gelt,
interjection zur verstärkung einer behauptung oder frage, eig. gelte (
noch jetzt landsch., s. 2,
e),
d. h. conj. praes. von gelten in 3.
person, für es gelte!
oder auch gelte es? 11)
zur geschichte und vorgeschichte der wendung. 1@aa)
sie ist zur zeit am frühesten im 14.
jh. nachgewiesen (Bech
Germ. 20, 37),
musz aber nach ihrem auftreten schon damals sehr alt gewesen sein: sach er (
Moyses) zwene Juden mittenander zürnen, do strofete er den einen der unrecht hette. do antwurte ime der Jude: wer het dich unsern rihter gemaht? gelte, du wellest mich erslahen, also du gestern dete des küniges knecht (
acc.)? Königshofen
Straszb. chron. 261, 16,
nach der vulg. num occidere me tu vis?
exod. 2, 14,
also schon völlig wie jetzt, d. h. schon abgenutzt zur bloszen bekräftigung einer vermutung oder behauptung in fragform, d. h. schon seit jahrhunderten im gange. zu bemerken ist der conj. auch im fragsatze selber, der von dem eigentlich regierenden conj. nachgezogen ist, aber auch sachlich dem alten grammatischen denken entspricht, er findet sich so bis ins 16.
jh., z. b. im 15.
jh. im Donaueschinger passionsspiele: nu koment die pharisei all her zuo und gat Osyas zuo dem salvator (
Christus vor gericht) und tröwt im mit der hant und spricht: gelt du sigest uns nu worden? wir wend dir anlegen ein rechten orden
u. s. w. Mone
schausp. d. mitt. 2, 276; die hend sind dir von bluote (
Christi) nasz, strich das hie an dine ougen (
er ist blind), gelt du werdest gesehen und glouben, das diser mensch gewarer Crist und umb unschuld gestorben ist. 326; eya was wunders ist hie vorhanden, gelt der verräter (
Christus) sy erstanden? 345.
im 16.
jh.: der künig schrei und sprach zu Daniel: o Daniel, ein knecht des lebendigen gottes, gelt dich habe dein gott .. vor den löuwen wol mögen beschirmen.
Züricher bibel 1530 417
b,
Dan. 6, 16; wär hat dirs gesagt, daʒ du nacket bist? gelt du habist geessen von dem baum, davon ich dir gebot, du sölist nit davon essen. 3
a,
gen. 3, 11; du schalk, der du deine schalkheit lang getrieben hast, gelt deine büberei komme jetzt an tag.
b. d. liebe 309
c. 1@bb)
der erklärung der seltsam erscheinenden wendung aus gebräuchlicher rede bei dem vielbeliebten wetten kam Schmeller
auf die spur, noch nicht unter gelt
selbst 2, 44 (
wo er der form das richtige schon ansah, aber ablehnte),
doch später unter wetten 4, 197,
wo er aus heutiger mundart eintrug: '
elliptisch, wett du hast es tan,
wie gelt du hast es gethan!?' wett,
d. h. ich wette,
wie jedermann da noch sagt. doch sah auch schon Frisch 1, 339
a,
der so viel zuerst gesehen (
auch z. b. dasz herling
urspr. herbling
ist 1, 445
a),
die rechte quelle: 'gelt!
ists nicht wahr? das ist: könnte einer nicht darauf wetten, wann es etwas gelten
sollte?'
ebenso Voss
ged. 1825 1, 194 (
anm. zur Luise 2, 422).
in Schmellers 2.
ausg. 1, 908
ist dann, im anschlusz an jenes wett,
auch ausgesprochen (
worauf nur der alte ablehnende schlusz nicht hätte vom herausg. wiederholt werden dürfen): 'gelt
statt es gelte!'
und auch ein beweis aus einer Münchner hs. des 15.
jh. beigebracht, aus der kindersprache die ja altes immer am längsten hegt: di chind machten häwsel in chintlicher weis. da sprach das ain chind zu dem andern: nu gelt ainen pater noster, mein haus sei sterker denn das dein. da sprach das ander: gelt ain ave maria darzu,
d. h. ich wette oder lasz uns wetten ein paternoster, worauf das herausgeforderte kind das in gedanken gesetzte pfand noch trotzend steigert (
man bemerke auch den conj. sei).
so kommt es überein mit was gilts?
womit man z. b. eine vermutung verstärkt, eig. wollen wir wetten? wie noch Ludwig 729
im j. 1716
ansetzte, nicht als vermutung, sondern offenbar aus dem laufenden sprachbewusztsein: 'gelt!
was gilts! oder ich wette!'
also gelte
eigentlich es soll gelten, oder herausfordernd soll es gelten? s. dazu gelten 12. 1@cc)
das wegbleiben des es
gehört in die bedeutsame erscheinung, dasz gerade der conj. lange ohne pronomen für sich ausreichte, von alters her (
vgl. J. Grimm
oben III, 1111
fg., gramm. 4, 205
ff.),
und bis jetzt z. b. jedermann geläufig in sei dem wie ihm wolle;
so früher häufig, z. b.: gange recht wie es möge. Maaler 156
a; geh aber wies will.
d. j. Göthe 2, 301 (
vergl.komme was will); sei gensin oder ganser. Uhland
volksl. 566;
auch er
so früher gespart: wil einer gern, so esse kat. Zwingli
von freiheit der speisen a 4
b,
und ich
sogar: und do Übelhardus sagt: ir kämen so uf ein radt (
bei ausführung des gedrohten mordes), antwortet er im: komme daruf oder nit, so muosz es sin. Fel. Platter 126 (151);
im pl. z. b. mhd.: die wîle ich lebe, sîn (
sie) vrî vor mir.
MSH. 2, 241
a.
übrigens erscheint das es
doch auch: es gelt wol, wölcher den grösten schelmen hat, der hab gewunnen. Wickram
rollw. 52, 14
Kz., beim angebot einer wette; dafür doch gleichfalls blosz gelt wol, bei ähnlichem angebot: Simson. ein retzel wil ich euch aufgeben. errat ir das in siben tagen, so wil ich iedlichem hertragen (
zur vorhabenden hochzeit) ein hemd und auch ein hochzeitkleid ... wo irs aber erratet nicht, so sol mir ieder sein verpflicht ein hemd und auch ein feierkleid.
Goliat. gelt wol, den retzel uns bescheid, wir wöllens aufnemen mit dir. H. Sachs III, 1, 50
a (10, 195
K.),
d. h. gut! es soll gelten! denn das wol
ist eig. in der antwort des herausgeforderten. diesz gelt wol!
nähert sich auch dem einfachen gelt,
als betheuerung: Rebekka. last sehn wie rüstig ihr wollt sein.
Dina. gelt wol an mir kein mangel ist der erbeit halb zu keiner frist. Tirolff
Isaak u. Rebecca D iiij,
d. h. ich lasse es darauf ankommen, ich stehe euch dafür, eig.: gut, ich nehme die wette an. 1@dd)
so erklärt sich auch was
gelts für was gilts?
d. h. conjunctivisch: was solls gelten, was wettest du? dann gleichfalls abgebraucht zu einem bloszen ausdruck des behauptens oder vermutens, schon im 16.
jh., sodasz auch das schon jahrhunderte hinter sich haben muszte: was gelts, ich bring üch gelt herfür! ich weisz ein pfaffen oder hundert .. von dem ich tusent guldin bring .. Murner
narrenb. 32, 68
Göd.; ihr .. haszt den Pythagoras, der die bon allein asz .. zeigt ihnen das verzint bönlin in der gaukelbüchs, was gelts sie essen kein bonen mehr. Fischart
groszm. 75 (
Sch. 605),
ich wette, gewiss o. ä.; was gelts, der merz trängt euch fein ein die hundstag, da ir prünstig sein.
flöhhatz 3239 (2, 86
Kz., 870
Sch.); noch dörft ir (
flöhe) euern hochmut zaigen und erst auch in ain mönchskut steigen. aber, was gelts, ir könt wol flihen, wann sie aim toden die anzihen. 3675 (2, 97
Kz., Sch. 883),
wo es denn mit dem einfachen gelt,
nicht wahr? fast schon zusammenfällt, wie doch auch schon das gelte
im 14.
jh. unter a, das ursprünglich ebenfalls fragend gebraucht sein musz: solls gelten?
ich biete die wette. Auch mit folgendem wo (wa)
und fragsatz (
s. dazu e): beruft darnach drey hundert geyer und gab eim jeden ein stuck zuverschlucken und dasselb in drey hundert eck der welt zuverzucken. was gelts wo er mehr (
hin) kommen ist?
Garg. 267
a (
Sch. 505, wo
für mhd. war),
wol: wer weisz, wo er sonst noch oder ob er nicht sonst noch wohin gekommen ist; aber was gelt es, wa heut aine solchs thun würd (
wie damals), dan ich kenn gwis kaine.
flöhhatz 3090 (2, 82
Kz., 865
Sch.). 1@ee)
auch das einfache gelt
so mit fragsatz (
anfangs auch im conjunctiv, wie u. a),
und so dasz das wette bieten in ein trotz bieten übergeht, um einer behauptung oder vermutung nachdruck zu geben: ein vesten spruch zeig ich noch dir, gelt wo du in verwerfist mir? Utz Eckstein
concilium, klost. 8, 739,
in einem streit wo hauptsächlich mit bibelstellen gefochten wird, gemeint ist: den kannst du sicher nicht bei seite werfen, eig.: ich biete dir trotz wo .., lasse es getrost darauf ankommen, ob u. s. w.; ris Eck und du (
Murner) thund nit wyter denn wie ein fuler holzschyter (
spalter), der allein die wecken (
keile) steckt, schlacht (
aber) nit druf, das holz nit kleckt (
spaltet). ir hand hie wecken gsetzt ietz lang, gelt wo das holz ufgang?
dess. reichstag das. 877,
d. h. von eurem halben thun wird der stamm sicher nicht auseinander gehen (
die frage nicht gelöst werden),
eigentlich ich biete euch trotz, will verloren haben, überwunden sein, wenn u. s. w.; du kanst in heilger gschrift nit finden, das gott heisze puren schinden und nüszen (
genieszen) der armen lüten schweisz. gelt wo es nun nit einer heisz?
das. 882,
d. h.: und wie viele (
geistlichen)
thun das jetzt, nicht nur einer; die pfaffenmünch, die solchs predigen (
die Lutherischen), die underston allein zu schedigen ir oberkeit und mitgesellen ... das sie in geben follen kragen (
sie mit pfründen sättigen). gelt wa sie darnach weiter klagen, wan ir kasten ist gefült. Murner
luth. narr, klost. 10, 31,
gewiss werden sie dann nicht mehr klagen und schelten, ich biete trotz und wette darauf. Wie da mit gelt wo ..
etwas zuversichtlich im voraus verneint, so wird umgekehrt mit gelt wo nit ..
etwas zuversichtlich im voraus behauptet: gelt, wo sie nit, von got (
besser) gelert, fürter all ir künst entlernen und fur dreck achten würden? S.
Frank 4, 149 (
d. h. lob des göttlichen worts); tracht allein .. nach dem himelischen wesen .. und richt dich nur täglich mit verdrusz des lebens zuo sterben (
d. h. versuch das einmal), gelt wo nit die welt mit iren propheten .. deinem weib und kind .. werden zuofaren und sagen, ob du unsinnig seiest worden.
parad. 1539 119
b (1558 254
a,
nr. 189); stell nun ein solchen (
propheten) wider her, der in ihr (
der alten heiligen) fuoszstapfen tret ... gelt wo sie nicht ihrer vätter masz an ihm erfüllen (
ihn ebenso mishandeln)?
das., 253
b;
noch im 17.
jh.: ists nicht also, ihr herren, geltet wo nicht der könig in Schweden, der Pappenheimer .. besser glück gehabt haben. Philander 2, 669 (
zu geltet
s. 3,
b).
ebenso unter d was gelts wo ..,
ich glaube gewiss (
nicht). 1@ff)
das trotz bieten tritt auch noch deutlicher auf, gelt!
geradezu als formel der herausforderung (
vergl.gelten 12,
f): ein Franzos surgit iratus et respondet: was dörfend ir also brangnieren? gelust üch etwas darvon zu disputieren, so kömmend har! ir sind mir ein eben man! gellt ich will üch und den Schwizeren dschellen schlan! Ruff
Etter Heini vorspiel 42,
allerdings ein wortkampf, aber in der haltung und sprache des waffen- oder ringkampfes (
kommt her! selbst '
schlagen'),
aus der denn auch gelt!
herübergenommen sein wird. ob man nicht den fehdehandschuh dem gegner hinwarf mit diesem gelte?
solls gelten? nimmst du den kampf an? denn mit worten war diesz hinwerfen gewiss begleitet (
vergl.trotz!)
und das gelte?
eignet sich völlig dazu. auch die angebotne wette, die ja ebenfalls ein kampf ist, nur mit pfändern statt waffen, kann die form des angebotes von dort übernommen haben. s. auch u. 2,
a gelt!
als triumphierenden ruf und u. gelten
a. e. was gilts?
als herausforderung zum kampfe. 1@gg)
bemerkenswert auch gelt!
mit einem imperativ, um einer aufforderung nachdruck zu geben: ich weisz das sy (
mein weib) sich ee liesz döten, ee sy mich stecken liesz in nöten .. gelt frag sy drum, das ist myn bitt. Murner
geuchmatt, klost. 8, 1047; gelt nim syn war, wenn man ein wyb also zucket mit dem lyb (
raubt), so werendt sich die armen kindt. 1075.
da scheint die form der herausforderung, im gebrauch abgenutzt, in die einer bloszen aufforderung übergegangen: ich lasse es drauf ankommen! 1@hh)
merkwürdig elliptische verwendungen, die M. Krämer
teutschit. wb. 528
a verzeichnet und die weitere fragen stellen: 'so gelt?
cosi eh? cosi si tratta eh? dieser gelt?
was soll der? costui an? die leute, gelt?
es ist ihnen so gar nicht mehr zu trauen, huomini an?'
zu so gelt
vergl. u. gelten 9,
d, γ das entsprechende sol es so gelten,
auf ein spiel bezogen. es wird aus der fülle des alten gebrauchs noch manches hier fehlen. 22) gelt!
als einleitung oder verstärkung einer behauptung oder frage, wie es noch jetzt im gange ist. 2@aa)
mit indicativ doch auch schon im 15. 16.
jh. (
s. u. 1,
a conj.),
aber auch noch mit anderer kraft als heute, z. b. als eine art triumphierender ruf (
vergl. 1,
e): gelt min gsell, wir hant die sach gewunnen als ich zum ersten jach? Mones
schausp. d. mitt. 2, 407; der lew liesz sich nit schrecken, er nam die weingart ein ... gelt er vertrib ins lachen, lert sie demtig sein. Soltau 306, Lil. 3, 450
b,
wo vertrib
auch noch conj. sein kann (
doch vergl. schnid
für schneit
s. 303,
str. 22, 2); ich armes fürstlein war zu haus ... untrew leut hetten mich umbgeben, gelt dis jar hat viel schelk gemacht! Liliencron 4, 448
a,
hat mich viel untreue diener kennen gelehrt, das gelt
ist fast wie das heutige ja! doch mit einem gewissen bittern triumph gesprochen; auch verdoppelt: gelt gelt! sie ziehen dir die narrenkappen ab, und gerben dir darfür das leder blosz! Rompler 90.
das klingt wie ein nachklang des u. 1,
f vermuteten gebrauchs im kampfleben, da auch eine herausforderung gewöhnlich mit dem tone des vorgreifenden triumphes gesprochen wird. ähnlich noch später: ich frage, welches ist besser? alle welt meinet, ich bin reich, da ich doch ein armer schweisz in der haut bin, oder ich werde vor einen bettler gehalten, da ich den beutel .. wohl gespickt habe? gelt! ich will die leute nach ihrem gefallen reden und denken lassen, gnug dasz ich vergnügt (
zufrieden) bin. Chr. Weise
kl. l. 279 (
c. 18),
es ist wie ein schnippchen, das er den leuten schlägt mit heimlichem triumph (
es ist ein selbstgespräch).
auch als bestätigung einer andern behauptung, z. b. nürnbergisch: gelt! ja wuhl! dau hobn s'röcht! Grübel 1, 53
Fromm., wie ein einstimmender triumphruf (
es wird über eine nachbarin scharfes gericht gehalten),
gewiss aus älterer zeit. 2@bb)
als begleitung einer behauptung, für die man keinen widerspruch zu fürchten hat oder auch die zustimmung des andern damit herausfordert, oft mit einer gewissen freudigkeit gesprochen, in der auch noch triumph anklingt: wann die münch und nunnen kommen ungebeten und früntschaft suochen .. wilt du si erkennen, so gib inen nüt! gelt die brderlich lieb hört uf. Schade
sat. u. p. 3, 21, 15 (
vgl. s. 234),
ich wette, ich weisz sicher; wölte gott das es darzu käm .. wär nun (
nur) by gots lyden schwr, das mans all an branger fr .. gelt man lerte (
lernte) denn gots lyden prysen. Utz Eckstein
reichstag, klost. 8, 886; kriechen! gelt es seind so kleine pfläumlein?
Simpl. 1671
s. 30 (1, 31
Kz. mit komma nach gelt); gelt Simplici, sagte Olivier, hier ist es besser, als vor Breysach in den laufgräben?
s. 444 (1, 416
Kz.); allhier wird mancher medicus lachen (
über diese cur) .. und ich frage den klügsten unter allen ... was hätte er wohl in dergleichen casu verordnen wollen? gelt er weisz nichts? Weise
erzn. 236 (
c. 23); gelt, wenn sie sich des bettelments nicht schämen müsten, sie würden es nicht thun. 318 (
c. 32); gelt! ihr wollet die köpfe schütteln.
kl. leute 338 (
c. 62),
zugleich noch wie herausfordernd; gelt, unsere sache steht wol.
causenm. 134,
zugleich noch wie triumph; herr magister! gelt das klingt .. Günther 852,
als eingang eines gedichts auf eine magisterpromotion; in einem lob des knastertobacks, anrede an die pfeife: andre mögen sitzen und die lippen spitzen, bisz ihr mägdgen will! gelt, du hältst mir immer still .. 918,
auch das noch mit einer freudigkeit, die unser heutiges gebildetes nicht wahr?
nicht erreicht. noch Rädlein
und Ludwig
führen es ohne weiteres aus dem gebildeten sprachvorrat an, der erstere auch als scherzrede: »gelt (
aequivoce pro geld) ich habe euch lieb,
hé bien, n'est ce pas que je vous aime (
non c'est vôtre argent que j'aime)« 350
b,
wie schon bei Stieler 680
und noch bei Schmeller 2, 44
aus Baiern gelt, ich hab dich lieb!?
zärtlichkeitsergieszung die man ehhälften, die nach geld geheiratet haben, ironisch in den mund legt, und schweiz.: er (
Uli als freier) sagt auch: geld, du bist mir lieb, und dann soll eine verstehen: gäll, du bist mir lieb! Gotthelf 2, 346,
Uli der knecht cap. 24 (
zu gäll
s. 3,
c). 2@cc)
nachher ward es aber für niedrig erklärt, schon z. b. bei Frisch 1, 339
a (1741) 'gelt!
ists nicht wahr? ist vulgar und nur in einigen gegenden gebräuchlich' ('
in den gemeinen sprecharten' Adelung),
daher bei schriftstellern fast nur wo sie volksmäszige kraft suchen, doch einzeln noch bis in neueste zeit: wie schwänkt sich Cunz, der ackerknecht, mit seiner braunen Adelheide! gelt, schätzle, gelt! so tanzt sichs recht, und das heiszt mehr als kirmesfreude. Hagedorn 3, 122; ihr brüder auf! wir sterben fürs vaterland: doch gelt! wir wollen unser leben dem feinde nicht zu wohlfeil geben! Klamer Schmidt
kom. dicht. 191; doch bin ich nur ein jude.gelt, das willst du sagen? Lessing 2, 193 (
Nathan I, 1); das heimchen zirpte kläglich, das lange nicht gezirpt. gelt, sagten alle bauern, gelt, unser pfarrer stirbt! Hölty 14 (
Töffel u. Käthe); sie werden, herzchen, gelt? wol noch ein wenig frieren? geruhn sie zu spazieren in dieses lustgezelt. Bürger 23
b (
hist. v. d. Europa); gelt, gnädiger herr, sagte Pedrillo, ich seh es ihnen an, sie wundern sich, wie ich zu dieser pastete gekommen bin? Wieland 11, 211 (
Sylvio v. Ros. I, 3, 6); du bist verliebt, schätzchen, gelt? 232 (I, 3, 7); gelt, gnädige frau? sagte die andre. 312 (I, 4, 2); gelt! da ist doch reiner satz! flieszende melodie. 19, 241; gelt? sie glauben den herrn hauptmann von A. geschlagen zu haben? Möser 9, 132; gelt? mein guter herr Berthold, ich habe sie einmal rechtschaffen angeführt. 9, 134; nein, er ist nicht todt! nein! nein! nein! gelt, mein Abel? gelt, bist nicht so gestorben, willst nicht so verlassen deine Tirza? Fr. Müller 1, 101;
Cain. kommt mir nicht! schuld seid ihr an allem. gelt, immer gekost und geleckt den knaben (
Abel), das habt ihr ... 1, 109,
hier als vorwurf, dem nicht widersprochen werden kann (
vergl. u. 3,
b im 16.
jh.); aber gelt! mit einem derben stosze hat man dir dein lügenmaul pitschirt. Schiller I, 193 (
Venuswagen); du lächelst? gelt? die schülerin ist weiser hier als ihre meisterin? 325 (
Semele 369);
Razmann. bringst ja rekruten mit einen ganzen trieb ...
Spiegelberg. gelt bruder? gelt? und das ganze kerl darzu! II, 78, 9. 85, 16,
räuber II, 3; diese narbe! he, wiszt ihr noch? .. ihr saszt mir im schoos .. dort in der runden stube, gelt vogel? das habt ihr freilich vergessen. 142, 22,
der alte Daniel das. IV, 3; ja gelt, gelt? das war noch eine zeit? 143, 18; gelt junger herr, das habt ihr rein ausgeschwizt? 144, 12; gelt! er hats schlau gemacht? III, 89, 12,
der mohr im Fiesco III, 4; gelt, wenn so ein musje von sich da und dort .. schon herum beholfen hat .. schmeckts meinem guten schlucker freilich, einmal auf süsz wasser zu graben. 357, 9,
Miller in cabale u. l. I, 1; ihr warft sie (
die armbrust) dem feind an den kopf ... weg war sie! gelt ich weisz? Göthe 8, 11. 42, 246,
Georg im Götz v. B.; Maria. gelt, das ist garstig, Karl? 8, 21. 42, 257; gelt! die (
span. besatzungen) lagen dir am schwersten auf? 8, 178,
Soest im Egmont I, 1;
Faust. schlange! schlange!
Mephist. (
für sich). gelt! dasz ich dich fange! 12, 174 (
Faust I, 2969); gelt! du wirst einmal auch ein braver bube. Pestalozzi
Lienh. u. G. 3, 80; gelt, ich machs grade wie dein liebchen, schreibe, kritzele, mach tintenkleckse und orthographiefehler .. Bettine
br. 1, 205; gelt, ich misbrauch deine geduld? 210; die bienen flogen nach den blumen, die ich hinters ohr gesteckt hatte, gelt, das war angenehm! 2, 185; gelt mehr läszt sich nicht erwarten. 303; gelt, du hattest keine angst? Arnim
schaub. 1, 320; und als er just in schatten die alte klingel stellt — es kommt ihm wohl zu statten, da rauscht es drauszen, gelt! Ann. v. Droste
ged. 242; so höre denn, mein gutes mädchen! das gold der fremden all und ihre schätze — gelt, lächelst? Grillparzer
das goldne vliesz 11; aber gäll, was das für es grobs volk ist auf dem lande. Gotthelf 10, 88; ja, gelt, Hannes, du wolltest mirs machen, wie da der nachbäuerin? Felder
Nümmamüllers 67,
d. h. mich foppen. auch nachgebracht, z. b. oberlaus.: er ist gelehrt, gelt? Anton 8, 11,
vergl. aus dem 17.
jh. u. 1,
g. 2@dd)
der heutige gebrauch des wortes im leben umfaszt noch den gröszern theil von Deutschland, ausgenommen sind nur das nd. gebiet, wie es scheint von jeher (
sodasz die norddeutschen schriftsteller, wie Hagedorn, Hölty, Bürger, Möser
es mit dem hd. müssen aufgenommen haben),
und vom mitteld. gebiete Sachsen, wo es z. b. in Leipziger, Chemnitzer, Dresdner gegend, auch bei den bauern, völlig unbekannt oder erloschen ist. aber im obern Erzgebirge und im Voigtlande gilt es noch, auch in der Lausitz, wie in Schlesien, dann in Österreich, Baiern, Franken, Schwaben, in der Schweiz, im Elsasz Fromm. 2, 563. 5, 117,
auf der Eifel Schmitz 225
a,
an der Mosel, in Luxemburg (
s. 3,
a),
am Mittelrhein, in Hessen, Thüringen, auch noch in der vollen form gelte,
neben gelt,
so erzgeb., thür., hess. Vilmar 123 (
theilweis auch in den nd. bezirken),
henneb. Reinwald 1, 43 ('
bist du nicht auch meiner meinung?'), Fromm. 7, 274,
im Egerlande 6, 172,
appenz. Tobler 218
a,
obschon das gelte
da und anderwärts wol auch gelt du, geltu
enthalten kann (
s. 3,
a).
gewöhnlich doch bequem gemacht zu gelle,
wie gelt
auch zu gell,
welche angleichung selbst in der Schweiz platz gegriffen hat, s. u. 3,
c. 33)
dazu endlich eine misverständliche weiterbildung. 3@aa)
man faszte gelt
als anredeform, ja als imperativ, mit vergessen des conjunctivs darin, wahrscheinlich seitdem der conj. im begleitenden fragsatze eingieng (
s. 1,
a).
daher verstärkt gelt du? z. b. thür., nürnb. Fromm. 2, 83,
luxemb. gel-du?
n'est-ce pas? Gangler 171,
schweiz. gel-du, gelt du Tobler 218
a,
schon in der angeführten stelle des Simplicissimus, wo Simplex des einsidels frage bist du nie in die kirchen gangen?
nicht versteht: haha, kriechen! gelt es seynd so kleine pfläumlein? gelt du?
Simpl. 1671
s. 30;
und bei der bitte um brot im vaterunser, das ihn der einsidel lehrt: gelt du, auch käs darzu?
das. (1, 32
Kz.).
ebenso gelt ihr? lux. gel-dir Gangler 171,
schweiz. geltet (gelet) ehr Tobler 218
a,
und spaszhaft genug nun auch gelten sie? Reinwald
henneb. id. 1, 44, Vilmar
hess. id. 123 (gellen sie?
in städten),
schweiz. Stalder 1, 416,
schles. gelden se, gellense Weinh. 26
b,
kärnt. geltense Lexer 112,
östr. Höfer 1, 283,
schwäb. Schmid 227 ('
eigentlich der imp. von gelten'),
in Coblenz Wegeler 18,
nass. geltese, gellese Kehrein 158,
bair., tirol. geltens,
daneben geltets Schöpf 185, gelts Schm. 2, 44 (
zu ês
ihr, eig. dual),
selbst für geltense
im Egerlande geltse
und getze Fromm. 6, 172,
in Posen gelts
neben geltens Bernd 73,
bair. auch mit der 3.
person gelt er, gelt sie (geler, gels). 3@bb)
der plur. geltet,
noch schles., östr., bair., schwäb., schweiz., nürnb. Fromm. 2, 83 (
auch gellet),
tritt schon im 16.
jh. auf: geltet aber, wie künt ir der leut spotten!
Katzip. L 7
b,
als unabweisbarer vorwurf, wie u. 2,
c noch im 18.
jh. bei Fr. Müller; geltet ihr Fronecken, welche nit gern spinnen, die geben gute wirtin (
wirtinnen)?
Garg. 95
b (167
Sch.); geltet das ränftlein brot im becher zeicht den schwebel an sich? 234
b (459); geltet ihr meszt den himel nicht mit lothen aus? 246
a (464),
wie schadenfroher triumph; gellet, was hani gseit! gottlob, do simmer am Häfnet. Hebel
alem. ged. 292; geltet, ihr lachet mich nicht aus. Auerbach
dorfg. (1846) 536; geltet vetter, wir besinnen uns nicht lang drauf? 553; gället, herr vicari? Gotthelf 10, 334.
ähnlich ist das he,
womit man eine frage einleitet, in Hessen und der Wetterau auch in pluralischer form het?
gebraucht, s. Weigand,
vergl. gr. δεῦτε als pl. zu δεῦρο,
her! 3@cc)
aber es ist endlich auch wirklich ein zeitwort daraus rückwärts entnommen worden, in der Schweiz, und zwar mit der angleichung des -lt,
die sonst md., nicht oberd. ist, hier aber auch schwäb., bair. gilt, eine wirkung des massenhaften gebrauchs: bei Stalder, 1, 416
neben der frage gältet, gället (geltet, gellet),
sing. gäll, gält
auch gällen
einstimmen, ja sagen, recht geben, z. b. er hed em gäng g'gället,
hat ihm immer beifall gegeben; so ein weib ist gewohnt, dasz ihm alles gället, dasz der mann selbst vortanzt nach seiner geige. J. Gotthelf 18, 74.