Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewährleistung f.
gewährleistung , f. , substantivbildung im sinne eines nomens actionis. in ihr findet sowohl die engere verbindung gewährleisten als auch die lockere fügung die gewähr leisten ( s. o. ) entsprechung. die anlehnung an die letztere wird verbürgt durch belege wie: auch die leistung der gewähr gehört zur erfüllung eines vertrags. preuszisches landrecht 1. theil 5. titel § 317; ebenso durch die form gewährsleistung, die im preuszischen landrecht für die älteren fassungen vorherrscht, während sie in späteren ergänzungen durch gewährleistung verdrängt wird. auch in bezug auf den bedeutungsgehalt mach…