DWB
abgewähren , concedere, im bergwerk so viel als abschreiben, gegensatz von DWB zugewähren , zuschreiben.
DWB
ange·waehren
angewähren , etwas anbringen, an den mann bringen, an die gewähr, die gewer eines andern bringen: soll ein ergetzlich kusz sein besser angew…
DWB2
DWB2 ANWÄHREN vb. DWB2 auch anwe(h)ren. wohl zu währen ‘ erfüllen bezahlen, leisten, gewähren, sicherstellen, bürgen ’ (vgl. währen II u. II…
DWB
aus·waehren
auswähren , perdurare, aushalten: mein lebenslauf ist wie ein mittagstraum, wie hoft er dann, den deinen auszuwähren. Haller 157 .
DWB
bewähren , probare, explorare, wahr machen, darthun, prüfen, ahd. piwâran, mhd. bewæren, Luther schreibt beweren, Maaler bewären. mhd. vil w…
DWB2
darge·waehren
dargewähren vb. : 1684 Kuhlmann kühlpsalter 1,45.
DWB
durch·waehren
durchwähren , ausdauern, durchwären perdurare Maaler 95 c .
DWB
ein·waehren
einwähren , auctoritate publica inducere in fundum, in weren, ins gut ein währen. Haltaus 308 .
DWB
ent·waehren
entwähren , irritum facere, nicht leisten, gegensatz von DWB währen , ratum habere, praestare; mhd. lauten beide verba wërn und entwërn, ahd…
DWB
erwähren , durare, lange währen, aushalten, wie erdauern ( sp. 746): mhd. hie ergie sô manec grimmer slac, daʒ die wërlt wol wundern mac von…
DWB
fort·gewaehren
fortgewähren , porro concedere, dare: man liesz eben von beiden seiten alles so fortgewähren. Göthe 17, 326 .
DWB
fort·waehren
fortwähren , longius durare: fortwährende theuerung, fortwährender schutz.
DWB
fuer·waehren
fürwähren , 1 1) fortwähren. bey annoch fortwährender minderjährigkeit. Mainzer landrecht 1755 V §. 13. 2 2) überdauern. mhd. ëʒn wart nie h…
DWB
gewähren , verb. , verschiedene stämme, von denen einige für die neuhochdeutsche periode kaum noch in betracht kommen, haben sich in dem ver…
ElsWB
gewaehren·gewaehren
wä h re n , ge wä h re n I [wárə fast allg.; wǽrə u. kəwǽrə Str. Wh. ; kəwérə u. kəwárə jüd. Hf. ] währen, dauern, bleiben, bestehen. Das wä…
DWB
nach·waehren
nachwähren , verb. nachwährend dauern: das leuchten wurde zu einem hellen glanze, der einige zeit nachwährte. Arnim Isab. 160 .
DWB
ueber·waehren
überwähren , v. , untrennb. verbindung. I. zu mhd wæren, wahr machen ( s. o. gewähren II, th. 4, sp. 4820 f. ), auf die ältere rechtsspr. be…
DWB
ver·waehren
verwähren , v. , mhd. verwërn Lexer 3, 303 . in älterer zeit vereinzelt wie gewähren: in daz für ledig aigen nach landes recht verwern (1386…
GWB
voraus·bewaehren
vorausbewähren [bisher nicht publizierter Wortartikel]
DWB
vor·waehren
vorwähren , verb. , dauern, noch dauern, vgl. DWB fürwähren teil 4, 1, 1, sp. 929: bei noch vorwährendem Türkenkrieg Leibniz dt. schr. (1838…
DWB
zug·e·waehren
zugewähren , v. , ein bergwerkeigenthum, einen kux beim übergang auf einen neuen besitzer auf dessen namen im bergwerkhypothekenbuch eintrag…
DWB
zurueck·gewaehren
-gewähren , v. , rechts- und geschäftswort: mit der verpflichtung, es ( das inventar ) bei beendigung des nieszbrauchs zum schätzungswerthe …