Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
bündig
bündig , firmus, accuratus. 1 1) von genau gefügten und verbundnen zimmerbalken. 2 2) häufig abstract, von sich bindenden, fügenden bestimmungen und schlüssen, treffend, bindend, verbindlich: wie wol nu gottes gebot den ehestand belangend viel vom klosterleben ledig macht, so zeigen doch die unsern andern mehr ursach an, derhalben diese vota nicht tüchtig und bündig sind. Augsb. conf. bei Luther 6, 373 b ; es doch nicht minder kraftig und bündig hierin ( in dem artikelbrief ) begriffen. Kirchhof disc. mil. 67 ; und gleichwie unsere römische kirch die schriften der aposteln für kräftig und bünd…