Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Anstalt f.
Anstalt f.
Anstalt f. ‘bestimmten öffentlichen Zwecken dienende Einrichtung’. Das seit mhd. Zeit belegte Wort (mhd. anstalt) folgt als Verbalabstraktum zu anstellen (s. stellen) den unterschiedlichen Bedeutungen des Verbs. Vorherrschend wird die der verbalen Verwendung ‘anordnen, einrichten’ entsprechende Bedeutung ‘Anordnung, Unternehmung, Bemühung’, speziell ‘Vorbereitung, Vorkehrung’, spätestens im 17. Jh., d. h. zu der Zeit, da Anstalt sehr häufig gebraucht wird. Die genannten Bedeutungen liegen auch der bis heute üblichen Wendung Anstalt(en) machen ‘an etw. gehen, etw. ins Werk setzen, Vorkehrungen treffen’ (15. Jh.) zugrunde. Die Übertragung des Wortes Anstalt auf institutionalisierte, räumlich und rechtlich faßbare Einrichtungen erfolgt in der 2. Hälfte des 18. Jhs. Sie schlägt sich in vielen Zusammensetzungen für Einrichtungen des öffentlichen und gewerblichen Lebens nieder (Verlags-, Heil- und Pflege-, Bade-, Strafanstalt). – veranstalten Vb. ‘stattfinden lassen, organisieren, durchführen’ (1. Hälfte 18. Jh.) ersetzt älteres anstellen ‘organisieren’ (ein Fest anstellen).