aufhören ,
attendere, obedire, cessare, desinere, nnl. ophooren,
nach deutschem einflusz auch schw. uphöra,
dän. ophöre.
das goth. ufhausjan
ὑπακούειν bleibt aus dem spiel. 11) aufhören,
attendere, aufhorchen ist wenig im gebrauch: ein andermal must du feiner aufhören; er hörte hoch auf, als ich das sagte; wie hörte er auf bei diesen worten!; hör auf!
ausculta! an einigen orten, wie horche!
ei was du sagst! 22)
für die desto gangbarere bedeutung des ablassens, endigens hat man eine andere wurzel gesucht als die von hören
audire; scheinbar zunächst läge das ahd. gihirman,
mhd. gehirmen,
mnl. gehermen
quiescere, subsistere. doch läszt sich hören
audire nicht aufgeben, obwol die erklärung schwierigkeiten mitführt. Wie der hörende anhört,
audit ad dominum, ihm angehört, (
lat. mit dem sinne des auges statt des ohres aufgefaszt, spectat ad dominum);
ebenso hört er auf,
attendit ad vocem, paret verbo, verrichtet das gebotene, unterläszt das verbotene, hör auf!
desine! Da nun hören
audire und hören (
gehorchen)
obtemperare zwei momente darbietet, die zusammenfallen können, mag es auch hören
audire und aufhören,
davon ablassen; dieser vorstellung zu hülfe kommt aber, dasz die mhd. sprache der partikel gar nicht einmal bedarf, sondern unser aufhören,
cessare durch das blosze hören
ausdrückt: der herzoge hieʒ dô hœren.
Servat. 2474; dâ mite was dâ gehœret.
Er. 7550; geswîgent unde hœrent noch.
Flore 2511; vater, hœre, es ist genuoc. Türh.
Wh. 109
b.
folglich musz der unterschied der bedeutungen nicht in der partikel auf
gelegen sein, sondern jedes der beiden wörter, hören
und aufhören
sowol audire als desinere ausdrücken können, jenachdem sie gehorsam oder unterlassung des verbots meinen. Auch die heutige schweizerische und bairische volkssprache gebrauchen noch hören
für aufhören: nu hör einist =
nun lasz ab, hör auf; er cha nit höre =
kann nicht ablassen, aufhören (Stald. 1, 54); hoir! =
lasz ab, hör auf (Schm. 2, 233).
dem haupteindruck nach stimmt das zu dem hören =
gehorchen anderer gegenden: das kind will gar nicht hören =
nicht gehorchen, denn wenn es gehorcht, läszt es vom verbotnen ab. Befremden kann also nicht, dasz hin und wieder schon im mhd. die partikel ûf
neben hœren,
ganz im heutigen sinne, erscheint: hôr ûf, hôr ûf unde erwint!
pass. 188, 42; nu heiʒ den Riuʒen ûf hœren, ir habet gnuoc gestriten!
Ortnit herausg. von Ettm. s. 68;
die erste stelle läszt sich übersetzen, wie man will, audi, audi atque cessa oder desine, desine atque cessa, in dem erwinden
wird das aufhören
vollends deutlich; die andere, jube, Russus cesset (
oder obtemperet),
affatim pugnastis, und in der aus Türh.
Wh. angezognen stelle lautet es gerade so es ist genuoc,
durch welche genuoc
die nothwendigkeit des ablassens bedingt erscheint. Wie man nun die partikel selbst fasse, als adv. sursum, oder vielleicht noch als praeposition, mit weggefallnem subst. das wort;
im verlauf der zeit setzte sich, bei dem häufigen gebrauch des ausdrucks, die bedeutung cessare, desinere fest, ohne dasz ein vernommnes gebot oder verbot vorauszugehn brauchte, ungefähr wie uns heute angehörig
und angehören
verpflichtet und verbunden sein, ganz ohne die sinnliche vorstellung von hören,
bezeichnen. Ja frühe schon, nach ausweis von Er. 7550,
musz dies hören
und aufhören
für unterlassungen gegolten haben, denen gar kein verbot vorausgieng: an dem elfenbein stand eingegraben, wie der krieg begann, Troja eingenommen und zerstört wurde, weiter nichts =
damit war da aufgehört; oder will man deuten: da war kein raum mehr, und geboten aufzuhören? heute aber lassen wir auch ganz unwillkürliche thätigkeiten aufhören
und zu ende gehn: das wasser hört auf zu rinnen; der puls hat aufgehört,
schlägt nicht mehr; das glockengeläute hört auf,
verstummt; das schauspiel hörte spät auf; es hört auf zu regnen,
der regen läszt ab; lauter fälle, in welchen die eintretende intermission nicht mehr aus einem gehorchen verstanden werden kann, wie bei dem kind, das zu weinen,
dem krieger, der zu kämpfen aufhört.
dennoch musz das aufhören
zweiter potenz, das blosze zu ende gehn nachgebildet sein dem aufhören
erster potenz, dem gehorchen und folge leisten, denn wie wollte man es sonst begreifen? Belege für dieses nhd. aufhören
ergeben sich bei Luther
allenthalben: solange die erden stehet, sol nicht aufhören samen und ernd, frost und hitz, sommer und winter, tag und nacht.
1 Mos. 8, 22 (
wo nnl. ophouden,
nicht ophooren); also zerstrewet sie der herr in alle lender, das sie musten aufhören (
nnl. ophouden) die stat zu bawen. 11, 8; und er höret auf (
nnl. hielt op) mit im zu reden. 17, 22; und höret auf (
nnl. hielt op) kinder zu geberen. 29, 35; wil ich meine hende ausbreiten, so wird der donner aufhören (
nnl. aflaten).
2 Mos. 9, 29; hore auf von mir (
vulg. parce mihi,
nnl. hout op van mij).
Hiob 7, 16; und als er hatte aufgehöret (
nnl. als hij afliet) zu reden.
Luc. 5, 4. Luther
fügte aber den inf. mit der praep. zu
dabei, andere schriftsteller des 16
jh. den bloszen inf. ohne zu: aufhören weinen, leid tragen.
elugere. Maaler 34
a; nit aufhören arbeiten,
non cessare in opere; aufhören hoffieren.
sch. u. e. bl. 204; das möhr (
meer) hört nit uf wüten. 288; so stirbt er, so er nicht aufhört baden. Thurneisser
von wassern 162.
vielleicht entsprang dieser inf. aus dem gen. des gerundiums, denn man findet auch: der tod macht sterbens hören auf. Schwarzenberg 151
b; hort auf fragens, und gebt mir gelt.
fastn. sp 561, 14; wölt gott, das er nimer aufhöret des regens (
pluendi).
Boccaz 109; er zuohand seins klopfen (= klopfens,
pulsandi) aufhort. 126;
und dazu stimmt der mhd. gen. er hieʒ hôren der marter (
cessare martyrium); wil si des niht hôren (
davon nicht ablassen). Ben. 713
a.
Hier noch einige beispiele des nhd. aufhörens: demselben (ammeister) klopft man, wan er anfangen soll, es wer auch gut, dasz man im klopft, wan er aufhören solt.
Garg. 241
a; hör uf, du hast wol gedienet (
es ist genug damit).
weisth. 3, 513; hören sie nur auf damit, ich mag sie nicht. Lessing 1, 299; hören sie auf graf! Schiller 170
b; nun hört alles auf,
nun ist alles vorbei.