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Wappen

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Meyers
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20 in 17 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Wappen

Bd. 20, Sp. 369
Wappen (franz. Armes, engl. Arms, ital. Arme; hierzu Tafel »Wappen I-IV« mit Text beilage: »Wappen und Landesfarben sämtlicher Länder«), ursprünglich die ganze Rüstung, an der man im Heer einen Gewaffneten vom andern unterschied. Seit dem Ende des 12. Jahrh. die Bezeichnung für Schild- und Helmzeichen, also für Waffenauszeichnungen, die im Felde von den Heerführern wie von den einzelnen Rittern zur Unterscheidung voneinander und zur Erkennung getragen wurden. Anfangs diente neben dem Schild auch die Fahne als Träger des Abzeichens, weshalb die Fahne selbst »Zeichen« genannt wird. Der Schild als Träger des Wappens tritt im letzten Viertel des 12. Jahrh. in den Vordergrund. Nur die Herren mit ritterlichem Gefolge hatten ursprünglich ein eignes W. (in den Liedern jener Zeit »Sonderwappen« genannt), während die Ritter des letzten Heerschildes einen uniformen, mit dem W. ihres Herrn gekennzeichneten Schild führten und darum Einschildritter genannt wurden. Erst gegen das Ende des 13. Jahrh. kam es auf, daß sich diese Leute eigne W. erwählten. Die mit der Zeit erblich gewordenen W. nennt man Geschlechtswappen, die auf Besitztümer ritterbürtiger Familien übertragenen W. Herrschaftswappen, woraus sich später die Landeswappen entwickelten. Etwa eine Generation nach der Einbürgerung der Topfhelme (etwa 1230) trat ein selbständiges und erbliches Helmzeichen zu dem W. Um 1260 wurde es Sitte, die beiden Embleme zu einem Gesamtbild zu vereinigen, indem man dem gelehnten Schilde den Helm aufstülpte. Aber erst gegen den Schluß des 14. Jahrh. galten, wie noch heute, Schild und Helm (s. d.) als notwendige Bestandteile des Wappens. In der Folgezeit wurden die W. durch Hinzufügung der Thronzelte, Wappenmäntel (s. d.), Rangkronen (s. Krone), Wappensprüche oder Devisen (s. d.) erweitert und bereichert. Die Hinzufügung von Schildhaltern (s. d., wilden Männern, Löwen, Leoparden, Hirschen etc.) und Ordenszeichen wurde ebenfalls erst in späterer Zeit (seit dem 16. Jahrh.) gewöhnlich. Bald nach 1200 wurde es üblich, zwei und mehrere W. vereint zu führen. Bei der Vereinigung von zwei W. geschah dies dadurch, daß man jedes W. halbierte und je die Hälfte des einen Wappens mit der Hälfte des andern im Schilde zusammenfügte (sogen. monogrammatische Vereinigung). Auf diese Weise entstanden die seltsamsten Figurenverbindungen, z. B. ein Tier halb Löwe, halb Adler, desgleichen die zahlreichen halben Adler, die überall, wo sie heute noch vorkommen, auf eine Wappenvereinigung deuten. Eine andre Art der Vereinigung von zwei W. ist die Verschränkung im quadrierten Schild (écartelé), so daß jedes Bild zwei Felder, die einander schräg gegenüberliegen, einnimmt. Das älteste der auf solche Art quadrierten W. ist das spanische, das schon im 13. Jahrh. aus Kastilien und Leon geviert ist. Demnächst folgte König Johann von Böhmen, der 1323 Böhmen und Luxemburg quadriert führte; England quadrierte seinen Schild 1337 mit Frankreich. Diese Neuerung bürgerte sich ziemlich rasch ein, und in den nächsten Jahrhunderten herrschte bis zum kleinen Adel herab eine förmliche Sucht nach quadrierten W. Daraus entstanden die vielfeldigen W., die gleichsam eine heraldische Übersicht über den wirklichen und vermeintlichen Besitz eines großen Hauses sind. W., die den Anspruch oder die erbliche Berechtigung auf einen Besitz kennzeichnen sollen, nennt man Anspruchs- oder Erbschaftswappen. Man teilte den Schild in so viele Felder, als Einzelwappen unterzubringen waren; ungerade Zahlen wurden durch Einfügung von Mittelschildern u. dgl. ausgeglichen. Bei solchen komplizierten W. wurde von der Verschränkung abgesehen. Zur Unterscheid ung abgeteilter Linien oder zur Kennzeichnung jüngerer Geburt und unechter Abkunft dienen die sogen. Beizeichen (s. d.). Das Wesentliche jedes Wappens sind: das Bild und die Farben (Tinkturen, s. Heraldische Farben). Die Bilder sind teils dem Wappenwesen eigentümlich (s. Heroldsfiguren), teils gemeine (natürliche und künstliche). Von den Sinnbildern der Religion bis zu Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind alle erdenklichen Dinge im Wappenwesen vertreten (vgl. Gemeine Figuren). Die Vorstellungen, die den W. zugrunde liegen, sind allgemeiner Natur; eigentümlich ist dem Wappenwesen nur die Hieroglyphe, die ihre Eigenart durch die Notwendigkeit erhalten hat, in einem engen Raum eine weithin erkennbare Darstellung zu geben. Solche W., deren Bilder den Namen des Besitzers angeben, z. B. Fuchs, Wolf, oder ihn durch Verbindung von mehreren Gegenständen versinnlichen, wie z. B. ein Stern auf einem Felsen: Sternfels, eine Henne auf einem Berg: Henneberg, nennt man redende oder Namenwappen (s. d.). Gewöhnlich teilt man die W. in 1) Familien-o der Geschlechtswappen, 2) Gemeinschaftswappen (von Ländern, Städten, Bistümern, Stiftern, Zünften u. dgl.) und 3) Amtswappen, die mit gewissen Würden in Verbindung stehen, z. B. früher mit den Erbämtern des römischen Reiches. Nach der Art ihrer Entstehung kann man die W. auch in Urwappen, d. h. solche, die zur Zeit, als die W. aufkamen, entstanden und von da ab weitergeführt wurden, und in Briefwappen, die durch ein Diplom von seiten des Staatsoberhaupts (seit dem 14. Jahrh.) verliehen wurden, teilen. In Preußen und Bayern heißt die Behörde, der die Ausstellung der W. obliegt, das Heroldsamt (s. d.). Die vereinigten W. eines Ehepaares nennt man Allianz- oder Heiratswappen (s. Allianzwappen). Das W. des Mannes steht heraldisch gewöhnlich rechts, das der Frau links. Auch die W. der Erzbischöfe und Bischöfe sind zumeist vereinigte W. (aus dem W. des Stifts und dem Familienwappen). Eine Darstellung der im Wappenwesen geltenden Rechtssätze (Wappenrecht) gab F. Hauptmann in dem Werke »Das Wappenrecht« (Bonn 1896). Weiteres über die kunstgerechte Beschreibung der W., über die ältern Wappenbücher und die heraldische Literatur im allgemeinen s. im Art. »Heraldik«. Über die Zusammensetzung der gegenwärtig geführten Länderwappen s. die Textbeilage zu beifolgenden Tafeln. Vgl. Heyer v. Rosenfeld, Die Staatswappen der bekanntesten Länder der Erde (10. Aufl., Frankf. a. M. 1895); E. v. Schmidt, Die W. aller regierenden Fürsten und Staaten (das. 1869); Ströhl, Deutsche Wappenrolle (Stuttg. 1897, 22 Tafeln) und Österreichisch-ungarische Wappenrolle (3. Ausg., Wien 1899, 23 Tafeln); Hildebrandt, Album der deutschen Reichs- und Staatswappen, Flaggen und Kokarden (Leipz. 1895, 25 Tafeln); Gritzner, Landes- und Wappenkunde der brandenburgisch-preußischen Monarchie (Berl. 1894); die Wappentafeln von M. Ruhl (9. Aufl., Leipz. 1908, 16 Tafeln); Ströhl, Russisch-europäische Wappenrolle (im heraldischen Jahrbuch »Adler«, Wien 1902); Gründel, Wappensymbolik (Leipz. 1907); Stückelberg, Das W. in Kunst und Gewerbe (2. Aufl., das. 1906). – Über Städtewappen s. den besondern Artikel.
6802 Zeichen · 149 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    wâppen

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +2 Parallelbelege

    wâppen s. wâfen.

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    wappen

    Mnd. Handwb. (Lübben/Walther)

    wappen, pl. Fruchtrispen (v. Schilf).

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    WappenDas

    Campe (1807–1813) · +4 Parallelbelege

    Das Wappen , — s, Mz . gl. ein mit einem Bilde oder mit Bildern von irgend einem Gegenstande bezeichnetes Schild, welche…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Wappen

    Goethe-Wörterbuch

    Wappen [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Wappen

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Wappen , Abzeichen von Ländern, Städten, Familien, Individuen, besteht aus dem Schilde, der rund, oval, eckig, herzförmi…

  6. modern
    Dialekt
    wappen

    Mecklenburgisches Wb. · +5 Parallelbelege

    wappen in der Zs. wippwappen .

  7. Sprichwörter
    Wappen

    Wander (Sprichwörter)

    Wappen 1. Alle Wappen müssen Gold oder Silber haben. – Simrock, 11183. 2. Am Wappen erkennt man die Münzen. Holl. : Aan …

  8. Spezial
    Wappen

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Wap|pen n. (-s,-) blasun (-s) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit wappen

188 Bildungen · 176 Erstglied · 10 Zweitglied · 2 Ableitungen

Zerlegung von wappen 2 Komponenten

wap+pen

wappen setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

wappen‑ als Erstglied (30 von 176)

Wappenborn

SHW

Wappen-born Band 6, Spalte 253-254

wappenadel

DWB

wappe·nadel

wappenadel , m. unter verleihung eines wappens oder ertheilung eines wappenbriefes neugeschaffener adel: mancher ... brachte wappen und adel…

wappenadler

DWB

wappen·adler

wappenadler , m. adler in einem wappen: da aber schwarz die farbe meines wappenadlers und meiner lieblingstracht ist fürst Pückler briefwech…

wappenamt

DWB

wappen·amt

wappenamt , n. behörde für das wappenwesen, wie das 1707 in Berlin errichtete oberheroldamt: consilium heraldicum Apinus gloss. nov. (1723) …

wappenarm

DWB

wappen·arm

wappenarm , m. arm im wappen: wapenarm, insignia brachialia Stieler 54 .

wappenausleger

DWB

wappen·ausleger

wappenausleger , m. ' visirer, wapenverständiger, armoriste, blasonneur ' Rondeau ; wappenauslegung, f. ebenda.

wappenbalken

DWB

wappen·balken

wappenbalken , m. ein balken ( quer- oder schrägstreifen ) im wappen M. Kramer bei Campe.

wappenbar

DWB

wappen·bar

wappenbar , adj. zur führung eines wappens berechtigt: zu orkunde und bekentnisze, das wir ... den vorgeschrieben Bastian Hughen ... mit dis…

wappenbaum

DWB

wappen·baum

wappenbaum , m. stammbaum, an dem die einzelnen namen auf wappenschilden stehen: stattlich zeigt das bild auf breitem raum seinen altberühmt…

wappenberechtigt

DWB

wappen·berechtigt

wappenberechtigt , adj. : dasz unter tausenden von wappenberechtigten kaum einer gefunden wird, den es nicht ... grämte, wenn er hören müszt…

wappenbeschreibung

DWB

wappen·beschreibung

wappenbeschreibung , f. : Suchenwirt gehörte zu jener besondern klasse von dichtern ..., deren besondere angelegenheit es war, die unterschi…

wappenbild

DWB

wappen·bild

wappenbild , n. figur oder gegenstand in einem wappen Adelung : auff den müntzen die wappenbilder und schriften von tag zu tage schoner und …

wappenblech

DWB

wappen·blech

wappenblech , n. mit einem wappen versehenes blechschild: ein ältlicher mann ..., den sein spanisches rohr und mehr noch der lange blaue roc…

wappenbrief

DWB

wappen·brief

wappenbrief , m. urkunde, in welcher ein bestimmtes wappen verliehen, meist auch beschrieben wird Schottel 493 . Adelung : wir haben Hannsen…

wappenbruder

DWB

wappen·bruder

wappenbruder , m. , dasselbe wie waffenbruder: die wappenbrüder, gleichsam als mitglieder eines hauses, trugen einerlei rüstung und kleidung…

wappenbuch

DWB

wappen·buch

wappenbuch , n. geschriebenes oder gedrucktes buch mit wappenabbildungen: ausz einem waapenbuoch, in welchem er onzälig vil schilt des adels…

wappenbüchse

DWB

wappen·buechse

wappenbüchse , f. mit dem wappen des herrn versehene büchse der boten ( vgl. botenbüchse): spinther, güldene edder sülverne spange edder wap…

wappenbürger

DWB

wappen·buerger

wappenbürger , m. bürger, dem ein wappen verliehen war ( ohne dasz er dadurch adelig wurde ): ( es wird ) bei der erhebung von wappenbürgern…

wappendecke

DWB

wappen·decke

wappendecke , f. zunächst dasselbe wie helmdecke , die zwischen wappenhelm und helmkleinod befestigt ist: helmdecken, wapendecken, helmzier …

wappendichter

DWB

wappen·dichter

wappendichter , m. dichter, der wappenbeschreibungen verfertigt: Hans Rosenblüth, der Schnepperer, der viel gewanderte schalks- und wappendi…

wappenehre

DWB

wappen·ehre

wappenehre , f. ehre, die das adelswappen verleiht: dem ahnenarmen könige David selbst, der gott sein schild nennt, konnt' er ( der ritter )…

wappenfähig

DWB

wappen·faehig

wappenfähig , adj. : auch soll niemand, der nicht wappenfähig ist, sich eigenmächtig ein neues wappen zueignen ... wappen der nichtwappenfäh…

wappen als Zweitglied (10 von 10)

Amtswappen

Campe

amts·wappen

Das Amtswappen , des — s, d. Mz. w. d. Ez. 1) Ein Wappen, welches jemand von dem Amte, welches er bekleidet, führt. 2) Das Wappen eines Amte…

Anspruchswappen

Campe

anspruch·s·wappen

Das Anspruchswappen , des — s, d. Mz. w. d. Ez. das Wappen eines Landes, auf welches man Anspruch macht.

Marktwappen

DRW

markt·wappen

Marktwappen, n. einem Markt (V) verliehenes Gemeindewappen, auch als Marktzeichen (I) haben wir [Landesherr] ... der gemainen burgerschaft .…

Ratswappen

DRW

rat·s·wappen

Ratswappen, n. städtisches Wappen [hat man widerrechtlich ein] ratswappen ine unsere fenster einsetzen lassen 1593 VeröfflNassau VII S. 80 A…

reichswappen

DWB

reich·s·wappen

reichswappen , n. das wappen eines reiches, besonders des deutschen reiches: auf der anderen ( seite der münze ) das kaiserliche reichswappe…

Ruhrwappen

MeckWBN

ruhr·wappen

Wossidia Ruhrwappen m. Blütenrispe des Schilfrohres Wo. Sa. ; s. Wopp 1.

Schneiderwappen

Wander

schneid·erwappen

Schneiderwappen Schneiderwappen – drei Läuse auf eim Lappen. Holl. : Kleêrmakers wapen: drie luizen op een rood lapje. ( Harrebomée, II, 413…

Siegelwappen

DRW

siegel·wappen

Siegelwappen, n. Siegel (I 1) mit einer Wappendarstellung von vnnsernn genedigsten hern hertzog L. ... bestättigt sygl wappen vom hauss von …

stadtwappen

DWB

stadt·wappen

stadtwappen , n. wappen der stadt: büxen, stattwappen, spinther. Henisch 576, 67 ; vgl.: bux, stadtwapen, spinther, monile quod in humeris t…

stammwappen

DWB

stamm·wappen

stammwappen , n. wappen einer familie, eines geschlechts; älter: stammwapen, armi insegne gentilitie d'una stirpe illustre. Kramer dict. 2 (…

Ableitungen von wappen (2 von 2)

erwappen

DWB

erwappen ? Bechers jägercabinet cap. 7 s. 23 vom hirsch: im siebenten jahr ist sein gehörn vollkömmlich gestärket, erwappen und gezeichnet, …

urwappen

DWB

-wappen , n. (ur- C 4 c): man unterscheidet u. ... und briefwappen Lueger l. d. ges. technik 5, 144 . —

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APA
Cotta, M. (2026). „wappen". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 19. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/wappen/meyers?formid=W00836
MLA
Cotta, Marcel. „wappen". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/wappen/meyers?formid=W00836. Abgerufen 19. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „wappen". lautwandel.de. Zugegriffen 19. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/wappen/meyers?formid=W00836.
BibTeX
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