Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Wappen n.
Wappen n.
Wappen n. ‘schildförmiges Zeichen einer Familie, einer Person, einer Gruppe’. Mhd. wāpen ‘Waffe’, seit Ende des 12. Jhs. auch ‘Zeichen auf der Waffe (auf Schild, Rüstung, Fahne), Wappen’ ist mit unverschobenem p (gegenüber mhd. wāfen n., s. Waffe) eine Entlehnung in der Blütezeit der ritterlichen Kultur von mnl. wāpen ‘Waffe, Schildzeichen’. Danach stehen bis ins 16. Jh. Wappen und Waffen n. im Sinne von ‘Kampfgerät’ und ‘Waffen-, Schildzeichen’ bedeutungsgleich nebeneinander. Eine Trennung in Wappen ‘Schildzeichen’ und Waffen n. (später Waffe f.) ‘Kampfgerät’ setzt im 16. Jh. ein. Wappen ist danach das auf Schild, Rüstung, Helm, Speerfahne und Pferdedecke des Ritters angebrachte Erkennungszeichen, da das Gesicht vom Helmvisier verdeckt wird. Dabei entwickelt sich das Wappen zum ‘erblichen Familien- oder Geschlechtskennzeichen’, das seit dem 14. Jh. als Herkunfts- und Zugehörigkeitszeichen auch Bauern, Bürger und Städte führen. – wappnen Vb. reflexiv ‘sich auf etw. vorbereiten, sich stark machen’, auch (in neuerer Sprache nur noch historisierend in der Dichtung, sonst waffnen, s. d.) ‘mit Waffen versehen, (sich) rüsten’, mhd. wāpenen ‘rüsten, bewaffnen’.