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Gewährleistung

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Gewährleistung

Bd. 7, Sp. 775
Gewährleistung ist Haftung für den Eintritt eines bestimmten Ereignisses, für die Dauer eines bestimmten Zustandes oder für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften eines Gegenstandes. Im bürgerlichen Recht kommt G. besonders vor bei Veräußerungen gegen Entgelt (s. Entgeltliche Verträge), vorzüglich beim Kauf (s. Entwährung), in bezug auf Eigentum und ungestörten Besitz sowie in bezug auf Mängel des käuflich gelieferten Gegenstandes, z. B. Viehmängel. Eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausganges eines Rechtsstreits einen Anspruch auf G. oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder den Anspruch eines Tritten besorgt, kann laut § 72ff. der Reichs-Zivilprozeßordnung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten gerichtlich den Streit verkündigen. Der Dritte ist zu einer weitern Streitverkündigung berechtigt; tritt er dem Rechtsstreit bei, so bestimmt sich sein Verhältnis zu den Parteien nach den Grundsätzen über die Nebenintervention (s. d.). – G. beim Viehhandel s. Gerichtliche Tiermedizin.
1071 Zeichen · 16 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gewährleistung

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Die Gewährleistung , plur. die -en, welches aus der R. A. die Gewähr leisten zusammen gezogen ist, die Leistung der erfo…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gewährleistung

    Goethe-Wörterbuch

    Gewährleistung zur G., daß sie [ die Früchte zweckmäßiger Verwendung von Fonds ] nicht ausbleiben würden 48,18,21 Preise…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gewährleistung

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Gewährleistung ist Haftung für den Eintritt eines bestimmten Ereignisses, für die Dauer eines bestimmten Zustandes oder …

  4. Spezial
    Gewährleistung

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|währ|leis|tung f. (-,-en) garanzia (-ies) f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gewaehrleistung

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von gewaehrleistung 2 Analysen

ge- + waehrleistung

gewaehrleistung leitet sich vom Lemma waehrleistung ab mit Präfix ge-.

Alternativen: gewaehrleisten+-ung

Zerlegung von gewaehrleistung 3 Komponenten

gewaehr+(leis+tung)

gewaehrleistung setzt sich aus 3 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

gewaehrleistung‑ als Erstglied (1 von 1)