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Gewähr

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Gewähr

Bd. 2, Sp. 648
Die Gewähr, plur. die -en. 1. Bewährung, Versicherung, vornehmlich in folgenden Fällen. 1) Bescheinigung der Wahrheit einer Sache, ein Zeugniß. In diesem Verstande kommt es nur noch im Bergbaue vor, wo die Gewähr ein schriftliches Zeugniß ist, welches ein Gewerke von dem Gegenschreiber über seine Antheile erhält; der Gewährschein. S. auch Abgewähren und Zugewähren. In der Preuß. Kammer-Ordnung von 1648 bey dem Frisch ist der Gewährzettul ein Zettel, in welchem der Küchenmeister dem Fischmeister die an den Hof gelieferten Fische bescheiniget. 2) Sicherheit in Ansehung der Wahrheit einer versicherten oder erzählten Sache, Vertretung des andern im Falle der bestrittenen Wahrheit einer Sache. Wer leistet mir die Gewähr für das, was du mir sagst? Sie können es sicher wieder erzählen, ich leiste ihnen die Gewähr dafür. Wahrheit, Zeuginn meiner Triebe, Leiste selber die Gewähr, Haged. S. Gewährmann. 3) In den Rechten, die Gewähr angeloben oder leisten, angeloben oder sich verbindlich machen, daß man seine Klage fortsetzen wolle, für die Fortsetzung der Klage die nöthige Sicherheit stellen; im mittlern Latein. Guaranda. 4) Sicherheit in Ansehung des ruhigen Besitzes einer verkauften oder einem andern übertragenen Sache; Evictio, Warandia, Guarandia, Franz. Guarantie, Angels. Waere, Ware, Engl. Warrant, Gewährschaft, Währschaft, Währ; daher der Verkäufer, der diese Gewähr zu leisten verbunden ist, ehedem auch der Gewährer, Nieders. Wahren, Wahrent, genannt wurde. Dem Verkäufer die Gewähr leisten, diese Sicherheit so wohl angeloben, als auch im nöthigen Falle wirklich verschaffen. Die Gewähr eines Gutes übernehmen. 2. Der Besitz einer Sache, so wohl der ruhige, ungestörte Besitz, als auch ein jeder Besitz überhaupt, Nieders. Were, Ware, in welcher Bedeutung es doch größten Theils veraltet ist. In[] der Verbindung der Könige Ludwigs und Lothars von 840 kommt Geuueri schon von der Investitur, der Übertragung des Besitzes vor. Ich wil die vil guoten vlehen Vmb ein ding das ich doch han In gewalt und in gewer, Burkh. von Hohenfels. In dem Schwabensp. handelt das ganze 214 Kap von der Geuuer, von dem Besitze. Etwas in seine Gewähr nehmen, in seine Verwahrung, kommt noch in der gerichtlichen Schreibart vor. Etwas in seiner Gewähr haben, in seiner Gewalt, im Besitze. Den Käufer in die Gewähr des erkauften Gutes setzen. Daher heißt in den Rechten auch jemanden entwähren, ihn durch richterliche Gewalt aus dem Besitze einer Sache setzen. und die Entwährschaft, diese Handlung selbst. Anm. In der ganzen ersten Bedeutung scheinet dieses Wort unmittelbar von wahr, verus, abzustammen, weil dessen Hauptbegriff in einer feyerlichen Versicherung oder Bewährung bestehet. Ottfried gebraucht giuuaro sehr oft für wahr, gewiß, und in dem alten Bremischen Stadtrechte ist waren nicht nur die Gewähr leisten, sondern auch schwören; woraus zugleich die Abstammung des Wortes schwören erhellet. So fern es aber den Besitz bedeutet, gehöret es zunächst zu bewahren und verwahren und mit denselben zu dem Zeitworte wahren, sehen.
3048 Zeichen · 41 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gewähr

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Die Gewähr , plur. die -en. 1. Bewährung, Versicherung, vornehmlich in folgenden Fällen. 1) Bescheinigung der Wahrheit e…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gewähr

    Goethe-Wörterbuch

    Gewähr Sicherheit, Garantie; ‘(jdm, auch: für etw) G. leisten, sein’, im jur Sinne: ‘G. fordern’ Machte er aufmerksam, w…

  3. Spezial
    Gewähr

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|währ f. (-) 1 (Garantie) garanzia (-ies) f. 2 (Sicherheit) segurëza (-zes) f. 3 (Bürgschaft) segurté (-s) f. ▬ Gewähr…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gewaehr

73 Bildungen · 70 Erstglied · 0 Zweitglied · 3 Ableitungen

Ableitung von gewaehr

ge- + waehr

gewaehr leitet sich vom Lemma waehr ab mit Präfix ge-.

gewaehr‑ als Erstglied (30 von 70)

gewährartikel

DWB

gewaehr·artikel

gewährartikel , m. , in den österr. weisthümern mehrfach belegt: aber nach verscheinung aines jars sein die pürgen kain ainiche red und antw…

gewährbar

DWB

gewaehr·bar

gewährbar , adject. , vgl. Campe 2, 356 : ew wohlgeboren werden mir davon so viel gewähren, als den umständen nach gewährbar ist. Lichtenber…

gewährbrief

DWB

gewaehr·brief

gewährbrief , m. , urkunde, wie sie im späteren kanzleiverkehr an die stelle älterer formen der besitzeinweisung trat. das wort ist aus umsc…

gewährbürge

DWB

gewaehr·buerge

gewährbürge , m. , neuere form für das ältere burigo thero geweri ( s. o. ) gewerebürge; gewehrbürge, fidejussor pro evictione praestanda da…

gewährde

DWB

gewährde , gewerde fem., nebenform zu gewähr. vgl. gewerida oben sp. 4784. der letzte beleg stammt aus dem 14. jahrh.: er hat uns die herres…

gewähren

DWB

gewähren III vestire. gegensatz entwähren ( aus dem besitz setzen ) vgl. theil 3, 644. 1 1) aus Otfrid ist noch die sinnliche grundbedeutung…

gewährengewähren

ElsWB

gewaehren·gewaehren

wä h re n , ge wä h re n I [wárə fast allg.; wǽrə u. kəwǽrə Str. Wh. ; kəwérə u. kəwárə jüd. Hf. ] währen, dauern, bleiben, bestehen. Das wä…

gewährer

DWB

gewährer , m. , jüngere und seltenere nebenform zu gewähre vgl. sp. 4808. vgl. gewährsmann . in einzelnen verwendungen führt unsere form als…

gewährerin

DWB

gewaehr·erin

gewährerin , f. , movierte form zum masc. des nomen agentis, sie ist in den beiden bedeutungen belegt, die oben ( sp. 4855. 4856) an diesem …

gewährersitzung

DWB

gewaehrer·sitzung

gewährersitzung , f. : wenn das eigenthum einer fremden sache, oder eine besondere gerechtsame hierauf mittels der zeit erlangt wird, so hei…

gewährfreiheit

DWB

gewaehr·freiheit

gewährfreiheit , f. : die gewährleistung fällt .. wenn der verkäufer sich gewährfreiheit urkundlich bedungen hat. badisches gesetz april 185…

gewährfrist

DWB

gewaehr·frist

gewährfrist , f. : gewährfrist .. der zeitraum, während dessen der erwerber der sache berechtigt ist, die gewährklage gegen den veräuszerer …

gewährgebühr

DWB

gewaehr·gebuehr

gewährgebühr , f. der erste compositionstheil knüpft im gegensatz zu den eben besprochenen zusammensetzungen an gewähr I ( vestitura ) an un…

gewährgeld

DWB

gewaehr·geld

gewährgeld , n. , ältere form mit der allgemeineren bedeutung, die für gewährgebühr belegt ist: erst gewhergeld, helffgeld, eidtgeld .. gebu…

gewährgericht

DWB

gewaehr·gericht

gewährgericht , n. , jüngere bezeichnung für die amtsstelle die die auf sp. 4797. 4798 dargestellten functionen ausübt; vgl. auch gewährung …

gewährgroschen

DWB

gewaehr·groschen

gewährgroschen , m. , vgl. gewährgebühr . wenn einer ( in bergwerken ) dem andern gewisse bergtheile überläszt und darauf den gewährgroschen…

gewährhaber

DWB

gewaehr·haber

gewährhaber , m. , zusammensetzung mit gewähr I in der bedeutung von besitz, gewalt vgl. gewalthaber : gewahrhaber, le depositaire, verwahre…

gewährhaus

DWB

gewaehr·haus

gewährhaus , n. , mundartliche benennung bei der entweder ebenso wie in gewährhaber die parallele von gewähr mit gewalt zu grunde liegt, ode…

gewährig

DWB

gewährig , gewarig , adj. , eine erst in der neuhochdeutschen periode belegte ableitung, die auf drei verschiedene stämme zurückweist: auf g…

gewährigen

DWB

gewaehr·igen

gewährigen , verbum , ableitung zu gewährig im sinne von verus: gewärigen, bestäten, ratum facere, confirmare, vulgo ratificare. Henisch 159…

gewährkusz

DWB

gewährkusz , m. : die söhne waren uneinig; sie gaben sich aber den gewährkusz, und als der vater gestorben war, wollte keiner der söhne die …

gewährleisten

DWB

gewaehr·leisten

gewährleisten , verbum , neuere, in der composition erstarrte form der wortverbindung die gewähr leisten, die noch bei Lessing lockeres gefü…

gewährleister

DWB

gewaehr·leister

gewährleister , m. , substantivbildung aus dem vorigen im sinne eines nomen agentis: Julius, welcher ihre dienste auf eine wichtigere gelege…

gewährleistung

DWB

gewaehr·leistung

gewährleistung , f. , substantivbildung im sinne eines nomens actionis. in ihr findet sowohl die engere verbindung gewährleisten als auch di…

gewährlich

DWB

gewaehr·lich

gewährlich , adjectiv und adverb. auch hier sind mehrere ableitungen und bildungen aus einander zu halten. die hauptmasse der belege führt a…

Ableitungen von gewaehr (3 von 3)

gewähre

DWB

gewähre , m., nomen agentis zum vorhergehenden fem. vgl. gewährer ( s. d. ), gewährsman ( s. d. ). die ersten verwendungen gehören der mitte…

ungewähr

DWB

ungewähr , f. : so aber der verkauffer an freien gütern mehr hat und es kompt die ungewehr, so mag er sich darauff führen desz dritten theil…

ungewährlich

DWB

ungewährlich , adj. adv. , gth. v. gewährlich. mhd. ungewerlich, -wërlich, -wärlich, -warlich, -werlîche, -wërlîche Lexer 2, 1886 f. vgl. un…