
bei dem wohlklang der sprachen) etwas allgemeines und an sich gültiges A. W. Schlegel im
Athenäum 1, 17. B@3@a@aα)
im denkprocesz '
richtig', '
folgerichtig': wan ich dieses urteil (
über anwendung eines reimschemas) nicht fohr tüchtig und gültig erkenne Ph. Zesen
Helikon (1656) 3, 11; er musz in seinen wissenschaften so gründlich sein, dasz er ein gültiges urteil über den werth der dinge fällen kann A. v. Haller
tageb. s. beobachtg. 1, 32; gesetzt aber auch ..., man nähme den schlusz, hier wirkt eine innere ursache, als giltig an, so ist doch die folgerung übereilt ... Göthe II 5, 1, 169
W.; keine folgerung scheint gültiger sein zu können als die, dasz ... Niebuhr
röm. gesch. 1, 170; es wird also blosz darauf ankommen, ob die erklärungen gültig sind, aus denen der verf. den ... begrif der christlichen religion abgezogen hat
allg. dt. bibl. 1, 2, 90; die einzig gültige voraussetzung einer lebendigen wirksamkeit O. Jahn
Mozart 1, 444. B@3@a@bβ)
mehr auf ein ergebnis zielend, von wissenschaftlichen gesetzen u. ä.: die hier (
in der sprache) gültigen positiven gesetze können daher keine andern sein Adelung
lehrgeb. 2, 654; vergebens suchte er (
Newton), sie (
seine messungen) zu allgemeinen verhältnissen, zu durchaus gültigen naturgesetzen zu erheben Göthe II 5, 1, 173
W.; das princip, was durch die revolution ... der europäischen politik gegeben wurde, ist das nach meiner meinung bis heute gültige Bismarck
ged. u. erinner. 1, 190
volksausg.; (
Benecke) stellt die für alle zeit gültigen grundsätze der einrichtung altdeutscher texteditionen mit erklärungen auf W. Scherer
kl. schr. 1, 90. B@3@a@gγ) '
zuverlässig, beweiskraft besitzend',
häufig in der wendung gültiger zeuge, gültiges zeugnis
u. ähnl.; bes. in den historischen wissenschaften: er hat seine zeitrechnung nach den besten ausländischen geschichtschreibern eingerichtet und gültige zeugen angeführet Gottsched
d. neueste a. d. anmuthigen gelehrsamk. 7, 824; nur derjenige, der zwischen zwei verschiedenen epochen in der mitte steht, ist ein durchaus gültiger zeuge der art ihres übergangs W. v. Humboldt
ges. schr. (1903) 2, 24; Jordanes ... ist in chronologischen fragen kein gültiger zeuge Mommsen
röm. gesch. (1894) 5, 218;
auch sonst in allgemeinerer anwendung: empfangen sie die gültigsten zeugnisse von dem tode ihres mannes Fr. L. Schröder
dramat. w. (1831) 3, 87;
öfter bei Göthe: was sich seit jener zeit ... entwickelt, davon gibt gegenwärtige concurrenz ein gültiges zeugnisz 49, 376
W.; das gültigste zeugnisz ... durch that und arbeit selbst ablegen 44, 2, 351
W.; wie auch das misgeschaffne antlitz dir ein gültig zeugnisz giebt von dem gemüthe Fouqué
held d. nordens (1810) 2, 112; Treumunds lob ist der gültigste beweis ihres werthes v. Ayrenhoff
w. (1814) 1, 248; ... um dir ein gültig zeichen von meiner danckbarkeit noch in der welt zu reichen J. Chr. Günther
ged. (1735) 766. B@3@a@dδ)
für anerkennende beurteilung '
ausreichend, befriedigend begründet', '
stichhaltig' (
vgl.gelten lassen
unter gelten 8 g): ... was werd ich fürwenden für ursachen, die mein entschuldigung ihr gültig können machen? Dietr. v.
d. Werder
rasend. Roland (1636) 27.
gesang 18.
str.; es soll mir sehr lieb sein, eine gültige entschuldigung für ein betragen zu hören, welches einer entschuldigung zu bedürfen scheint J. J. Chr. Bode
Thomas Jones 6, 156; da es vielmehr, wan diese uhrsache gültig, die sinische sein würde Ph. Zesen
rosenmând (1651) 178; die lästerungen
[] eines ohne alle gültige ursache gegen mich aufgebrachten troszbuben Heinse
sämtl. w. 10, 138
Schüddekopf; diese widerstrebung gegen gründe, die mir gültig vorkommen H. P. Sturz
schr. (1779) 2, 188; doch hatte er dafür, dasz er sich nicht zu werken der schönen literatur entschlosz, auch gültige, treffliche gründe Gervinus
gesch. d. dt. dichtg. (1853) 5, 168; er fand keinen gültigen einwurf wider des Crespo ansuchen A. v. Haller
Usong (1771) 359; gebildete leute ... werden jedoch, eh sie händel anfangen, nie ermangeln, vorher für einen gültigen vorwand zu sorgen v. Gaudy
sämtl. w. 13, 78; was versteht man nicht alles unter bildung? und poesie allein scheint vielleicht manchem kein gültiger anspruch dazu Fr. Schlegel
pros. jugendschr. 1, 61
Minor; die grosze betrachtungsart der begebenheiten scheint die gültigste vollmacht bei groszen gelegenheiten zu handeln Caroline 1, 384
Waitz. B@3@bb)
allgemeiner, was im leben geltung hat, gegenüber a
in einem mehr subjectiven zusammenhang zwischen ding und anerkennender, wertender umwelt. B@3@b@aα)
durch sein ansehen: so ist daz sacrament der weich (
weihe) bei inen etlichen gültig, bei etlichen aber nicht Joh. Nas
d. antipapist. eins u. hundert 1, 136
a; eure (
der heiligen) bildnussen ... sein nichts bei denen ungehewren köpfen (
die an schamlosen darstellungen gefallen finden) giltig; sie finden nichts an ewrem gottseligen leben Guarinonius
grewel d. verwüstung 225; beredsamkeit, welche bei hofleuten und soldaten güldig ist Harsdörfer
frauenzimmergespr. 5, 442; weil der stand der geistlichen allenthalben gültig, für fromm gehalten und beliebet wird Olearius
pers. rosenthal (1696) 28
b;
im sinne von '
für den gegenstand geeignet, berufen und anerkannt'
in der heute kaum noch üblichen wendung gültiger richter: ich verspreche meinem Laokoon wenig leser und ich weisz es, dasz er noch weniger gültige richter haben kann Lessing 17, 223
L.-M.; die leichten poesien der Inder lobt herr Jones sehr, gewisz ein gültiger richter Herder
s. w. 16, 91
S.; wir sind so eingerichtet, dasz wir wohl selten gültige richter dessen sein werden, was uns nützlich ist Lichtenberg
vermischte schr. 1, 105; die geschichte, in diesen dingen die gültigste lehrerin und richterin E.
M. Arndt
ausgew. w. 13, 151
Meisner-Geerds. B@3@b@bβ)
durch seine wirksamkeit, seinen einflusz; von gedanken, worten, handlungen u. ä.: wo anderst kraft mein bitten hat und gültig ist im himmel hoch Spreng
Äneis 119
a; wie gültig und nutz solliche lehr und red were Guarinonius
grewel d. verwüstung 80; freund, wenn die dankbarkeit durch worte gültig wär, so schwür ich dir anjetzt ... Gottsched
dt. schaubühne 5, 11; weil die vorsprache eines mannes sehr gültig war Th. Abbt
verm. w. (1768) 2, 34; für uns musz immer gültig bleiben der alte wahlspruch, dasz die gottseligkeit zu allen dingen nütz ist Schleiermacher
sämtl. w. 2, 4, 2; da ihr euer vorhaben und rathschläge mit einer ersprieszlichen that ... gültig machen werdet Reiske
Demosthenis und Äschinis reden (1764) 1, 333; so müsse mein bemühn die hölle dir versühnen, es müsse gültig sein und dir zur ruhe dienen J. E. Schlegel
w. 1, 18; am dritten tage ... faszten (
sie) den gültigen entschlusz, in Lüderitzbucht ... bauarbeiten auszuführen Hans Grimm
volk ohne raum 2 (1928) 147; es wuchs ihm von dorther doch eine ahnung dessen, dasz es noch gültige kräfte gäbe, die nicht auf arm und lenden allein gestellt seien Kolbenheyer
Paracelsus (1926) 3, 294;
gewählt in der bedeutung '
treffend': als Joie ihr beider gefühl mit einem gültigen wort benannt hatte Binding
opfergang 30
inselverl. B@3@b@gγ)
bes. durch seine beurteilung seitens der menge, des durchschnitts, leicht pejorativ gefärbt: und musz nur dasselbe ... gelten, was die herrschende gewohnheit der welt als gültig zulesset Schottel
friedenssieg 10
ndr.; [] diese meinung solte wol an diesen orten gültig sein, da die leute nackend gehen Harsdörfer
frauenzimmergespr. (1641) 1 c 4
a; künstler ..., deren mehr oder weniger gültige meinungen er aufzufassen ... wuszte Göthe 46, 34
W.; und doch ist jene durch bedingungen sogleich zerstörte lehre noch immer die gültige II 2, 200
W.; dasz diese bunte zusammenfügung territorialer gewalten ein der ... erhaltung werthes ganze bilde ..., das waren nun einmal die gültigen vorstellungen L. Häuszer
dt. gesch. (1854) 1, 243; die bisher giltige vorstellung von der beharrlichkeit der artenmerkmale Peschel
völkerkde. (1874) 15.